BT-Drucksache 16/4403

Kenntnisstand der Bundesregierung über die Studienkredite der KfW-Förderbank

Vom 27. Februar 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/4403
16. Wahlperiode 27. 02. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kai Gehring, Grietje Bettin, Ekin Deligöz, Katrin
Göring-Eckardt, Britta Haßelmann, Priska Hinz (Herborn), Krista Sager
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Kenntnisstand der Bundesregierung über die Studienkredite der KfW-Förderbank

Die KfW-Förderbank stellt mit dem KfW-Studienkredit seit April 2006 ein bun-
desweites Kreditangebot für Studierende zur Verfügung. Die Bundestagsfrak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Bundesregierung in einer Kleinen
Anfrage (Bundestagsdrucksache 16/3735) um Auskünfte zu Detaildaten der bis-
herigen Inanspruchnahme und Vergabepraxis der neuen Studienkredite ersucht.
Auf zahlreiche der gestellten Fragen erhielten wir in der Antwort der Bundes-
regierung (Bundestagsdrucksache 16/3979) jedoch keine Auskunft. Für eine
aussagekräftige Evaluierung des Kreditangebots und seiner Inanspruchnahme
ist eine breite und fundierte Datenbasis sowie eine transparentes Monitoring-
verfahren jedoch unerlässlich.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Daten erhebt die KfW-Förderbank bei der Antragstellung auf einen
KfW-Studienkredit?

2. Nach welchen Kriterien wurden diese Daten ausgewählt?

3. Hält die Bundesregierung die erhobenen Daten für ausreichend, um die Inan-
spruchnahme des KfW-Studienkredits aussagekräftig zu evaluieren?

Falls ja, warum?

Falls nein, was unternimmt die Bundesregierung, um dies zu ändern?

4. Wirkt die Bundesregierung auf die Gestaltung des geplanten Monitoring- und
Reportingsystems der KfW-Förderbank ein?

Falls ja, wie und mit welcher Zielrichtung?

Falls nein, wie will die Bundesregierung gewährleisten, dass alle für eine
umfassende und aussagekräftige Analyse bedeutsamen Daten erfasst und der
Öffentlichkeit berichtet werden?

5. In welchen zeitlichen Abständen unterrichtet die KfW die Bundesregierung

über ihre Daten bez. der Inanspruchnahme und Vergabepraxis der Studien-
kredite?

6. In welchen zeitlichen Abständen und in welcher Form plant die Bundesregie-
rung das Parlament über die Daten bez. der Inanspruchnahme und Vergabe-
praxis der Studienkredite zu informieren?

Drucksache 16/4403 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

7. Wie kann nach Ansicht der Bundesregierung der Deutsche Bundestag wie
zugesagt das Instrument des KfW-Studienkredits kritisch würdigen, wenn
ihm relevante Daten nicht vorliegen?

8. Hält die Bundesregierung die Kenntnis darüber, wie sich die Antragstelle-
rinnen und Antragsteller für einen KfW-Studienkredit auf die einzelnen
Fachsemester verteilen, angesichts der unmittelbar davon abhängenden
voraussichtlichen Dauer der Kreditnahme für bedeutsam?

Wenn ja, warum, wenn nein, warum nicht?

9. Falls ja, was unternimmt die Bundesregierung, um möglichst ohne jeden
Zeitverzug Kenntnis von diesen Daten zu erlangen und eine künftige Erhe-
bung dieser Daten zu gewährleisten?

10. Wie viele der Antragstellerinnen und Antragsteller für einen KfW-Studien-
kredit befinden sich – nach den der Bundesregierung aktuell vorliegenden
Zahlen – im ersten Fachsemester (absolute Zahlen, prozentualer Anteil)?

11. Wie viele der Antragstellerinnen und Antragsteller für einen KfW-Studien-
kredit befinden sich – nach den der Bundesregierung aktuell vorliegenden
Zahlen – im zweiten Fachsemester (absolute Zahlen, prozentualer Anteil)?

12. Wie viele der Antragstellerinnen und Antragsteller für einen KfW-Studien-
kredit befinden sich demgegenüber – nach den der Bundesregierung aktuell
vorliegenden Zahlen – im zehnten Fachsemester (absolute Zahlen, prozen-
tualer Anteil)?

13. Hält die Bundesregierung die Kenntnis darüber, wie viele Studienanfänge-
rinnen und Studienanfänger beim KfW-Studienkredit den Darlehens-
Höchstsatz beantragt haben bzw. bewilligt bekommen angesichts der mög-
lichen Verschuldungsrisiken für bedeutsam?

Wenn ja, warum, wenn nein, warum nicht?

14. Hält die Bundesregierung die Kenntnis darüber, wie sich die Antragstelle-
rinnen und Antragsteller für einen KfW-Studienkredit auf die Bundesländer
verteilen, angesichts möglicher Zusammenhänge mit der Einführung von
Studiengebühren in dem jeweiligen Land für bedeutsam?

Wenn ja, warum, wenn nein, warum nicht?

15. Welche konkreten „Fehlinterpretationen“ (Bundestagsdrucksache 16/3979
zu Frage 5) befürchtet die Bundesregierung bei einer jetzigen Veröffent-
lichung der Daten über die Verteilung der Antragstellerinnen und Antrag-
steller für einen KfW-Studienkredit auf die Bundesländer?

16. In welchen drei Bundesländern wurden bislang die meisten Studienkredite
bewilligt (absolute Zahlen, prozentualer Anteil)?

17. Wie stark werden die KfW-Studienkredite in den ostdeutschen Bundes-
ländern nachgefragt?

18. Hält die Bundesregierung die Kenntnis darüber, wie sich die Antragstelle-
rinnen und Antragsteller für einen KfW-Studienkredit auf die Studien-
fächergruppen verteilen, angesichts der unterschiedlichen Verdienstaussich-
ten und Rückzahlungschancen nach dem Studium für bedeutsam?

Wenn ja, warum, wenn nein, warum nicht?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/4403

19. Warum erlaubt die Datenlage im Hinblick auf die Verteilung auf Studien-
fächergruppen nach Ansicht der Bundesregierung noch immer keine „ver-
lässlichen“ (Bundestagsdrucksache 16/3979 zu Frage 7) Aussagen, obwohl
mittlerweile weit über 20 000 Anträge auf einen KfW-Studienkredit vorlie-
gen?

20. Wann ist diesbezüglich mit „verlässlichen“ Aussagen zu rechnen?

21. Hält die Bundesregierung die Kenntnis darüber, ob die Antragstellerinnen
und Antragsteller für einen KfW-Studienkredit Ausbildungsförderung nach
dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten (haben) oder
nicht, angesichts möglicher Rückschlüsse auf Förderungslücken im BAföG
für bedeutsam?

Wenn ja, warum, wenn nein, warum nicht?

22. Falls ja, was unternimmt die Bundesregierung, um möglichst ohne jeden
Zeitverzug Kenntnis von diesen Daten zu erlangen und eine künftige Erhe-
bung dieser Daten zu gewährleisten?

23. Hält die Bundesregierung die Kenntnis darüber, wie sich die durchschnitt-
liche Höhe der bewilligten Anträge auf einen KfW-Studienkredit auf die
verschiedenen Vertriebspartner-Branchen verteilt, angesichts möglicher
Zusammenhänge mit der Beratungs- und Vertriebspraxis bei den Vertriebs-
partnern der KfW-Förderbank für bedeutsam?

Wenn ja, warum, wenn nein, warum nicht?

24. Falls ja, was unternimmt die Bundesregierung, um möglichst ohne jeden
Zeitverzug Kenntnis von diesen Daten zu erlangen und eine künftige Erhe-
bung dieser Daten zu gewährleisten?

25. Welchen Sachverhalt meint die Bundesregierung mit dem Begriff „Förder-
lücke“ (Bundestagsdrucksache 16/3979 zu Frage 22) in der Studienförde-
rung?

Was unternimmt die Bundesregierung, um die von ihr konstatierte „Förder-
lücke“ zu beseitigen?

Inwiefern ist von einer gerechten Behandlung derjenigen Studierenden aus-
zugehen, die in die von der Bundesregierung konstatierte „Förderlücke“ fal-
len, wenn ihnen die Ausbildungsförderung nach dem BAföG vorenthalten
wird und ihnen stattdessen lediglich vollständig rückzahlbare und verzinste
Studienkredite angeboten werden?

26. Inwiefern betrachtet die Bundesregierung die Vergabe und Inanspruchnah-
me von KfW-Studienkrediten angesichts der damit verbundenen Verschul-
dungsrisiken für junge Menschen als verbraucherpolitisches Handlungsfeld
und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus ihrer Haltung?

27. Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Antragsteller- und Bewil-
ligungszahlen von KfW-Studienkrediten in den kommenden Monaten auch
deshalb steigen, weil in der geplanten BAföG-Novelle keine Erhöhung der
Fördersätze vorgesehen ist (bitte mit Begründung)?

Wie beurteilt die Bundesregierung diesen Zusammenhang?

28. Wie bewertet die Bundesregierung die Reichweite der KfW-Studienkredite
vor dem Hintergrund der ihr derzeit vorliegenden Zahlen über bewilligte
Förderanträge?

Berlin, den 27. Februar 2007
Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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