BT-Drucksache 16/3715

Aufnahme einer Ersatzteilklausel in das Geschmacksmustergesetz

Vom 29. November 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/3715
16. Wahlperiode 29. 11. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Paul K. Friedhoff, Rainer Brüderle, Christian Ahrendt,
Daniel Bahr (Münster), Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring,
Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann,
Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff,
Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb,
Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn),
Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen,
Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Max Stadler,
Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz,
Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle
und der Fraktion der FDP

Aufnahme einer Ersatzteilklausel in das Geschmacksmustergesetz

Der Richtlinien-Vorschlag der EU-Kommission zur „Änderung der Richtlinie
98/71/EG über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen“ bezweckt,
die in Artikel 14 der Richtlinie bislang offen gebliebene „Ersatzteilfrage“ nun-
mehr EU-weit einheitlich zu regeln und damit auch in diesem Bereich den
Binnenmarkt zu verwirklichen. Die Regelung sieht vor, dass der an einem kom-
plexen Primärprodukt wie einer Autokarosserie bestehende Musterschutz sich
nicht auch auf dessen Bauelemente (z. B. die Kotflügel) erstreckt, soweit diese
als Ersatzteil zum Zwecke der Reparatur und in der Formgestaltung des Ori-
ginals benutzt werden, weil nur so das ursprüngliche Erscheinungsbild des
Primärprodukts wiederhergestellt werden kann.

Eine Begrenzung des Designschutzes im nachgelagerten Sektor durch eine sol-
che Schrankenbestimmung – wie sie auch im Marken- und Urheberrecht üblich
ist – verhindert eine Monopolisierung der Sekundärmärkte. Sie ermöglicht es
vor allem im Kfz-Ersatzteile- und Reparaturmarkt, Wettbewerb zu erhalten und
die dort bestehenden mittelständischen Strukturen nicht zu gefährden. Für mehr
als 46 Millionen Autobesitzern in Deutschland müssen langfristig im Wettbewerb
gebildete Ersatzteilpreise und eine freie Anbieterwahl gewährleistet werden.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wird die Bundesregierung dem Kommissionsvorschlag, eine „Reparatur-
klausel“ in das Geschmacksmusterrecht aufzunehmen, im Ministerrat zu-
stimmen?

2. Wenn nicht, worin liegen die Gründe für die Ablehnung dieses rechtssyste-
matisch, ordnungs- und verbraucherpolitisch gebotenen Vorschlags?

Drucksache 16/3715 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
3. Beabsichtigt die Bundesregierung, andere Lösungsvorschläge einzubringen,
und wenn ja, welche?

4. Ist sich die Bundesregierung nach nunmehr 15-jähriger Erörterung der Dring-
lichkeit einer Klärung der „Ersatzteilfrage“ im Interesse der Planungs- und
Investitionssicherheit der betroffenen Unternehmen bewusst, und ist sie
gewillt unter der Ratspräsidentschaft Deutschlands eine abschließende und
verbindliche Regelung herbeizuführen?

5. Berücksichtigt die Bundesregierung bei ihren Erwägungen, dass

a) die Selbstverpflichtung der deutschen Automobilhersteller, Schutzrechte
nicht zur Marktbehinderung einzusetzen (siehe Bundestagsdrucksache
15/2191 vom 10. Dezember 2003 unter „Lösung“), teilweise von den Her-
stellern missachtet wird, vor allem aber schon deshalb als Regulativ nicht
geeignet ist, weil die Benutzung geschützter Muster zu Reparaturzwecken
ohne Reparaturklausel als Offizialdelikt strafrechtlich zu verfolgen ist,

b) der Rechtsfrieden in Europa empfindlich gestört ist, solange ein Unterneh-
mer, der betroffene Ersatzteile europaweit auf den Markt bringt oder ver-
arbeitet, in vielen EU-Mitgliedstaaten legal handelt, während er in man-
chen Mitgliedstaaten wie Deutschland dagegen strafrechtlich belangt
werden könnte?

6. Wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag Gelegenheit zur Stel-
lungnahme zu diesem Vorhaben geben und diese Stellungnahme ihrer Ver-
handlung im Ministerrat zu Grunde legen?

Berlin, den 22. November 2006

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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