BT-Drucksache 16/4088

Organschaft bei der Körperschaftsteuer

Vom 17. Januar 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/4088
16. Wahlperiode 17. 01. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms, Frank Schäffler, Carl-Ludwig Thiele,
Dr. Volker Wissing, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster),
Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick
Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich
(Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß,
Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein,
Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich
L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk,
Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick
Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto
(Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Dr. Konrad
Schily, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Florian Toncar,
Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil,
Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Organschaft bei der Körperschaftsteuer

Mit dem Instrument der Organschaft wird es rechtlich selbständigen, aber wirt-
schaftlich zusammengehörenden Unternehmen ermöglicht, ihre Gewinne zu-
sammen zu versteuern bzw. ihre Verluste zu verrechnen. Die einzelnen Grup-
penmitglieder werden als einheitliches Steuersubjekt behandelt.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Hält die Bundesregierung das Organschaftsrecht im Hinblick auf moderne
Konzernstrukturen für zeitgemäß, und wenn ja, aus welchen Gründen?

2. Hält die Bundesregierung die nationalen Regelungen zur Organschaft trotz
ihrer nationalen Beschränkungen für international wettbewerbsfähig?

3. Wie beurteilt die Bundesregierung eine Gruppenbesteuerung z. B. nach öster-
reichischem Vorbild, nach der Auslandsgesellschaften in die Gruppe mit ein-
bezogen und grenzüberschreitende Verluste bzw. Gewinne berücksichtigt
werden können?

4. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine grenzüberschreitende
Ergebniskonsolidierung zumindest innerhalb der EU sinnvoll und notwen-

dig ist?

5. Ist es mit der Niederlassungsfreiheit des EG-Vertrags vereinbar, dass Organ-
träger nur eine Gesellschaft mit Geschäftsleitung im Inland sein kann?

6. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Mehrmütterorganschaft
für konzernübergreifende Aktivitäten wie zum Beispiel Joint Ventures von
erheblicher Bedeutung ist?

Drucksache 16/4088 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
7. Wie begründet die Bundesregierung die Abschaffung der steuerlichen An-
erkennung der Mehrmütterorganschaft ab dem Jahr 2003?

8. Welche Mitgliedstaaten der EU erkennen die Mehrmütterorganschaft an?

9. Ist es nach Auffassung der Bundesregierung mit der Niederlassungsfreiheit
bzw. der Kapitalverkehrsfreiheit vereinbar, dass die Organgesellschaft
nach § 14 Abs. 1 Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) Sitz und
Geschäftsleitung im Inland haben muss?

10. Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der EuGH-Entschei-
dung „Marks & Spencer“ auf das deutsche Körperschaftsteuerrecht?

11. Wie beurteilt die Bundesregierung den Ausschluss von Lebens- und Kran-
kenversicherungsunternehmen von der Funktion als Organgesellschaft un-
ter dem Gesichtspunkt des Gleichbehandlungsgrundsatzes?

12. Welche Mitgliedstaaten der EU sehen als Voraussetzung für die Organ-
schaft ebenfalls einen Gewinnabführungsvertrag vor?

13. Wie beurteilt die Bundesregierung den Gewinnabführungsvertrag als Vor-
aussetzung für eine Organschaft unter dem Gesichtspunkt der Niederlas-
sungsfreiheit insoweit, als ausländische Tochtergesellschaften aufgrund
des ausländischen Gesellschaftsrechts häufig keinen derartigen Vertrag ab-
schließen können?

14. Hält die Bundesregierung die Einführung einer Mindestbeteiligung an-
stelle eines Gewinnabführungsvertrags für denkbar und sinnvoll?

15. Hält die Bundesregierung die Mindestdauer für einen Gewinnabführungs-
vertrag von fünf Jahren aus Sicht der Unternehmen für wirtschaftlich sinn-
voll?

16. Wie beurteilt die Bundesregierung die Eliminierung von Zwischengewin-
nen bei der Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen verbundenen Un-
ternehmen?

17. Wie beurteilt die Bundesregierung die Nichtberücksichtigung vororgan-
schaftlicher Verluste unter dem Gesichtspunkt der Besteuerung nach der
Leistungsfähigkeit?

18. Welche Mitgliedstaaten der EU sehen ebenfalls die Nichtberücksichtigung
dieser Verluste vor?

19. Entspricht nach Auffassung der Bundesregierung § 14 Abs. 1 Nr. 5 KStG
dem Grundsatz der Normenklarheit (Artikel 20 Abs. 3, Artikel 19 Abs. 4
des Grundgesetzes)?

20. Falls ja, inwiefern geht aus der Vorschrift hervor, ob der Begriff „Organträ-
ger“ nur doppelt ansässige Träger umfasst, ob auch Personengesellschaften
Organträger im Sinne der Vorschrift sein können, was unter „negativem
Einkommen des Organträgers“ im Sinne der Vorschrift zu verstehen ist,
was unter „einer der deutschen Besteuerung des Organträgers entsprechen-
den Besteuerung“ zu verstehen ist, und ob das negative Einkommen tat-
sächlich oder nur potenziell im ausländischen Staat berücksichtigt werden
muss?

21. Hält die Bundesregierung den Ausschluss von Verlustrücktrag und Verlust-
vortrag in § 14 Abs. 1 Nr. 5 KStG insbesondere im Hinblick auf das
Gleichbehandlungsgebot des Artikels 3 des Grundgesetzes für verfas-
sungsgemäß?

Berlin, den 17. Januar 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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