BT-Drucksache 16/4478

Auswirkungen der Abgeltungsteuer auf den Kapitalmarkt

Vom 28. Februar 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/4478
16. Wahlperiode 28. 02. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele,
Dr. Volker Wissing, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt,
Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst
Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach,
Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael
Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan,
Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut
Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz
Lanfermann, Sibylle Laurischk, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick
Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto
(Frankfurt), Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Marina Schuster, Dr. Max
Stadler, Dr. Rainer Stinner, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Hartfrid Wolff
(Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Auswirkungen der Abgeltungsteuer auf den Kapitalmarkt

Die Bundesregierung sieht in ihrem Referentenentwurf zur Reform der Unter-
nehmensteuern die Einführung einer Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge vor.
Die Abgeltungsteuer wird nicht nur zu Vereinfachungseffekten führen. Sie dürf-
te auch Auswirkungen auf das Anlageverhalten der Investoren haben.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Mitgliedstaaten der EU praktizieren bereits eine Abgeltungsteuer?

2. Werden in diesen Mitgliedstaaten sämtliche Kapitaleinkünfte gleich besteu-
ert, so wie es im Referentenentwurf der Bundesregierung für Kapitalein-
künfte im Inland vorgesehen ist?

3. Werden in diesen Mitgliedstaaten Veräußerungsgewinne im Privatvermögen
mit der Abgeltungsteuer belastet, und falls ja, in welcher Höhe bzw. unter Be-
rücksichtigung von Freibeträgen, Freigrenzen oder der Haltedauer?

4. Welche dieser Mitgliedstaaten sehen ein Veranlagungswahlrecht für Anleger
vor?
5. Wie hoch sind in den Mitgliedstaaten der Satz der Abgeltungsteuer und der
Spitzensteuersatz der Einkommensteuer?

6. Hält die Bundesregierung den geplanten Abgeltungsteuersatz von 25 Pro-
zent zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer für international
wettbewerbsfähig?

Drucksache 16/4478 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

7. Wie wird sich die Gesamtbelastung von Dividenden nach Einführung der
Abgeltungsteuer entwickeln?

8. Welche Veränderungen ergeben sich durch die Abgeltungsteuer für Invest-
mentfonds?

9. Plant die Bundesregierung, Anlagen in Investmentfonds, bei denen der An-
leger mindestens zwölf Jahre eingezahlt hat und bei Auszahlung älter als
60 Jahre ist, mit dem halben Abgeltungsteuersatz von 12,5 Prozent zu bele-
gen?

10. Wie soll der Wertzuwachs bei fondsgebundenen Lebensversicherungen
künftig besteuert werden, wenn der Anleger mindestens zwölf Jahre einge-
zahlt hat und bei Auszahlung älter als 60 Jahre ist?

11. Wie wird der Wertzuwachs von fondsgebundenen sog. Riester-Renten so-
wie fondsgebundenen sog. Rürup-Renten steuerlich behandelt?

12. Wie wird der Wertzuwachs von fondsgebundenen Produkten bzw. Aktien-
anlagen bei den verschiedenen Durchführungswegen der betrieblichen
Altersvorsorge besteuert?

13. Wie soll der Wertzuwachs der Anteile an offenen Immobilienfonds be-
steuert werden?

14. Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass durch die Besteuerung des Wert-
zuwachses das langfristige Sparen in Aktien bzw. Aktienfonds an Attrak-
tivität verliert?

15. Welche Marktveränderungen erwartet die Bundesregierung für die einzel-
nen Anlageformen durch die Abgeltungsteuer?

16. Welche Änderungen ergeben sich für Venture Capital bzw. Private Equity
Fonds, und wie wird sich nach Einschätzung der Bundesregierung deren
Rendite nach Einführung der Abgeltungsteuer entwickeln?

17. In welcher Höhe halten inländische Unternehmen und Privatpersonen finan-
zielle Auslandsforderungen (ohne Direktinvestitionen und Handelskre-
dite)?

18. Wie hat sich die Höhe dieser Forderungen seit dem Jahr 1998 entwickelt?

19. Rechnet die Bundesregierung damit, dass infolge der Abgeltungsteuer
Kapital nach Deutschland zurückgebracht wird?

20. Welche Rolle misst die Bundesregierung dem Kontenabruf nach § 93b der
Abgabenordnung bzw. § 24c des Kreditwesengesetzes nach Einführung der
Abgeltungsteuer zu?

21. Wie wird sich nach Einschätzung der Bundesregierung das Aufkommen der
Einkommensteuer auf Kapitalerträge in den nächsten Jahren entwickeln?

22. Welches Steueraufkommen erwartet die Bundesregierung dabei durch die
Besteuerung von Wertzuwächsen?

23. Hat die Bundesregierung Angaben darüber, wie sich dieses Aufkommen in
Österreich seit Einführung der Abgeltungsteuer entwickelt hat?

24. Welche zusätzlichen Erhebungskosten erwartet die Bundesregierung durch
die Besteuerung von Wertzuwächsen auf der Ebene der Finanzverwaltung
sowie der Ebene der Banken und Investmentgesellschaften?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/4478

25. Plant die Bundesregierung für Investoren, die in die Früh- und Wagnisfinan-
zierung von Unternehmen investieren, eine Ausnahme von der Abgeltung-
steuer?

Berlin, den 28. Februar 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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