BT-Drucksache 16/3697

Stopp von staatlichen Bürgschaften für Rüstungsexporte

Vom 30. November 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/3697
16. Wahlperiode 30. 11. 2006

Antrag
der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Monika Knoche, Hüseyin-Kenan Aydin,
Dr. Diether Dehm, Wolfgang Gehrcke, Heike Hänsel, Inge Höger-Neuling,
Dr. Hakki Keskin, Katrin Kunert, Michael Leutert, Dr. Norman Paech, Alexander
Ulrich, Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und der Fraktion DIE LINKE.

Stopp von staatlichen Bürgschaften für Rüstungsexporte

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

1. Seit 1998 setzte keine Bundesregierung die Politischen Grundsätze für den
Export von Kriegswaffen und sonstigen konventionellen Rüstungsgütern
wirklich buchstabengetreu um oder praktizierte eine restriktive Rüstungs-
exportpolitik.

2. Die finanzielle Unterstützung von deutschen Rüstungsexporteuren oder von
Käufern deutscher Rüstungsgüter in anderen Staaten durch Zuschüsse, wie
das Beispiel der etwa 600 Mio. Euro für die ersten drei und 330 Mio. Euro
für die weitern zwei israelischen U-Boote zeigt, oder Exportbürgschaften,
wie für die beiden südafrikanischen U-Boote und drei Korvetten im Wert
von etwa 1 Mrd. Euro, gehört zur bedenklichsten Form der Rüstungsexport-
förderpolitik. Die Rüstungsexportbürgschaften sichern Geschäfte mit Staa-
ten ab, die militärisch aufrüsten wollen aber gleichzeitig als ökonomisch und
politisch instabil und unzuverlässig gelten.

3. Durch die breite Angebotspalette staatlicher Exportbürgschaften sichert die
Bundesregierung keine laufenden Rüstungsexportgeschäfte ab, sondern schafft
überhaupt erst die Voraussetzung für das Zustandekommen von Rüstungs-
exportgeschäften.

4. Besonders besorgniserregend sind staatlich abgesicherte Rüstungsexport-
geschäfte, die auch einen Rüstungstechnologietransfer beinhalten und den
Empfängerstaaten gleichzeitig neue Absatzmärkte für ihre Rüstungsprodukte
bieten. Im Zuge des durch Hermes-Bürgschaften abgesicherten U-Boot-
Exportgeschäfts wurden in Südafrika Fertigungskapazitäten für U-Boot-
Periskope aufgebaut, die auch für die südkoreanischen U-Boote die Periskope
liefern.

5. Die fehlende Transparenz der Genehmigungsentscheidungen des für die

Rüstungsexportbürgschaften zuständigen Interministeriellen Ausschusses
(IMA) ist nicht hinnehmbar. Obwohl öffentliche Gelder zur Absicherung
von Rüstungsexportgeschäften eingesetzt werden, besteht keine Veröffent-
lichungspflicht durch die Rüstungsunternehmen, die Exportkreditagentur
oder die Bundesregierung.

Drucksache 16/3697 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. in Zukunft keine Bürgschaften für Rüstungsexportgeschäfte und für so ge-
nannte Offset-Geschäfte zur Absicherung der eigentlichen Rüstungsexporte
zu übernehmen,

2. in den Politischen Grundsätzen für den Export von Kriegswaffen und sons-
tigen Rüstungsgütern den Grundsatz „Keine staatlichen Bürgschaften für
Rüstungsexporte“ zu verankern und die Statuten der Rechtsverordnung für
die Inanspruchnahme und Gewährung von Exportbürgschaften entsprechend
anzupassen,

3. eine allgemeine Veröffentlichungspflicht für alle abgelehnten und gewährten
staatlichen Exportbürgschaften innerhalb von zwei Wochen nach der Ent-
scheidung des IMA zu beschließen,

4. im Rahmen der laufenden Verhandlungen über die OECD-Richtlinien für
Exportkreditgarantien die Initiative zu ergreifen für eine OECD-weite An-
wendung der Richtlinien auch auf Exportkredite für Rüstungsgeschäfte.

Berlin, den 29. November 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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