BT-Drucksache 16/3709

zu dem Antrag der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/1977- Demokratiebewegung in Belarus unterstützen

Vom 30. November 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/3709
16. Wahlperiode 30. 11. 2006

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/1977 –

Demokratiebewegung in Belarus unterstützen

A. Problem

Nach ersten Schritten auf dem Weg von einer Diktatur zur Demokratie in den
frühen 90er Jahren ist Belarus seit Machtantritt des Präsidenten Alexander
Lukaschenko weit zurückgefallen. In unmittelbarer Nachbarschaft zur Euro-
päischen Union hat sich ein Regime mit unverkennbaren diktatorischen Zügen
neu etabliert. Dies zeigen die menschenrechtswidrigen Verhaftungen und Ver-
urteilungen nach friedlichen Demonstrationen, massive Behinderungen aller
Kandidaten, die in Opposition zum Präsidenten und seinen Anhängern stehen,
die permanent zunehmende Unterdrückung aller unabhängigen zivilgesell-
schaftlichen Aktivitäten im Bereich der Medien, aber auch unabhängiger Orga-
nisationen. Journalisten werden verhaftet, manche verschwinden oder werden
ermordet, elektronische Medien sind staatlich gelenkt, unabhängige Zeitungen
haben erhebliche Schwierigkeiten. Manche Organisationen werden verboten
oder, wie das belarussische Helsinki-Komitee, mit steuerrechtlichen Instrumen-
tarien zerschlagen. Auch die Wiederbelebung von Gesetzen des politischen
Strafrechts aus sowjetischen Zeiten dient dazu, Kritik zu unterdrücken und sie
propagandistisch als Terrorismus auszulegen. Studenten werden wegen ihres
Engagements für die Demokratie exmatrikuliert und ganze Universitäten ge-
schlossen.

Als OSZE-Mitglied hat Belarus sich zur Einhaltung demokratischer rechtsstaat-
licher Kriterien verpflichtet. Der Deutsche Bundestag wie auch die Europäische
Union sind in der Pflicht, den Menschen in Belarus im Prozess der Demokrati-
sierung zu helfen.

Dazu wird die Bundesregierung aufgefordert, Oppositionellen aus Belarus tem-
poräre Arbeitserlaubnis in Deutschland zu gewähren, das geltende EU-Einreise-
verbot auf Funktionäre und Offizielle aus Belarus auszuweiten, die sich an der

Verfolgung von demokratischen Oppositionellen beteiligt haben, Studierende an
deutschen Universitäten aufzunehmen und sie nach Möglichkeit mit Stipendien
zu unterstützen, Ausnahmetatbestände des Aufenthaltsgesetzes großzügig anzu-
wenden und finanziell die Visavergabe zu erleichtern, Sendekapazitäten zur
Unterstützung einer unabhängigen Berichterstattung in Belarus schnell auszu-
bauen, die Kooperation zwischen demokratischen Parteien und Stiftungen zu
verstärken, bilateral und im Rahmen der EU auf eine Verstärkung des kulturellen

Drucksache 16/3709 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

und wissenschaftlichen Austauschs hinzuwirken sowie im Rahmen der G8 ge-
genüber Russland dessen Unterstützung für Alexander Lukaschenko anzuspre-
chen und auf die Anwendung der Verpflichtungen aus der Mitgliedschaft in
OSZE und Europarat auch auf Belarus zu dringen.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD
und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Keine

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/3709

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/1977 abzulehnen.

Berlin, den 29. November 2006

Der Auswärtige Ausschuss

Ruprecht Polenz
Vorsitzender

Eckart von Klaeden
Berichterstatter

Gert Weisskirchen (Wiesloch)
Berichterstatter

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Dr. Norman Paech
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin

Drucksache 16/3709 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Eckart von Klaeden, Gert Weisskirchen (Wiesloch),
Dr. Werner Hoyer, Dr. Norman Paech und Kerstin Müller (Köln)

I.
Der Deutsche Bundestag hat den vorliegenden Antrag auf
Drucksache 16/1977 in seiner 43. Sitzung am 29. Juni 2006
an den Auswärtigen Ausschuss überwiesen.

II.
Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag in seiner 30. Sit-
zung am 29. November 2006 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und -DIE -LINKE.
gegen die - Stimmen der Fraktionen FDP -und- BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Ablehnung.

Berlin, den 29. November 2006

Eckart von Klaeden
Berichterstatter

Gert Weisskirchen (Wiesloch)
Berichterstatter

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Dr. Norman Paech
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin

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