BT-Drucksache 16/384

Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes - Wettbewerb im öffentlichen Personenfernverkehr zulassen

Vom 18. Januar 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/384
16. Wahlperiode 18. 01. 2006

Antrag
der Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Patrick Döring, Joachim Günther
(Plauen), Ernst Burgbacher, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt,
Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst,
Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff,
Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Dr. Christel
Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner
Hoyer, Michael Kauch, Dr. Heinrich L. Kolb, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp,
Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Michael
Link (Heilbronn), Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Hans-Joachim
Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler,
Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein,
Dr. Volker Wissing, Martin Zeil, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes – Wettbewerb im öffentlichen
Personenfernverkehr zulassen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) untersagt die Genehmigung neuer
Transportangebote auf Strecken, die „mit den vorhandenen Verkehrsmitteln be-
friedigt bedient werden“ (§13 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a PBefG), insbesondere
wenn „der beantragte Verkehr […] Verkehrsaufgaben übernehmen soll, die vor-
handene Unternehmer oder Eisenbahnen bereits wahrnehmen“ (§13 Abs. 2 Nr. 2
Buchstabe b PBefG).

Damit wird im Personenbeförderungsgesetz Wettbewerb im öffentlichen Per-
sonenfernverkehr ausdrücklich ausgeschlossen. Es erweitert die faktische
Monopolstellung, welche die Deutsche Bahn AG – mit den bekannten nega-
tiven Ergebnissen – ohnehin schon im Fernverkehr auf der Schiene hat, auf den
(intermodalen) Wettbewerb mit der Straße.

Der volkswirtschaftliche Nutzen eines fairen Wettbewerbs ist unbestritten.
Wettbewerb zwingt Anbieter, sich nach den Kundenwünschen zu richten und
effizient zu wirtschaften, er bestraft Unternehmen, die Ressourcen verschwen-
den. Ein staatlich geschütztes Monopol bietet immer teurere und schlechtere

Leistungen, da der Kunde keine Alternative und der Anbieter keine Verbesse-
rungsanreize hat. Hinzu kommt, das unattraktive und teure Angebote eines
Monopolisten in geringerem Maße nachgefragt werden. Der Einbruch im Per-
sonenfernverkehr der Deutsche Bahn AG seit dem Jahr 2003, als wegen des
kundenfeindlichen und marktwidrigen „neuen Preissystems“ das Fahrgastauf-
kommen um rund 10 Prozent zurückgegangen ist, bietet dafür das beste Bei-
spiel.

Drucksache 16/384 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Die zitierten Regelungen des Personenbeförderungsgesetzes sind ein Instrument
staatlicher Bevormundung des Bürgers. Dem Bürger wird die Freiheit abge-
sprochen, das für ihn geeignete Fernverkehrsangebot selber auszuwählen. Er
wird mangels Alternativen gezwungen, ein Angebot zu nutzen, für das er sich
bei freier Wahl möglicherweise nicht entschieden hätte. Das Personenbeförde-
rungsgesetz beschneidet gleichermaßen die unternehmerische Handlungsfrei-
heit, indem es Unternehmern verbietet, eine nutzenstiftende und von Kunden
verlangte Leistung im freien Wettbewerb anzubieten.

Die Folge der wettbewerbsverhindernden Regelungen des Personenbeförde-
rungsgesetzes ist, dass mit Ausnahme Berlins kein Bus-Fernlinienangebot zwi-
schen bundesdeutschen Städten und Regionen besteht. Fernreisenden bleibt nur
die Wahl zwischen Individualverkehrsmitteln oder der Deutschen Bahn AG so-
wie Flugzeugen. Das umfangreiche Angebot und die rege Nachfrage im Bereich
grenzüberschreitender Busfernverbindungen zeigen, dass ein potentieller Markt
für ein preiswertes innerdeutsches Busnetz besteht.

Das Personenbeförderungsgesetz bevormundet den Bürger, belohnt Ineffizienz
und Verschwendung und verringert das volkwirtschaftliche Leistungsniveau.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. einen Gesetzentwurf vorzulegen, in dem wettbewerbsfeindliche Restriktio-
nen im Personenbeförderungsgesetz, insbesondere die Genehmigungspflicht
nach §13 Abs.2 PBefG, gestrichen werden;

2. im Bereich des Steuer- und Abgabenrechts für faire Wettbewerbsbedingun-
gen zwischen allen öffentlichen Fernverkehrsanbietern zu sorgen, insbeson-
dere keine einseitigen Mehrwertsteuerermäßigungen etwa für den Schienen-
fernverkehr einzuführen.

Berlin, den 17. Januar 2006

Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion
Antrag
Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes – Wettbewerb im öffentlichen Personenfernverkehr zu...

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