BT-Drucksache 16/3878

Kriterien für die Auswahl eines Endlagers für radioaktiven Abfall

Vom 13. Dezember 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/3878
16. Wahlperiode 13. 12. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Angelika Brunkhorst, Michael Kauch, Horst Meierhofer, Gudrun
Kopp, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth,
Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Jörg van Essen, Ulrike Flach,
Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael
Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan,
Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut
Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle
Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt
Müller-Sönksen, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper,
Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler,
Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein,
Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle
und der Fraktion der FDP

Kriterien für die Auswahl eines Endlagers für radioaktiven Abfall

Das bisher verfolgte Endlagerkonzept in Deutschland sieht die dauerhafte und
unterirdische Lagerung radioaktiven Abfalls ohne Rückholbarkeit vor. Damit
verfügt Deutschland im internationalen Vergleich über ein sehr weit vorange-
schrittenes Endlagerkonzept. Die Auswahl des Standortes Gorleben als mögli-
ches Endlager für hoch radioaktive Abfälle erfolgte seit den siebziger Jahren
nach eingehender wissenschaftlicher Untersuchung sowie unter Beteiligung der
Gebietskörperschaften und der Öffentlichkeit an Ort und Stelle und im Konsens
zwischen dem Bund und dem Land Niedersachsen.

Die sich aktuell abzeichnende Politik der Bundesregierung steht den Ausfüh-
rungen im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD entgegen, wonach
die Koalitionsparteien sich zur nationalen Verantwortung für die sichere Endla-
gerung radioaktiver Abfälle bekennen und die Lösung dieser Frage zügig und
ergebnisorientiert angehen wollen. Die aktuelle Politik droht hinsichtlich der
Endlagerfrage vielmehr zu einer erheblichen Verzögerung zu führen. Bei der
Implementierung der derzeitigen Vorstellungen des Bundesministeriums für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), das nach einem Konzept
vom 18. September 2006 (Verantwortung übernehmen: Den Endlagerkonsens
realisieren) eine völlig neue Suche nach einem „bestmöglichen Standort“ vor-

sieht, würde die Bereitstellung eines Endlagers für hoch radioaktive Abfälle in
Deutschland um über 25 Jahre auf die Zeit nach 2050 verschoben. Hintergrund
der aktuellen Politik der Bundesregierung zum Thema Endlagerung ist die wie-
derholte Behauptung des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reak-
torsicherheit, Sigmar Gabriel, für die Auswahl des Standortes Gorleben sowie
für die Erkundung habe es keine Standortauswahl- bzw. Sicherheitskriterien
gegeben. Darüber hinaus schreibe das im Mai 2006 von der Internationalen

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Atomenergie-Organisation (IAEO) und der Kernenergieagentur der OECD
(NEA) verabschiedete Dokument „Draft Safety Requirements: Geological
Disposal of Radioactive Waste“ Deutschland ein detailliertes Endlagersuchver-
fahren vor, dem das bisherige Verfahren am Standort Gorleben nicht genüge.
Tatsächlich handelt es sich bei dem angesprochenen Dokument jedoch lediglich
um eine allgemein gefasste Empfehlung ohne rechtliche Bindungswirkung.

Die vom BMU erwogene Suche nach einem „bestmöglichen Endlager“ findet
überdies keine Deckung im geltenden Atomrecht, das eine Suche nach einem
solchen „bestmöglichen Endlager“ nicht vorsieht. Das Oberverwaltungsgericht
(OVG) Lüneburg hat dies erst kürzlich in seinem Urteil vom 8. März 2006 zum
Endlager Schacht Konrad deutlich gemacht. Letztlich würden aus einem
solchen Vorgehen zusätzliche Kosten für die deutsche Volkswirtschaft im
zweistelligen Milliarden-Euro-Bereich resultieren.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Standortauswahlkriterien lagen bei der Auswahl des Salzstockes
Gorleben, und welche Sicherheitskriterien lagen bzw. liegen bei der bisheri-
gen Erkundung des Salzstockes zugrunde (bitte jeweils einzeln benennen)?

2. Trifft es zu, dass die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit
(GRS), die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), der
Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte (AkEnd) und die nie-
dersächsische Landesregierung bei den die Endlagerung tangierenden Ent-
scheidungen jeweils dieselben Standortauswahl- bzw. Sicherheitskriterien
zugrunde legen bzw. gelegt haben, und wenn ja, um welche Kriterien han-
delt(e) es sich dabei?

3. Wenn nein, welche unterschiedlichen Kriterien legten die angesprochenen
Institutionen, Gesellschaften und Behörden zugrunde?

4. Welche Standortauswahl- bzw. Sicherheitskriterien legt das BMU in seinem
Konzept „Verantwortung übernehmen: Den Endlagerkonsens realisieren“
vom 18. September 2006 zugrunde, die nicht bei der Standortauswahl und
Erkundung des Salzstockes Gorleben bzw. bei den Arbeiten der BGR
berücksichtigt wurden (bitte jeweils einzeln benennen)?

5. Welche konkreten Standortauswahl- bzw. Sicherheitskriterien werden inter-
national zusätzlich zu den in den Fragen 1 bis 5 abgefragten Kriterien wo zu-
grunde gelegt, und zu welchen konkreten Vorteilen führen die jeweiligen
einzelnen Kriterien aus Sicht der Bundesregierung (bitte einzelnen benennen
unter Angabe des Landes und des Vorteils aus Sicht der Bundesregierung)?

6. Spricht sich die Bundesregierung für eine Veröffentlichung des vollständi-
gen Aktenbestandes der niedersächsischen Landesregierung zum damaligen
Auswahlverfahren des Standortes Gorleben für die Erkundung als Endlager
für hoch radioaktive Abfälle aus?

Wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?

7. Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch, dass sie einerseits gemäß
der Vereinbarung mit den Energieversorgungsunternehmen und gemäß der
Abarbeitung der methodisch-konzeptionellen und sicherheitstechnischen
Fragen den Salzstock Gorleben nach heutigem Stand als Endlager für grund-
sätzlich geeignet hält, aber anderseits das BMU in seinem Konzept die Fest-
legung von Standortauswahl- bzw. Sicherheitskriterien sowie die Definition
von Schutzzielen und Sicherheitsanforderungen als Bewertungsmaßstab for-
dert und damit die bisherigen Untersuchungen in Deutschland, insbesondere
auch die der BGR, für nur eingeschränkt nutzbar und fundiert hält?

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8. Welche Standortauswahl- bzw. Sicherheitskriterien hat die Bundesregie-
rung im Rahmen der Vereinbarung zugrunde gelegt, die zu der Aussage
führten, dass der Salzstock Gorleben nach den bisherigen geologischen
Befunden geeignet sei sowie auch methodisch-konzeptionell und sicher-
heitstechnisch nichts gegen eine Eignung des Standortes Gorleben sprä-
che?

9. Wie soll innerhalb der Bundesregierung mit dem Konzept des BMU weiter
verfahren werden (bitte Verfahrensschritte unter jeweiligen Zeitangaben
konkret benennen)?

10. Teilt die Bundesregierung die in der Plenardebatte des Deutschen Bundes-
tages am 19. Oktober 2006 geäußerte Auffassung des Bundesministers für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Sigmar Gabriel, dass bei der
Endlagerfrage keine Zeitnot bestehe, da eine Einlagerung aufgrund der
Abklingphase der Brennelemente ohnehin nicht vor dem Jahr 2030 mög-
lich sei (Plenarprotokoll 16/57, S. 5536 D)?

Wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?

11. Wie beurteilt die Bundesregierung die Auffassung des OVG Lüneburg,
dass es nach dem Atomgesetz darum gehe, einen sicheren und nicht einen
„bestmöglichen“ Standort zu finden und dass eine alternative Standort-
erkundung nach dem Atomgesetz nicht vorgesehen sei, und welche kon-
kreten Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesem Urteil?

12. Wie bewertet die Bundesregierung die vom Bundesminister für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit, Sigmar Gabriel, in der Plenardebatte
des Deutschen Bundestages am 19. Oktober 2006 geäußerte Auffassung, in
der es wörtlich heißt: „Aber ich finde es fahrlässig, sich einer Frage, bei
der es um 1 Million Jahre geht, auf einen 1977 ausgewählten Standort zu
beschränken.“ (Plenarprotokoll 16/57, S. 5538 C), und welche neuen Er-
kenntnisse hat die Bundesregierung heute gegenüber 1977 (bitte einzeln
benennen)?

Berlin, den 12. Dezember 2006

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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