BT-Drucksache 16/3678

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD -16/3269- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Finanzausgleichsgesetzes

Vom 30. November 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/3678
16. Wahlperiode 30. 11. 2006

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
– Drucksache 16/3269 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
und des Finanzausgleichsgesetzes

Bericht der Abgeordneten Dr. Claudia Winterstein, Dr. Gesine Lötzsch, Anja Hajduk,
Waltraud Lehn und Steffen Kampeter

Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, den Anteil des
Bundes an den Leistungen der kommunalen Träger für
Unterkunft und Heizung für die Zeit ab dem Jahr 2007 ge-
mäß den Vorschriften des § 46 Abs. 7 des Zweiten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB II) neu festzulegen.

Für das Jahr 2007 werden Gesamtausgaben für Leistungen
für Unterkunft und Heizung von rd. 13,5 Mrd. Euro erwar-
tet. Bei einer Bundesbeteiligung in Höhe von 31,8 Prozent
ist mit einer Belastung für den Bund in Höhe von
4,3 Mrd. Euro, d. h. Mehrausgaben für den Bund in Höhe
von 2,3 Mrd. Euro gegenüber dem am 30. Juni 2006 im
Kabinett beschlossenen Haushaltsentwurf 2007, zu rechnen.

Für die Länderhaushalte ergeben sich keine finanziellen
Auswirkungen, da die Länder die durch das Vierte Gesetz
für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt bedingten
Einsparungen an die kommunalen Haushalte weiterleiten.

Den kommunalen Haushalten ist durch § 46 Abs. 5 SGB II
gesetzlich zugesichert, dass sie im Zuge des Vierten
Gesetzes für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
insgesamt um jährlich 2,5 Mrd. Euro entlastet werden.
Diese Gesamtentlastung ist für 2007 sichergestellt. Die

Kommunen tragen dabei von den Leistungen für Unterkunft
in Höhe von 13,5 Mrd. Euro einen Betrag in Höhe von
9,2 Mrd. Euro.

Die finanziellen Auswirkungen für die Folgejahre sind ab-
hängig von der Entwicklung der Anzahl der Bedarfsgemein-
schaften.

Mit zusätzlichen Kosten für die Wirtschaft, insbesondere für
mittelständische Unternehmen ist nicht zu rechnen. Unmit-
telbare Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau,
insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind ebenfalls
nicht zu erwarten.

Sonstige Kosten entstehen keine.

Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimmenthal-
tung der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN für mit der Haushaltslage des Bundes
vereinbar.

Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.

Drucksache 16/3678 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Dieser Bericht wird unter dem Vorbehalt erteilt, dass der
federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales keine
Änderungen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen
empfiehlt.

Berlin, den 29. November 2006

Der Haushaltsausschuss

Otto Fricke
Vorsitzender

Dr. Claudia Winterstein
Berichterstatterin

Dr. Gesine Lötzsch
Berichterstatterin

Anja Hajduk
Berichterstatterin

Waltraud Lehn
Berichterstatterin

Steffen Kampeter
Berichterstatter

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