BT-Drucksache 16/4481

Finanzergebnis der gesetzlichen Pflegeversicherung im Jahr 2006

Vom 28. Februar 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/4481
16. Wahlperiode 28. 02. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Heinz Lanfermann, Daniel Bahr (Münster), Dr. Konrad Schily,
Dr. Heinrich L. Kolb, Jens Ackermann, Michael Kauch, Detlef Parr, Dr. Karl
Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst,
Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen,
Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael
Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan,
Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut
Königshaus, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Michael Link
(Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke,
Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt),
Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Max Stadler,
Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein,
Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle
und der Fraktion der FDP

Finanzergebnis der gesetzlichen Pflegeversicherung im Jahr 2006

Mit Pressemitteilung vom 29. Januar 2007 hat das Bundesministerium für Ge-
sundheit bekannt gegeben, dass die gesetzliche Pflegeversicherung das Jahr
2006 mit einem Überschuss von 450 Mio. Euro abgeschlossen hat. Ursächlich
hierfür sei der starke Anstieg der Einnahmen um rund 1 Mrd. Euro bzw. um
5,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr, was wiederum hauptsächlich auf das Vor-
ziehen der Fälligkeit der Gesamtsozialversicherungsbeiträge zurückzuführen
sei. Der rein konjunkturbedingte Anstieg hätte im Jahresdurchschnitt bei
0,6 Prozent gelegen, die Ausgaben seien um 1 Prozent gestiegen.

Laut den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank vom September und De-
zember 2006 basieren die unterjährigen Finanzstatistiken der gesetzlichen Pfle-
geversicherung auf einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ohne periodenge-
rechte Zuordnung. Dadurch sei es durch das Vorziehen der Fälligkeit der
Gesamtsozialversicherungsbeiträge um bis zu 20 Tagen vom 15. des auf die Ent-
geltzahlung folgenden Monats auf den drittletzten Bankarbeitstag des Monats
der Entgeltzahlung unterjährig zum Ausweis einmalig erhöhter Einnahmen ge-
kommen. Im ersten Monat des Jahres 2006 seien in der Regel zwei Beiträge ge-
flossen, für die Entgelte aus dem Januar 2006 und dem Dezember 2005. Der
Monatsbeitrag für den Januar 2006 hätte allerdings auch gleichmäßig auf die
sechs Folgemonate verteilt abgeführt werden können, so dass sich die einmali-
gen Einnahmen bis in den Juli 2006 verteilt hätten. Im endgültigen Jahresergeb-
nis der gesetzlichen Pflegeversicherung würde jedoch eine zeitliche Zuordnung
der Beiträge zu den zugrunde liegenden Entgelten erfolgen. In diese Rechnung
ginge deshalb statt eines Überschusses (in Höhe von 278 Mio. Euro, siehe

Drucksache 16/4481 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Februar 2007) ein Defizit für
die ersten neun Monate des Jahres 2006 ein.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie hoch sind die einmaligen Mehreinnahmen für die gesetzliche Pflege-
versicherung aus dem Vorziehen der Fälligkeit der Gesamtsozialversiche-
rungsbeiträge?

2. Welches Kassenergebnis weist die gesetzliche Pflegeversicherung für das
vierte Quartal 2006 aus?

3. Handelt es sich bei dem durch das Bundesministerium für Gesundheit mit
Pressemitteilung vom 29. Januar 2007 vermeldeten Überschuss um den
kassenmäßigen Überschuss der gesetzlichen Pflegeversicherung für das
Jahr 2006, und wenn nein, warum nicht?

4. Erfolgt im endgültigen (finanzstatistischen) Jahresergebnis der gesetzlichen
Pflegeversicherung eine periodengerechte Zuordnung der Beiträge zu den
zugrunde liegenden Entgelten?

5. Gilt dies auch für das Finanzergebnis der gesetzlichen Pflegeversicherung
in den für die Maastricht-Meldung relevanten Volkswirtschaftlichen Ge-
samtrechnungen?

6. Worin liegt der Unterschied zwischen den beiden Rechnungen (kassen-
mäßige und periodengerechte Verbuchung), und welche Auswirkungen hat
dies auf das Jahresergebnis der gesetzlichen Pflegeversicherung?

7. Wird die grundlegende Finanzentwicklung in der periodengerechten Zu-
ordnung nach Auffassung der Bundesregierung treffender abgebildet als
über das Kassenergebnis, und wenn nein, warum nicht?

8. Führt in der dem endgültigen Jahresergebnis der gesetzlichen Pflegever-
sicherung zugrunde liegenden periodengerechten Zuordnung der Einmal-
effekt aus der vorgezogenen Fälligkeit der Gesamtsozialversicherungsbei-
träge überhaupt zu einer Ergebnisverbesserung für die gesetzliche Pflege-
versicherung, und wenn ja, warum?

9. Wann ist mit dem endgültigen Jahresergebnis 2006 für die gesetzliche
Pflegeversicherung zu rechnen?

10. Ist im endgültigen Jahresendergebnis 2006 der gesetzlichen Pflegever-
sicherung weiterhin von einem Überschuss oder doch von einem Defizit
auszugehen?

Berlin, den 28. Februar 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.