BT-Drucksache 16/4514

Aktueller Stand des Verkehrsprojekts "Kombi-Lösung Karlsruhe"

Vom 2. März 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/4514
16. Wahlperiode 02. 03. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann,
Peter Hettlich, Cornelia Behm, Dr. Uschi Eid, Hans-Josef Fell, Ulrike Höfken,
Bärbel Höhn, Undine Kurth (Quedlinburg), Dr. Reinhard Loske, Dr. Gerhard Schick
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Aktueller Stand des Verkehrsprojekts „Kombi-Lösung Karlsruhe“

Die größte Einkaufsstraße in Karlsruhe, die Kaiserstraße, wird von vielen Stra-
ßen- und Stadtbahnlinien durchquert. Um die Kaiserstraße vom oberirdischen
ÖPNV zu entlasten, gibt es seit vielen Jahren U-Bahn-Planungen. 2002 wurde
nach vielen Diskussionen und einem 1996 erfolgten Bürgerentscheid, der sich
gegen einen Tunnel ausgesprochen hatte, in einem zweiten Bürgerentscheid mit
55 Prozent Mehrheit für ein von der Verwaltung favorisiertes Paket namens
Kombi-Lösung gestimmt, das nach wie vor als Planungsgrundlage für die Finan-
zierung des Bauvorhabens dient. Die Kombi-Lösung sieht eine Realisierung des
Bauvorhabens in Teilprojekten vor: einen „Stadtbahntunnel Kaiserstraße mit
Südabzweig Ettlinger Straße“ und einen Umbau der „Kriegsstraße Mitte, Stra-
ßenbahn in der Kriegsstraße mit Straßentunnel“.

Die Realisierung des 500-Millionen-Euro-Projektes basiert auf einer Bezu-
schussung durch den Bund und durch das Land Baden-Württemberg nach den
Vorgaben des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG). Während der
Landesanteil bei 20 Prozent liegt – dies entspricht etwa zehn Millionen Euro
jährlich bei einer auf zehn Jahre veranschlagten Bauzeit –, sieht die bisherige
Planung eine Übernahme von 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten durch
den Bund vor. Im laufenden GVFG-Bundesprogramm 2006 bis 2010 ist das Vor-
haben nur bedingt aufgenommen. So sind bis 2010 nur 7 Mio. Euro eingestellt.
Nach neuesten Angaben des baden-württembergischen Innenministeriums
erscheint auch die Zahlung des Landesanteils aufgrund von langfristiger Bin-
dung an andere Projekte zunehmend unsicher. Das Land setzt nun auf eine
Beteiligung privater Investoren im Rahmen einer Öffentlich-Privaten-Partner-
schaft (ÖPP) oder auf eine Finanzierung aus anderen Haushaltsmitteln.

Auf Anregung des Bundes loten zurzeit die Länder Möglichkeiten aus, unter
welchen rechtlichen Rahmenbedingungen solche ÖPP-Modelle realisiert wer-
den können. Bis Mitte des Jahres 2007 will eine Arbeitsgruppe im baden-
württembergischen Innenministerium Arbeitsergebnisse vorlegen. Karlsruhe
soll bezüglich der Finanzierung der Kombi-Lösung über eine ÖPP den Status
einer Pilotstadt einnehmen.

Im Vergleich der ÖPNV-Preise ist das Karlsruher Verkehrssystem als günstig
einzustufen. Durch die Kosten für einen Tunnelbau wird befürchtet, dass die Un-
terhaltungskosten und infolgedessen auch die Fahrpreise ansteigen. Bis zur Ent-
scheidung über die Zuschussanträge wird jedoch mit großem Aufwand am Pro-
jekt Kombi-Lösung gearbeitet, ohne dass gleichzeitig auch Alternativen zur

Drucksache 16/4514 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Verbesserung der Verkehrssituation in der Karlsruher Innenstadt weiterverfolgt
werden. Die Aussicht auf die Tunnelbaumaßnahme blockiert schon jetzt die Ent-
wicklung und Aufwertung der Innenstadt Karlsruhes.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Zuschussanträge nach dem GVFG wurden bei der Bundesregierung
für die beiden Teilprojekte „Stadtbahntunnel Kaiserstraße mit Südabzweig
Ettlinger Straße“ und „Kriegsstraße Mitte, Straßenbahn in der Kriegsstraße
mit Straßentunnel“ bisher gestellt?

2. Kann die Stadt Karlsruhe mit einer Förderung des Bundes für das Doppelpro-
jekt rechnen, und wann kann die Stadt Karlsruhe mit einer Entscheidung
rechnen?

3. Welche Gesichtspunkte und Kriterien sind für den Bund bei der Finanzie-
rungsentscheidung maßgebend, und inwieweit sind die beiden Teilprojekte
hierbei aneinander gekoppelt und erfüllen die Voraussetzungen für eine Be-
willigung?

4. Wie hoch sind nach den aktuellen Planungen für beide Teilprojekte jeweils
die gesamten Baukosten und die Zuschüsse (getrennt nach IV- und ÖV-An-
teilen), welche die Stadt Karlsruhe vom Bund erwarten kann?

5. Wird der Bundeszuschuss auch dann gewährt, wenn der Landeszuschuss
durch eine Finanzierung

a) über eine Öffentlich-Private Partnerschaft,

b) über Haushaltsmittel von Land oder Stadt ersetzt wird?

Berlin, den 2. März 2007

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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