BT-Drucksache 16/3831

zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Hüseyin-Kenan Aydin, Dr. Diether Dehm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. -16/857- Dauergenehmigungen für Militärflüge aufheben

Vom 13. Dezember 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/3831
16. Wahlperiode 13. 12. 2006

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Hüseyin-Kenan Aydin,
Dr. Diether Dehm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/857 –

Dauergenehmigungen für Militärflüge aufheben

A. Problem

Die Bundesregierung konnte bisher nach Ansicht der Antragsteller nicht den
Verdacht ausräumen, dass der Stützpunkt der US-Streitkräfte in Rammstein von
US-Regierungsstellen zur Verbringung eines in Italien verschleppten Zivilisten
an einen unbekannten Ort missbraucht worden ist. Die Stützpunkte der US-
Streitkräfte in Deutschland hätten sich zu den wichtigsten Drehscheiben für
völkerrechtswidrige Kriege und andere US-Militäreinsätze entwickelt, womit
die Bundesregierung indirekt den Krieg im Irak und die Vorbereitung auf einen
Angriff auf den Iran unterstütze. Zudem habe die Bundesregierung Privilegien
für NATO-Staaten bei der Genehmigung von Überflug- und Landegenehmigun-
gen auch auf Angehörige der US-Streitkräfte angewandt, die nicht im NATO-
Auftrag unterwegs waren, was den Bestimmungen des NATO-Truppenstatuts
sowie des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (NTS-ZA) widerspre-
che. Mit dem Chicagoer Abkommen von 1944 wird von allen Vertragsstaaten
anerkannt, dass „jeder Staat über seinem Hoheitsgebiet volle und ausschließ-
liche Hoheit über den Luftraum besitzt“ (Artikel 1).

Daher fordert der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auf, erteilte Dauer-
genehmigungen für Militärluftfahrzeuge anderer Staaten nach Ablauf der ein-
jährigen Geltungsdauer nicht zu verlängern und stattdessen Genehmigungen
nach Einzelfallprüfungen zu erteilen, von der Rücktrittsmöglichkeit zum Zu-
satzabkommen zum NATO-Truppenstatut Gebrauch zu machen, in Neuverhand-
lungen des NATO-Truppenstatuts anzustreben, dass jegliche Bewegungen der in
der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen insbesondere im Luft-
raum in jedem Einzelfall der Genehmigung durch die zuständigen deutschen
Stellen bedürfen und alle Vorkehrungen getroffen werden, damit die Genehmi-

gungspflicht für Flüge ausländischer Streitkräfte, Geheimdienste oder anderer
Regierungsstellen nicht durch die Beauftragung von Unternehmen, die zivil re-
gistrierte Luftfahrzeuge nutzen, umgangen wird.

Drucksache 16/3831 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

B. Lösung

Ablehnung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Keine

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/3831

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/857 abzulehnen.

Berlin, den 13. Dezember 2006

Der Auswärtige Ausschuss

Ruprecht Polenz
Vorsitzender

Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg
Berichterstatter

Dr. Rolf Mützenich
Berichterstatter

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Jürgen Trittin
Berichterstatter

Drucksache 16/3831 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg,
Dr. Rolf Mützenich, Dr. Werner Hoyer, Wolfgang Gehrcke und Jürgen Trittin

I.

Der Deutsche Bundestag hat den vorliegenden Antrag auf
Drucksache 16/857 in seiner 47. Sitzung am 7. September
2006 beraten.

Der Antrag wurde an den Auswärtigen Ausschuss federfüh-
rend sowie an den Innenausschuss und an den Verteidigungs-
ausschuss zur Mitberatung überwiesen.

II.

Der Innenausschuss hat den Antrag in seiner 27. Sitzung am
13. Dezember 2006 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/

DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. die Ablehnung.

Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag in seiner 28.
Sitzung am 13. Dezember 2006 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. die Ablehnung

III.

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag in seiner 31. Sit-
zung am 13. Dezember 2006 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. die Ablehnung.

Berlin, den 13. Dezember 2006

Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg
Berichterstatter

Dr. Rolf Mützenich
Berichterstatter

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Jürgen Trittin
Berichterstatter

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