BT-Drucksache 16/3682

Verwaltungskostenerstattung für Fernstraßenplanungen

Vom 29. November 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/3682
16. Wahlperiode 29. 11. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jan Mücke, Horst Friedrich (Bayreuth), Patrick Döring, Joachim
Günther (Plauen), Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle,
Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen,
Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit
Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L.
Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht,
Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt,
Burkhardt Müller-Sönksen, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr,
Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Max Stadler,
Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein,
Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle
und der Fraktion der FDP

Verwaltungskostenerstattung für Fernstraßenplanungen

Gemäß Artikel 90, 85 des Grundgesetzes planen, bauen und verwalten die
Länder die Bundesfernstraßen im Auftrag des Bundes. Hierfür erhalten sie vom
Bund Verwaltungskostenerstattungen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung bislang mit dem auf leistungs-
und aufgabenbezogene pauschalisierte Erstattungssätze umgestellten Ver-
waltungskostenerstattungssystem gemacht?

2. Wurden mittlerweile mit sämtlichen Bundesländern Kostenerstattungsver-
einbarungen geschlossen?

Falls nicht, aus welchen Gründen scheiterte die Vereinbarung mit den ent-
sprechenden Ländern?

Wie beurteilt die Bundesregierung das Scheitern der Verhandlungen?

3. Welche Regelungen enthalten die einzelnen, mit den Ländern geschlossenen
Kostenerstattungsvereinbarungen hinsichtlich der Planung von Bundesfern-
straßen?
Gibt es Differenzierungen zwischen den einzelnen Vereinbarungen?

4. Welche Laufzeiten haben die einzelnen Kostenerstattungsvereinbarungen?

Sehen die Vereinbarungen ein Kündigungsrecht vor?

Drucksache 16/3682 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
5. Gibt es von Seiten des Bundes oder der Länder Bestrebungen, die verein-
barten Erstattungssätze der Höhe nach zu ändern?

Falls ja, von wem und mit welchem Ziel?

6. Zu welchem Zeitpunkt werden die Entschädigungen den Ländern ausge-
zahlt?

Gibt es eine Stichtagsregelung, und wie sieht diese aus?

7. Haben die Länder die Pflicht, Schlussabrechnungen aufzustellen?

Worauf begründet sich diese?

8. Aufgrund welcher Regelungen können „Große Baumaßnahmen“ von
„Kleinen Baumaßnahmen“ abgegrenzt werden?

Wo ist die Grenze?

9. Welche Gründe führten zu einer Verlagerung des Haushaltstitels „Verwal-
tungskostenerstattung an Länder“ vom Einzelplan 08 in den Einzelplan 12?

Warum unterblieb hingegen die Verlagerung des gleichnamigen Titels aus
dem Einzelplan 14 in den Einzelplan 12?

10. Für welche im Fünfjahresplan 2006 bis 2010 aufgeführten Fernstraßen-
projekte hat der Bund bereits Verwaltungskostenerstattungen für Planungs-
leistungen erbracht?

In welcher Höhe geschah dies jeweils?

11. In welcher Höhe wurden im Zeitraum 1998 bis 2005 Verwaltungskosten-
erstattungen für Planungen von Fernstraßenprojekten p. a. ausgezahlt?

Berlin, den 28. November 2006

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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