BT-Drucksache 16/3922

Gewährleistung der Reisefreiheit Transsexueller durch internen Durchführungshinweis

Vom 18. Dezember 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/3922
16. Wahlperiode 18. 12. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Karin Binder, Dr. Martina Bunge, Sevim
Dag˘delen, Ulla Jelpke, Katja Kipping, Petra Pau, Jörn Wunderlich und der Fraktion
DIE LINKE.

Gewährleistung der Reisefreiheit Transsexueller durch internen
Durchführungshinweis

Transsexuelle Menschen, deren äußeres Erscheinungsbild und Vorname im
Widerspruch zu ihrem Geschlechtseintrag im Reisepass stehen, sehen sich bei
Auslandsreisen mit möglichen Diskriminierungen konfrontiert. Denn der Ge-
schlechtseintrag ist nach § 4 Abs. 1 Satz 4 des Passgesetzes vorgeschrieben,
wird aber gemäß dem Transsexuellengesetz nur im Fall der „großen Lösung“
des § 8 TSG geändert. Nach Informationen auf Internetseiten zum Thema
Transsexualität existiert seit kurzem ein Durchführungshinweis des Bundes-
ministeriums des Innern zum Passgesetz. Dieser bestimme, auf Antrag sei der
Geschlechtseintrag einer transsexuellen Person mit Vornamensänderung dem
gelebten Geschlecht anzupassen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Besteht ein Durchführungshinweis des Bundesministeriums des Innern,
wonach einem Antragsteller, dessen Vorname gemäß dem Transsexuellen-
gesetz geändert wurde, auf Antrag ein Pass mit dem vom Geburtseintrag
abweichenden Geschlecht auszustellen ist?

2. Wenn ja, seit wann besteht der Durchführungshinweis, und wie werden Mel-
debehörden und Betroffene darüber informiert?

3. Ist das Bundesministerium des Innern weisungsbefugt gegenüber Meldebe-
hören der Länder, bzw. auf welcher Grundlage erfolgt der Durchführungs-
hinweis und wie wird seine Beachtung sichergestellt?

4. Welche Schritte können Transsexuelle unternehmen, wenn ein entsprechen-
der Antrag von den Meldestellen abgelehnt wird?

5. Wann beabsichtig die Bundesregierung, eine dem Durchführungshinweis
entsprechende gesetzliche Regelung im Passgesetz herbeizuführen?

6. Beabsichtigt die Bundesregierung, in der 16. Wahlperiode einen Gesetzent-
wurf zu einer Reform des Transsexuellengesetzes in den Deutschen Bundes-
tag einzubringen?
Wenn ja, wann ist mit der Vorlage eines solchen Gesetzentwurfs zu rechnen?

Wenn nein, welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen
ein solches Vorhaben?

Berlin, den 15. Dezember 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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