BT-Drucksache 16/4255

Stand der Neufassung des Verbraucherinformationsgesetzes

Vom 1. Februar 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/4255
16. Wahlperiode 01. 02. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks,
Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Ernst
Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke,
Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Miriam Gruß, Dr. Christel
Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner
Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin,
Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link
(Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Hans-Joachim Otto
(Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Marina Schuster,
Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele,
Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing,
Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil und der Fraktion der FDP

Stand der Neufassung des Verbraucherinformationsgesetzes

Am 8. Dezember 2006 verweigerte der Bundespräsident seine Unterschrift
unter das vom Deutschen Bundestag am 29. Juni 2006 und vom Bundesrat am
22. September 2006 verabschiedete Verbraucherinformationsgesetz aufgrund
der verfassungswidrigen Aufgabenübertragung an die Kommunen. Der Bundes-
minister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Horst Seehofer,
kündigte daraufhin am 17. Dezember 2006 in einem Interview der „WELT am
SONNTAG“ an, zügig ein verfassungsgemäßes Gesetz vorzulegen. Den von der
FDP-Bundestagsfraktion erhobenen Forderungen, die nun notwendige Neube-
ratung auch dazu zu nutzen, das Gesetz dahingehen zu verbessern, dass tatsäch-
lich Rechte der Verbraucher gestärkt und so der Weg für einen besseren Quali-
tätswettbewerb und mehr Transparenz in der Ernährungswirtschaft eröffnet
wird, erteilte er jedoch eine Absage.

Am 24. Januar 2007 erklärte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundes-
minister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Peter Paziorek,
gegenüber dpa, dass der Zeitpunkt für die Neuvorlage des Verbraucherinforma-
tionsgesetzes noch nicht benannt werden könne. Das Gesetz solle erst im Laufe
des Jahres 2007 vorgelegt werden, da die notwendigen verfassungsrechtlichen
Prüfungen einen erheblichen Aufwand darstellten.
Für den Verbraucherschutz in Deutschland ist die Verankerung von Informa-
tionsfreiheitsrechten notwendig und wichtig. Für Verbraucherinnen und Ver-
braucher relevante Informationen, die den Behörden vorliegen und keine Be-
triebs- und Geschäftsgeheimnisse betreffen, müssen möglichst umfassend und
ohne zu hohe Hürden den Bürgerinnen und Bürgern verfügbar gemacht werden.
In vielen Bundesländern ist dies bereits durch allgemeine Informationsfreiheits-
gesetze oder spezielle Verbraucherinformationsgesetze gewährleistet.

Drucksache 16/4255 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Verbraucherinforma-
tionsgesetz sind Gegenstand der Beratungen in der Bundesregierung bei der
Neufassung des Gesetzes?

2. Sieht die Bundesregierung über die vom Bundespräsidenten benannten
verfassungsrechtlichen Probleme hinaus weitere verfassungsrechtliche
Probleme, und falls ja, welche?

3. Wie plant die Bundesregierung, die vom Bundespräsidenten beanstandeten
Normen zu ändern?

4. Welche Problemstellungen bei der Neufassung der beanstandeten Normen
haben die Bundesregierung dazu bewogen, die Neuvorlage des Gesetzes zu
verschieben?

5. Wie bewertet die Bundesregierung unter dem Gesichtspunkt der Gesetz-
gebungskompetenz das Verhältnis des geplanten Verbraucherinformations-
gesetzes zu den Informationsfreiheitsgesetzen der Länder?

6. Aufgrund welcher Erwägungen hält die Bundesregierung ein Verbraucher-
informationsgesetz des Bundes für erforderlich im Sinne des Artikels 74
Abs. 1 Nr. 20 i. V. m. Artikel 72 Abs. 2 des Grundgesetzes, wenn zugleich
in vielen Bundesländern bereits Informationsfreiheitsgesetze bzw. Verbrau-
cherinformationsgesetze bestehen?

7. Wie stellt sich die Bundesregierung unter dem Gesichtspunkt der materiell-
rechtlichen Gesetzeskonkurrenz das Verhältnis des geplanten Verbraucher-
informationsgesetzes zu den Informationsfreiheitsgesetzen der Länder vor?

8. Aus welchen Gründen verzögert sich die vom Bundesminister für Ernäh-
rung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 17. Dezember 2006 in
einem Interview der „WELT am SONNTAG“ angekündigte zügige Vorlage
eines neuen Gesetzentwurfs?

9. Wann will die Bundesregierung ein neues Verbraucherinformationsgesetz
vorlegen, und welchen Zeitrahmen hat sich die Bundesregierung für die
erneuten Beratungen in der Bundesregierung gesetzt bzw. welchen Zeit-
rahmen strebt sie für die Beratungen im Bundestag und Bundesrat an?

10. Wird die Bundesregierung in ihre Beratungen wiederum Verbände, falls ja,
welche, und die Länder einbeziehen?

Falls nein, warum nicht?

11. Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeiten, inhaltliche Korrektu-
ren an dem Gesetz vorzunehmen und welche inhaltlichen Änderungsvor-
schläge, beispielsweise hinsichtlich einer verbesserten Namensnennung,
wie unter anderem vom baden-württembergischen Verbraucherminister am
10. Dezember 2006 im dpa-Gespräch gefordert, wird sie in ihren Beratun-
gen berücksichtigen?

Berlin, den 30. Januar 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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