BT-Drucksache 16/3684

Investitionsrahmenplan für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes

Vom 29. November 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/3684
16. Wahlperiode 29. 11. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Jan Mücke, Patrick Döring, Joachim
Günther (Plauen), Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster),
Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Mechthild
Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Hans-Michael Goldmann,
Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit
Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L.
Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht,
Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Patrick Meinhardt, Burkhardt
Müller-Sönksen, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper,
Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner,
Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing,
Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und
der Fraktion der FDP

Investitionsrahmenplan für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes

Der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Wolfgang
Tiefensee, hat am 27. Oktober 2006 den „Investitionsrahmenplan von 2006 bis
2010 für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes“ (IRP) vorgelegt. Der IRP soll
die Prioritäten der Ausbaugesetze bzw. des Bundesverkehrswegeplans 2003 für
die nächsten fünf Jahre festlegen. Der IRP besteht aus einem Erläuterungsteil
und aus drei Anlagen mit Projektlisten. Hierzu ergibt sich eine Reihe von Fragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie hoch sind die entsprechenden Planansätze in der mittelfristigen Finanz-
planung unter Berücksichtigung der vom Deutschen Bundestag am 24. No-
vember 2006 beschlossenen Änderungen?

2. Gab es in der Vergangenheit für die Verteilung der Investitionsmittel auf die
einzelnen Bundesländer einen bestimmten Verteilungsschlüssel, und wird es
in Zukunft einen bestimmten Verteilungsschlüssel geben?

Wenn ja, nach welchen Kriterien wurde und wird dieser Verteilungsschlüssel
gebildet?
3. Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Verkehrsprognose des Bun-
desverkehrswegeplans (BVWP) 2003 für den Zeitraum 1997 bis 2015
unverändert richtig ist?

Wenn nein, von welchen Änderungen ist nach Ansicht der Bundesregierung
auszugehen?

Drucksache 16/3684 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

4. Wie wurden die im IRP angegebenen 165 Mrd. Euro Investitionen des
Bundes im Zeitraum von 1991 bis 2005 auf die einzelnen Bundesländer
verteilt, differenziert dargestellt nach Straße, Schiene, Wasser und GVFG
(Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsver-
hältnisse der Gemeinden) sowie differenziert dargestellt nach Soll-Zahlen
(Haushaltsansätze) und Ist-Ausgaben?

5. Wie ist der im IRP enthaltene Hinweis zu verstehen, dass die Projektlisten
eine „Planungsreserve“ beinhalten?

6. Nach welchen Kriterien wurde im IRP die Priorisierung der Verkehrsinves-
titionen auf Vorhaben von möglichst hoher verkehrlicher und wirtschaft-
licher Effizienz durchgeführt?

Richtet sich diese Priorisierung nach dem Bewertungskriterium des BVWP,
insbesondere nach dem Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV)?

7. Wurde bei der Mittelverteilung zwischen den verschiedenen Verkehrsträ-
gern eine von vorneherein festgelegte Länderquote berücksichtigt oder
richtet sich die Priorisierung nach einheitlichen Bewertungskriterien?

8. In welcher Weise wurden die Bundesländer in die Erstellung des IRP ein-
bezogen?

9. Kann man sagen, dass die Priorisierungen im IRP für das jeweilige Bun-
desland mit der dortigen Landesregierung einvernehmlich beschlossen
wurde?

10. Welche Kriterien haben für die hohe Priorisierung des VDE Nr. 8 der
Schienenverbindung Nürnberg–Erfurt–Halle/Leipzig–Berlin gesprochen?

Wie hoch ist das NKV dieses Projektes?

11. Welche Binnenflugrelationen werden nach Ansicht der Bundesregierung
durch die Hochgeschwindigkeitsstrecke Köln–Frankfurt ersetzt?

12. Wie hoch ist das jahresdurchschnittliche Tagesaufkommen an Passagieren
auf der Neubaustrecke Köln–Frankfurt, und wie viele dieser Passagiere
sind vom Flugverkehr auf die Schiene umgestiegen?

13. Wer ist bei der Finanzierung von Umschlaganlagen im kombinierten
Verkehr im Rahmen des Bundesschienenwegeausbaugesetzes der Antrag-
steller: die Deutsche Bahn AG oder die DB Netz AG oder die DB Railion
AG?

14. Fällt nach der Systematik der Bahnreform die Weiterentwicklung des
Betriebsführungssystems der bundeseigenen Eisenbahn in den Zuständig-
keitsbereich der DB AG oder der DB Netz AG?

15. Zieht sich die im IRP angesprochene „Gleichwertigkeit“ der „induktiven
Zugsicherung“ mit ETCS (European Train Control System) auf die Qua-
lität der Zugsteuerung und -sicherung oder auch auf die Interoperabilitäts-
anforderungen?

16. Wurden in den letzten fünf Jahren und werden in den nächsten fünf Jahren
im Rahmen von Bedarfsplanmaßnahmen bzw. Bestandsnetzinvestitionen
weiterhin „induktive Zugsicherungssysteme“ anstelle von ETCS eingebaut,
und wenn ja, bei welchen Projekten?

17. Was bedeutet die Aussage im IRP, es seien bereits 550 Mio. Euro für den
Transrapid in München „abgesichert“?

18. Wie hoch sind die Eigenmittel, die die DB AG bzw. die DB Netz AG im
Rahmen der Schienenanbindung des Flughafens Berlin-Brandenburg

(BBI) einsetzen wird?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/3684

19. Welche Regelung wurde in der zwischen Bund und DB AG getroffenen
Finanzierungsvereinbarung BBI über die Kostentragung der DB zur Pro-
jektfinanzierung getroffen, insbesondere im Hinblick auf Grunderwerb-,
Bau- und Planungskosten?

20. Sind sämtliche Kosten der Schienenanbindung für BBI in voller Höhe Zu-
wendungsfähig?

21. Erfolgt die Finanzierung der Planungskosten auf der Grundlage einer Pau-
schale in Höhe von 13 Prozent durch den Bund?

22. Ist es vorgesehen, neben der Pauschale der DB weitere Planungskosten zu
erstatten?

23. Erfolgt die Finanzierung der Bauherrenaufgaben der DB AG für BBI aus
Eigenmitteln der DB oder mit Mitteln des Bundes?

Ist der Bundesregierung bekannt, wie hoch die tatsächlichen Bauherren-
kosten der DB Netz AG sind?

24. Auf welcher Daten- und Erkenntnisbasis beruht die Angabe im IRP, für
Investitionen in das Bestandsnetz sei ein Betrag von 2,5 Mrd. Euro ausrei-
chend, um den Bedarf für die Erhaltung und für die Modernisierung des
Bestandsnetzes abzusichern?

25. Ist die Bundesregierung bereit, entsprechende Studien, Untersuchungen
oder Berichte (zum Investitionsbedarf ins Bestandsnetz) dem Ausschuss
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zur Verfügung zu stellen?

26. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es eine sach- und bedarfs-
gerechte Verteilung darstellt, wenn in das 34 000 Kilometer lange Be-
standsnetz der Eisenbahn jährlich 2,5 Mrd. Euro, in das 53 000 Kilometer
lange Bestandsnetz der Bundesfernstraßen hingegen lediglich 2,1 Mrd.
Euro investiert werden?

27. Was bedeutet der Hinweis im IRP, mit der Einführung der Maut für
schwere Nutzfahrzeuge sei die „Umsteuerung zur Nutzerfinanzierung ein-
geleitet“ worden?

Plant die Bundesregierung weitere Schritte der Nutzerfinanzierung?

28. Was geschieht mit eventuellen Mehreinnahmen, die sich zukünftig aus der
Erhebung der Lkw-Maut ergeben werden?

Werden Einnahmen (nach Abzug der Kosten für den Betrieb), die über den
geplanten Betrag von 2,2 Mrd. Euro hinaus generiert werden, vollständig
und ausschließlich für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur verwendet?

29. Auf welche Jahre bezieht sich der Hinweis auf Seite 22 des IRP, wonach es
eine „bis 2000 bestehende Unterfinanzierung der Verkehrsinvestitionen“
gegeben habe?

30. Welche Projekte des vordringlichen Bedarfs aus dem Fernstraßenausbau-
gesetz und dem Schienenwegeausbaugesetz sowie aus dem Bundesver-
kehrswegeplan für den Bereich Wasserstraßen sind im IRP nicht berück-
sichtigt (bitte projektgenaue Auflistung für die einzelnen Bundesländer)?

31. Befinden sich unter den nichtaufgenommenen Projekten des vordring-
lichen Bedarfs solche, die ein höheres Nutzen-Kosten-Verhältnis aufweisen
als Projekte, die im IRP enthalten sind?

Wenn ja, auf welche Projekte trifft dies zu?

Drucksache 16/3684 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
32. Befinden sich im IRP Bauprojekte, die am 1. November 2006 bereits zum
Verkehr freigegeben waren?

Wenn ja, um welche handelt es sich?

33. Welche der im IRP befindlichen Projekte werden bis zum 1. Juni 2007 zum
Verkehr freigegeben?

Berlin, den 28. November 2006

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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