BT-Drucksache 16/4090

Berufsbild des betrieblichen Datenschutzbeauftragten

Vom 17. Januar 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/4090
16. Wahlperiode 17. 01. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Gisela Piltz, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian
Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher,
Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich
(Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß,
Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein,
Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp,
Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina
Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Horst
Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel,
Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Jörg Rohde,
Dr. Konrad Schily, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler,
Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein,
Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle
und der Fraktion der FDP

Berufsbild des betrieblichen Datenschutzbeauftragten

Auf dem Markt der betrieblichen internen und externen Datenschutzbeauftrag-
ten treten immer wieder unseriöse Anbieter auf, die zu Dumpingpreisen den ver-
pflichtend zu berufenen betrieblichen Datenschutzbeauftragten stellen. Die da-
bei erbrachte Leistung entspricht oftmals nicht den Anforderungen an einen
modernen Datenschutz. Eine Überprüfung der Leistung des betrieblichen Da-
tenschutzbeauftragten wird dadurch erschwert, dass es keine verbindliche Auf-
gabenliste und auch keine Berufsordnung für den betrieblichen Datenschutz-
beauftragten gibt.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie sieht die Bundesregierung das Berufsbild des betrieblichen Datenschutz-
beauftragten?

2. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Qualität der Leistungs-
erbringung durch die betrieblichen Datenschutzbeauftragten vor?

3. Über welche sonstigen tatsächlichen Erkenntnisse hierzu verfügt die Bundes-

regierung?

4. Was weiß die Bundesregierung über den Ausbildungsstand amtierender be-
trieblicher Datenschutzbeauftragter, und sieht die Bundesregierung eine Ge-
fahr für den Datenschutz durch nicht ausreichend qualifizierte betriebliche
Datenschutzbeauftragte?

Drucksache 16/4090 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
5. Sieht die Bundesregierung eine Gefahr für den Datenschutz in unseriösen
Anbietern, welche nur vorgeblich die gesetzlichen Anforderungen für den
Datenschutz erfüllen und den Aufwand zur Betreuung ihrer Kunden unver-
tretbar gering halten?

6. Sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit für die Schaffung einer ein-
heitlichen Berufsordnung und verbindlicher Leistungsanforderungen für
den betrieblichen Datenschutzbeauftragten?

7. Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf für die Schaffung von Min-
deststandards bei den betrieblichen Datenschutzbeauftragten, und wenn ja,
wie will die Bundesregierung diesem Handlungsbedarf begegnen?

8. Welche neuen gesetzlichen Rahmen will die Bundesregierung für den
Berufsstand des betrieblichen Datenschutzbeauftragten in der Zukunft
schaffen?

9. Sind die derzeit durchschnittlichen Anstrengungen der Unternehmen für
den Datenschutz nach Ansicht der Bundesregierung ausreichend?

10. Entsprechen die mit den gesetzlichen Verpflichtungen zum Datenschutz ein-
hergehenden Aufwendungen für die Unternehmen im Durchschnitt einem
wirtschaftlich vertretbaren Maß?

11. Wie viele Unternehmen wurden in den letzten fünf Jahren wegen fehlenden
oder unzureichend qualifizierten betrieblichen Datenschutzbeauftragten
von den Aufsichtsbehörden gerügt oder wegen einer Ordnungswidrigkeit
belangt?

12. Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse, dass die internen betrieb-
lichen Datenschutzbeauftragten nicht wie gesetzlich vorgesehen vollständig
unabhängig tätig sind und sieht daher die Bundesregierung Handlungsbe-
darf, die Rechtsstellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu än-
dern oder zu stärken, und wenn ja, wie will die Bundesregierung diesem
Handlungsbedarf begegnen?

Berlin, den 17. Januar 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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