BT-Drucksache 16/4060

Oldtimer von Feinstaub-Fahrverboten ausnehmen

Vom 17. Januar 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/4060
16. Wahlperiode 17. 01. 2007

Antrag
der Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Michael Kauch, Jan Mücke,
Patrick Döring, Joachim Günther (Plauen), Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks,
Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle,
Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Otto Fricke,
Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß,
Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger,
Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann,
Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn),
Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel,
Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz,
Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer
Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker
Wissing, Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Oldtimer von Feinstaub-Fahrverboten ausnehmen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die im Frühjahr 2006 beschlossene Kennzeichnungs-Verordnung sieht die bun-
deseinheitliche Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen mit Schadstoff-Plaketten
nach der Höhe ihrer jeweiligen Schadstoffemissionen vor. Mit dem neu ein-
geführten Verkehrszeichen „Umweltzone“ erhalten Städte und Kommunen die
Möglichkeit, auf der Basis von Luftreinhalteplänen der Bundesländer Fahrver-
bote für Kraftfahrzeuge auszusprechen.

Von der Einrichtung von Umweltzonen und möglichen Fahrverboten sind auch
historische Kraftfahrzeuge, die so genannten Oldtimer betroffen. Als Oldtimer
gelten Kraftfahrzeuge, deren Erstzulassung vor 30 oder mehr Jahren erfolgte,
und die weitestgehend original erhalten sind. Mit dem erforderlichen guten
Erhaltungszustand dieser Fahrzeuge dienen Oldtimer der Pflege des kraftfahr-
zeugtechnischen Kulturgutes in Deutschland. Eine Nachrüstung von Oldtimern
mit Schadstofffiltern ist in vielen Fällen technisch nicht möglich und verbietet
sich nicht zuletzt aufgrund der wünschenswerten Erhaltung des Originalzu-
stands dieser Fahrzeuge.
Derzeit sind in Deutschland rund 150 000 Fahrzeuge als Oldtimer mit einem
H(historischen)-Kennzeichen zugelassen. Schätzungen zufolge dürften insge-
samt rund 400 000 Fahrzeuge in Deutschland als Oldtimer gelten. Die überwie-
gende Zahl dieser Fahrzeuge ist mit Ottomotoren ausgerüstet, die im Gegensatz
zu Dieselmotoren nur geringe Feinstaubemissionen aufweisen. Die durch-
schnittliche Jahresfahrleistung von Oldtimern ist zudem gering. Deshalb kann

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davon ausgegangen werden, dass ihr Anteil an den Feinstaubbelastungen insge-
samt verschwindend niedrig sein dürfte. Es erscheint daher gerechtfertigt, Old-
timer generell von Fahrverboten durch eine entsprechende Ergänzung der Ver-
ordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur
Schadstoffbelastung (35. BImSchV) auszunehmen.

Oldtimer waren bisher in Deutschland ein wachsender und zunehmend wich-
tiger Wirtschaftsfaktor. Europaweit werden jährlich mehrere Milliarden Euro
beispielsweise in den Bereichen Versicherungen, Fahrzeughandel, Reparatur
und Restaurierung von Oldtimern umgesetzt. Eine große Zahl von Messen, Old-
timer-Vorführungen und -fahrten finden jährlich statt. Die seit Monaten laufende
Diskussion um Fahrverbote hat bereits zu spürbaren Umsatzeinbußen in diesem
Wirtschaftszweig geführt. In vielen deutschen Großstädten sind zahlreiche
Handwerksbetriebe auf Oldtimer spezialisiert. Sofern diese Betriebsstätten in
einer Umweltzone liegen, sind sie durch Fahrverbote für Oldtimer in ihrer Exis-
tenz bedroht.

II. Vor diesem Hintergrund fordert der Deutsche Bundestag die Bundesregie-
rung auf,

1. dafür Sorge zu tragen, dass Oldtimer bundesweit von feinstaubbedingten
Fahrverboten in Innenstädten ausgenommen werden;

2. die Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag
zur Schadstoffbelastung (35. BImSchV) durch eine generelle Ausnahme-
regelung für Oldtimer zu ergänzen.

Berlin, den 17. Januar 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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