BT-Drucksache 16/3686

Oldtimer in Deutschland - Fahrverbote nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz

Vom 29. November 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/3686
16. Wahlperiode 29. 11. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Michael Kauch, Jan Mücke,
Patrick Döring, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt,
Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst
Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Hans-Michael Goldmann,
Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff,
Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb,
Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Ina Lenke,
Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-
Sönksen, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz,
Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig
Thiele, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Martin Zeil,
Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Oldtimer in Deutschland – Fahrverbote nach dem Bundesimmissionsschutz-
gesetz

Die im Frühjahr 2006 beschlossene Kennzeichnungs-Verordnung sieht die bun-
deseinheitliche Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen mit Feinstaubplaketten
nach der Höhe ihrer jeweiligen Feinstaubemissionen vor. Mit einem zudem ein-
geführten neuen Verkehrszeichen „Umweltzone“ erhalten Städte und Kommu-
nen die Möglichkeit, auf der Basis von Luftreinhalteplänen der Bundesländer
Fahrverbote für Kraftfahrzeuge auszusprechen. Von der Einrichtung von Um-
weltzonen und möglichen Fahrverboten sind auch Oldtimer-Fahrzeuge betrof-
fen, obwohl der durch sie verursachte Anteil an den Feinstaub-Belastungen
aufgrund der geringen durchschnittlichen Jahresfahrleistung verhältnismäßig
gering sein dürfte. Einzelne Städte und Kommunen haben Ausnahmeregelun-
gen für Oldtimer-Fahrzeuge angekündigt.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Kraftfahrzeuge mit einer Erstzulassung vor dem 1. Januar 1976
sind derzeit in Deutschland zugelassen?

2. Wie viele Kraftfahrzeuge mit einem H-Kennzeichen oder einem roten 07-
Kennzeichen sind derzeit in Deutschland zugelassen?
3. Welche Altersstruktur haben die derzeit mit einem H- oder roten 07-Kenn-
zeichen zugelassenen Fahrzeuge?

4. Wie wird sich der Bestand an Kraftfahrzeugen, deren Erstzulassung vor
30 oder mehr Jahren erfolgte, in den kommenden 10 Jahren entwickeln?

Drucksache 16/3686 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
5. Welche durchschnittliche Jahresfahrleistung haben die in Deutschland zu-
gelassenen Oldtimer, und wie hoch ist im Vergleich dazu die durchschnitt-
liche Jahresfahrleistung von in Deutschland zugelassenen Pkw?

6. Welche wirtschaftliche Bedeutung haben Oldtimer in Deutschland?

7. Wie viele Unternehmen sind mit der Pflege und Erhaltung von Oldtimern
in Deutschland befasst?

8. Liegen der Bundesregierung Informationen über die Zahl der direkt und
indirekt Beschäftigten in Deutschland im Geschäftsbereich „Oldtimer“ vor,
und lassen sich Angaben über den in diesem Geschäftsbereich erzielten
jährlichen Umsatz machen?

9. Wie viele Werkstätten, Fachbetriebe oder sonstige auf Oldtimer speziali-
sierte Unternehmen haben ihre Betriebsstätte in einer Umweltzone?

10. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die von Oldtimern ausge-
henden Umweltbelastungen (Feinstaub, Schadstoff-Emissionen etc.) vor,
und wenn ja, lassen sich diese quantifizieren?

11. Gibt es nach Informationen der Bundesregierung Städte oder Kommunen,
die Ausnahmeregelungen für Oldtimer von feinstaubbedingten Fahrver-
boten planen oder bereits ausgesprochen haben, und wenn ja, welche sind
dies?

12. Wie beurteilt die Bundesregierung Überlegungen, Ausnahmeregelungen
von feinstaubbedingten Fahrverboten für Oldtimer bundeseinheitlich zu
regeln, und plant die Bundesregierung eine derartige Regelung?

13. Wie beurteilt die Bundesregierung Überlegungen, zugelassene Oldtimer
aufgrund der bereits erfolgreich bestandenen Untersuchung nach dem An-
forderungskatalog gemäß § 23 StvZO und der entsprechenden Kennzeich-
nung mit einem H-Kennzeichen von der zusätzlichen Kennzeichnung durch
eine Feinstaubplakette auszunehmen?

Berlin, den 28. November 2006

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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