BT-Drucksache 16/3675

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung -16/2498, 16/2917, 16/3644- Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG (Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz - TUG)

Vom 29. November 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/3675
16. Wahlperiode 29. 11. 2006

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Frank Schäffler, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt,
Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring,
Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich
(Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan,
Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut
Königshaus, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht,
Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt,
Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr,
Gisela Piltz, Jörg Rohde, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms,
Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar,
Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff
(Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 16/2498, 16/2917, 16/3644 –

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2004/109/EG
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004
zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen
über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt
zugelassen sind, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG
(Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz – TUG)

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Umsetzung der Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 15. Dezember 2004 zur Harmonisierung der Transparenzanfor-
derungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum
Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, und zur Änderung der

Richtlinie 2001/34/EG führt zu erweiterten Mitteilungs- und Veröffentlichungs-
pflichten. Diese verursachen ausweislich der Gesetzesbegründung der Bundes-
regierung im Bereich der Wirtschaft und der Anlegerschaft ebenso Kosten wie
die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) umgelegten
Kosten für den Mehraufwand an Aufsichtstätigkeit und an Bilanzkontrolle.

Drucksache 16/3675 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Um diese zusätzliche Kostenbelastung und die Wettbewerbsfähigkeit des
Finanzstandortes Deutschland nicht zu beschädigen, ist es geboten, die Richt-
linie eins zu eins umzusetzen.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung entspricht diesem Prinzip der Eins-zu-
eins-Umsetzung nicht.

Insbesondere sieht der Gesetzentwurf in Artikel 1 Nr. 10 die Einführung einer
zusätzlichen Meldeschwelle von 3 Prozent der Stimmrechte vor. Diese neunte
Schwelle geht über die von der Richtlinie vorgegebenen acht Schwellen hinaus.
Da die große Mehrheit der Mitgliedstaaten eine Meldung erst ab 5 Prozent ver-
langt, steht ihre Einführung dem Zweck der Transparenzrichtlinie entgegen, eine
Harmonisierung des Rechts der Mitgliedstaaten zu erreichen. Hingegen führt die
Regelung für die Aktionäre zu einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand,
insbesondere da Mitteilungen nach § 21 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
manuell erstellt und anschließend veröffentlicht werden müssen. Dies steht in
evidentem Widerspruch zu öffentlichen Bekundungen der Bundesregierung,
sich für einen Abbau an Bürokratie einsetzen zu wollen.

Die Regelung ist auch nicht aufgrund des in der Gesetzesbegründung genannten
Ziels geboten, ein „Anschleichen“ an hohe Beteiligungen zu verhindern, da dies
auch durch die 5-Prozent-Schwelle gewährleistet werden kann. Vielmehr wird
die Regelung dazu führen, dass Investoren ihre Beteiligung unter 3 Prozent
halten, um den Eindruck eines strategischen Investments zu vermeiden. Dies ist
insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Mittelstandsfinanzierung und der
Verbesserung der Eigenkapitalfinanzierung der Unternehmen kontraproduktiv.

Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf in Artikel 1 Nr. 21 und 22 und Artikel 5
Nr. 10 die Einbeziehung von Halbjahresfinanzberichten in das Enforcement vor.
Eine solche materielle Prüfung schreibt die Richtlinie nicht vor, so dass auch
diese Regelung über eine Eins-zu-eins-Umsetzung hinausgeht. Auch dies führt
zu erheblicher zusätzlicher Bürokratie und bringt keinen erkennbaren Nutzen.
Der Jahresabschluss als umfassenderes und bedeutenderes Dokument unterliegt
bereits einem materiellen Enforcement. Sollte es hier Unstimmigkeiten gegen-
über dem Halbjahresbericht geben, wird der Markt dies merken und entspre-
chend reagieren.

II. Der Deutsche Bundestag beschließt:

1. Der Deutsche Bundestag lehnt den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung
der Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
15. Dezember 2004 zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in
Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel
auf einem geregelten Markt zugelassen sind, und zur Änderung der Richtlinie
2001/34/EG (Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz – TUG) ab.

2. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, einen neuen Ge-
setzentwurf vorzulegen, der die Richtlinie 2004/109/EG eins zu eins umsetzt
und dadurch den Finanzstandort Deutschland im internationalen Wettbewerb
nicht durch zusätzliche Bürokratie behindert.

Berlin, den 29. November 2006

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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