BT-Drucksache 16/3636

zu dem Antrag der Bundesregierung -16/3521- Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation "ALTHEA" zur weiteren Stabilisierung des Friedensprozesses in Bosnien und Herzegowina im Rahmen der Implementierung der Annexe 1-A und 2 der Dayton-Friedensvereinbarung sowie an dem NATO-Hauptquartier Sarajevo und seinen Aufgaben, auf Grundlage der Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen 1575 (2004) vom 22. November 2004, 1639 (2005) vom 21. November 2005 und 1722 (2006) vom 21. November 2006

Vom 29. November 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/3636
16. Wahlperiode 29. 11. 2006

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 16/3521–

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführ-
ten Operation „ALTHEA“ zur weiteren Stabilisierung des Friedensprozesses in
Bosnien und Herzegowina im Rahmen der Implementierung der Annexe 1-A und 2
der Dayton-Friedensvereinbarung sowie an dem NATO-Hauptquartier Sarajevo
und seinen Aufgaben, auf Grundlage der Resolutionen des Sicherheitsrates
der Vereinten Nationen 1575 (2004) vom 22. November 2004, 1639 (2005) vom
21. November 2005 und 1722 (2006) vom 21. November 2006

A. Problem

Seit Beginn der EU-geführten Operation „ALTHEA“ am 2. Dezember 2004 ha-
ben Bosnien und Herzegowina weitere erhebliche Fortschritte auf dem Weg zu
einem friedlichen und demokratischen Rechtsstaat gemacht. Dies gilt für das
Justizwesen, die Verfolgung und Ahndung von Kriegsverbrechen und organi-
sierter Kriminalität durch Sonderkammern am Obersten Gericht, die Zusam-
menarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag sowie den Be-
reich der Polizeireform, wo im Oktober 2005 eine Grundsatzvereinbarung
zwischen den Entitäten und dem Gesamtstaat abgeschlossen werden konnte. Die
im November 2005 begonnenen Verhandlungen zu einem Stabilisierungs- und
Assoziierungsabkommen mit der EU sind in eine entscheidende Phase getreten.

Die Bundesregierung hat im zivilen Bereich im Rahmen des Stabilitätspakts für
Südosteuropa die Beteiligung deutscher Beamter an der EU-Polizeimission
sowie bilaterale Ausbildungs- und Ausstattungshilfe im Bereich der Polizei,
aber auch mit der Tätigkeit von Bundesminister a. D. Dr. Christian Schwarz-
Schilling als hoher Repräsentant der Vereinten Nationen und EU-Sonderbeauf-
tragter sowie die Übernahme der Führungsverantwortung für die EU-geführte
Operation „ALTHEA“ durch Konteradmiral Hans-Jochen Witthauer ab dem
5. Dezember 2006 ihre Bereitschaft zur Übernahme weiterer Verantwortung für

Bosnien und Herzegowina bekundet.

Trotz aller Erfolge sind die Gegensätze der verschiedenen ethnischen Gruppen,
die organisierte Kriminalität sowie Korruption ein Destabilisierungspotenzial,
das den Stabilisierungsprozess und die Einhaltung und Umsetzung des Day-
ton-Friedensabkommens zu gefährden in der Lage ist. Daher stimmt der Deut-
sche Bundestag der von der Bundesregierung am 8. November 2006 beschlos-

Drucksache 16/3636 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

senen Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der
EU-geführten Operation „ALTHEA“ zur weiteren Stabilisierung des Friedens-
prozesses in Bosnien und Herzegowina im Rahmen der Implementierung
der Annexe 1-A und 2 der Dayton-Friedensvereinbarung sowie an dem
NATO-Hauptquartier Sarajevo und dessen Aufgaben auf Grundlage der Resolu-
tionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen 1575 (2004) vom 22. No-
vember 2004, 1639 (2005) vom 21. November 2005 und 1722 (2006) vom
21. November 2006 zu. Es können bis zu 2 400 Soldatinnen und Soldaten ein-
gesetzt werden. Die Fortsetzung erfolgt unter Fortgeltung der Regelungen des
Beschlusses der Bundesregierung vom 17. November 2004, denen der Deutsche
Bundestag am 26. November 2004 zugestimmt hat (Bundestagsdrucksache
15/4245), einschließlich der zu Protokoll gegebenen Erklärung der Bundesregie-
rung vom 24. November 2004 (Bundestagsdrucksache 15/4256). Die Gemein-
same Aktion 2004/570/GASP des Rates der Europäischen Union vom 12. Juli
2004 über die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und
Herzegowina und die Beschlüsse der Staats- und Regierungschefs der NATO
in Istanbul vom 28. Juni 2004 zu Aufbau und Auftrag für die NATO-Präsenz
(NATO-Hauptquartier Sarajevo) in Bosnien und Herzegowina gelten unver-
ändert fort.

B. Lösung

Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE.

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten
Bericht zu den Kosten Stellung.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/3636

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

dem Antrag auf Drucksache 16/3521 zuzustimmen.

Berlin, den 28. November 2006

Der Auswärtige Ausschuss

Ruprecht Polenz
Vorsitzender

Eckart von Klaeden
Berichterstatter

Detlef Dzembritzki
Berichterstatter

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin

Dr. Norman Paech
Berichterstatter

Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag in seiner
26. Sitzung am 29. November 2006 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. die Annahme des Antrages.

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag in seiner 30. Sit-
zung am 29. November 2006. beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. die Annahme des Antrages.

Berlin, den 29. November 2006

Eckart von Klaeden
Berichterstatter

Detlef Dzembritzki
Berichterstatter

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin

Dr. Norman Paech
Berichterstatter
Drucksache 16/3636 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Eckart von Klaeden, Detlef Dzembritzki, Dr. Werner
Hoyer, Kerstin Müller (Köln) und Dr. Norman Paech

I.

Der Deutsche Bundestag hat den vorliegenden Antrag auf
Drucksache 16/3521 in seiner 67. Sitzung am 23. November
2006 beraten.

Der Antrag wurde an den Auswärtigen Ausschuss federfüh-
rend sowie an den Rechtsausschuss, Verteidigungsaus-
schuss, Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe, Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung, Ausschuss für die Angelegenheiten der Euro-
päischen Union und den Haushaltsausschuss (§ 96 GO-BT)
überwiesen.

II.

Der Rechtsausschuss hat den Antrag in seiner 40. Sitzung
am 29. November 2006 beraten und empfiehlt mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP bei Enthal-
tungen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN sowie Stimmenthaltung eines Mitglieds der Frak-
tion der SPD die Annahme des Antrages.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat den Antrag in seiner 23. Sitzung am 29. November
2006 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme
des Antrages.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag in seiner 26. Sitzung am
29. November 2006 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. die Annahme des Antrages.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat den Antrag in seiner 23. Sitzung am 29. No-
vember 2006 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die
Annahme des Antrages

III.

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