BT-Drucksache 16/4316

Antrag der Abgeordneten Hüseyin-Kenan Aydin, Monika Knoche, Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. -16/2677- Ratifizierung des IAO-Übereinkommens über Heimarbeit

Vom 12. Februar 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/4316
16. Wahlperiode 12. 02. 2007

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(19. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Hüseyin-Kenan Aydin, Monika Knoche,
Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/2677 –

Ratifizierung des IAO-Übereinkommens über Heimarbeit

A. Problem

Ratifizierung des IAO-Übereinkommens über Heimarbeit.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. und bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

C. Alternativen

Annahme des Antrags auf Drucksache 16/2677.

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Drucksache 16/4316 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/2677 abzulehnen.

Berlin, den 24. Januar 2007

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Thilo Hoppe
Vorsitzender

Dr. Wolf Bauer
Berichterstatter

Walter Riester
Berichterstatter

Dr. Karl Addicks
Berichterstatter

Hüseyin-Kenan Aydin
Berichterstatter

Ute Koczy
Berichterstatterin

seiner 38. Sitzung am 17. Januar 2007 beraten. Er empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und
FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Ablehnung des Antrags.

Der federführende Ausschuss für wirtschaftliche Zusam-
menarbeit und Entwicklung hat den Antrag in seiner
29. Sitzung am 17. Januar 2007 beraten und mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. und bei Stimment-
haltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN be-
schlossen, dem Deutschen Bundestag die Ablehnung des
Antrags zu empfehlen.

II. Zum Inhalt der Beratungen

Die antragstellende Fraktion DIE LINKE. stellte fest, in
vielen Entwicklungsländern griffen keinerlei Schutzbestim-

schäftigten zu schützen, da es den besonderen Merkmalen
der Heimarbeit nicht Rechnung trage. Es fordere die Gleich-
behandlung mit formellen Arbeitsverhältnissen und behan-
dele somit Ungleiches gleich. Dies könne nicht zu dem ge-
wollten Schutz führen. Die Tatsache, dass das Abkommen
bislang nur von vier der 176 Unterzeichnerstaaten ratifiziert
worden sei, sei im Übrigen ein Hinweis darauf, dass dies
auch in anderen Ländern so gesehen werde.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schloss sich
diesen Ausführungen an. Das Ziel des Antrags sei unterstüt-
zenswert, es könne aber so wie vorgeschlagen nicht erreicht
werden.

Die Fraktionen CDU/CSU und FDP ergänzten, die Rati-
fizierung des IAO-Übereinkommens würde zu rechtlichen
Problemen in Deutschland führen insbesondere hinsichtlich
der Telearbeit.

Berlin, den 24. Januar 2007

Dr. Wolf Bauer
Berichterstatter

Walter Riester
Berichterstatter

Dr. Karl Addicks
Berichterstatter

Hüseyin-Kenan Aydin
Berichterstatter

Ute Koczy
Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/4316

Bericht der Abgeordneten Dr. Wolf Bauer, Walter Riester, Dr. Karl Addicks,
Hüseyin-Kenan Aydin und Ute Koczy

I. Zum Beratungsverfahren

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
16/2677 in seiner 60. Sitzung am 26. Oktober 2006 zur
Federführung an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusam-
menarbeit und Entwicklung und zur Mitberatung an den
Ausschuss für Arbeit und Soziales und den Ausschuss für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat den Antrag in seiner 26. Sitzung am 17. Januar 2007
beraten. Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag in

mungen zugunsten der in Heimarbeit Beschäftigten. Ein
Unfall oder die Geburt eines Kindes führten nahezu automa-
tisch zum Verlust der Existenzgrundlage. Mit der Ratifizie-
rung des Übereinkommens könnte Deutschland ein Zeichen
setzen und somit zur Setzung globaler Mindeststandards bei-
tragen. Zudem könnte mit der Ratifizierung ein erster Ein-
stieg in den Aufbau sozialer Sicherungssysteme in den Part-
nerländern geleistet werden.

Die Fraktion der SPD führte aus, Heimarbeit könne als
Zwischenglied zwischen dem formellen und dem informel-
len Sektor bezeichnet werden und habe erhebliche Bedeu-
tung in den Entwicklungsländern. Es sei richtig, dass es in
diesem Bereich kaum Schutzregeln gebe. Das Übereinkom-
men 177 sei jedoch nicht geeignet, die in Heimarbeit Be-

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