BT-Drucksache 16/401

Transparenz bei Beraterverträgen im Rahmen des Reformprozesses der Bundesagentur für Arbeit

Vom 18. Januar 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/401
16. Wahlperiode 18. 01. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dirk Niebel, Dr. Heinrich L. Kolb, Jens Ackermann,
Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth,
Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring,
Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff,
Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann,
Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein,
Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Jürgen Koppelin,
Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link
(Heilbronn), Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Hans-Joachim Otto
(Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler,
Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele,
Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing,
Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Wolfgang Gerhardt
und der Fraktion der FDP

Transparenz bei Beraterverträgen im Rahmen des Reformprozesses
der Bundesagentur für Arbeit

Im Zuge der Reform der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde eine Reihe von
Beraterverträgen mit Unternehmensberatern geschlossen. Die Diskussionen um
den virtuellen Arbeitsmarkt (VAM), dessen Kosten das Volumen der Ausschrei-
bung erheblich übersteigen, zeigen, dass eine größere Transparenz beim Einsatz
von Beitragsmitteln für externe Beraterleistungen erforderlich ist. Beim virtuel-
len Arbeitsmarkt sind nicht nur die Kosten deutlich höher als veranschlagt; auch
die Erfolge des Projektes durch schnellere und effiziente Vermittlung bleiben
aus. Darauf hatte auch der Bundesrechnungshof in seinem Bericht vom Februar
2005 an den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit des Deutschen Bundestages
hingewiesen.

Im Interesse der Beitragszahler und mit Blick auf die für eine Belebung des Ar-
beitsmarktes unerlässliche Senkung der Sozialversicherungsbeiträge muss die
BA bei ihren Ausgaben streng auf Effizienz und sparsamen Mitteleinsatz achten.
Das gilt in besonderem Maße bei der Vergabe von Beraterverträgen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Beraterverträge wurden mit externen Unternehmensberatungen im
Zuge des Reformprozesses der BA abgeschlossen?

2. Mit welchen Beratungsunternehmen wurden diese Verträge abgeschlossen,
und um welche Leistungen handelt es sich?

3. Wie hoch ist das jeweilige finanzielle Volumen der Verträge (bitte einzeln
ausweisen)?

Drucksache 16/401 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
4. Wie hoch ist der Durchschnittstagessatz der vereinbarten Beraterhonorare?

5. Welche dieser Verträge wurden im vergangenen Jahr verlängert bzw. sollen
im laufenden Jahr verlängert werden?

6. Was sind die jeweiligen Gründe für die Verlängerung der Verträge?

7. Wie sieht die Erfolgsbilanz der Beraterleistungen aus, für die die jeweiligen
Beraterverträge bereits verlängert wurden?

Wie wurden die Beiträge der externen Berater/Beratung zu einem effizien-
ten, ergebnisorientierten Projektablauf bewertet?

8. Sieht die Bundesregierung eine Alternative zu einer Verlängerung der Ver-
träge?

9. Wie viele Stellen im Stabsbereich der BA sind von Mitarbeitern aus Unter-
nehmen, die zuvor beratend für die BA tätig waren, in der Zentrale oder den
Regionaldirektionen besetzt?

10. Welche Aufgaben nehmen diese Mitarbeiter wahr, und haben sie in ihrer
Funktion die Möglichkeit, die Politik der BA, insbesondere Entscheidungen
über die Vergabe weiterer Berateraufträge, zu beeinflussen?

11. Hält es die Bundesregierung für möglich, diese Aufgaben mit eigenem Per-
sonal der BA zu bewerkstelligen, und wenn nein, welche Gründe sprechen
dagegen?

12. Hält es die Bundesregierung für möglich, die Modernisierung der BA durch
den Einkauf externen Know-hows, aber ohne die Beschäftigung externer
Mitarbeiter, zu schaffen, und welche Gründe sprechen dafür bzw. dagegen?

Berlin, den 18. Januar 2006

Dirk Niebel
Dr. Heinrich L. Kolb
Jens Ackermann
Dr. Karl Addicks
Christian Ahrendt
Daniel Bahr (Münster)
Uwe Barth
Rainer Brüderle
Angelika Brunkhorst
Ernst Burgbacher
Patrick Döring
Mechthild Dyckmans
Jörg van Essen
Ulrike Flach
Otto Fricke
Paul K. Friedhoff
Horst Friedrich (Bayreuth)
Dr. Edmund Peter Geisen
Hans-Michael Goldmann
Joachim Günther (Plauen)
Dr. Christel Happach-Kasan
Heinz-Peter Haustein
Elke Hoff
Birgit Homburger
Dr. Werner Hoyer

Jürgen Koppelin
Heinz Lanfermann
Sibylle Laurischk
Harald Leibrecht
Ina Lenke
Michael Link (Heilbronn)
Patrick Meinhardt
Burkhardt Müller-Sönksen
Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Detlef Parr
Cornelia Pieper
Gisela Piltz
Jörg Rohde
Frank Schäffler
Marina Schuster
Dr. Hermann Otto Solms
Dr. Rainer Stinner
Carl-Ludwig Thiele
Florian Toncar
Christoph Waitz
Dr. Claudia Winterstein
Dr. Volker Wissing
Hartfrid Wolff (Rems-Murr)
Martin Zeil
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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