BT-Drucksache 16/3510

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung -16/2300, 16/2302, 16/3112, 16/3123, 16/3124, 16/3125- Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2007 (Haushaltsgesetz 2007) hier: Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Vom 21. November 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/3510
16. Wahlperiode 21. 11. 2006

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Ulrike Flach, Otto Fricke, Dr. Claudia
Winterstein, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth,
Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring,
Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund
Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen),
Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Birgit Homburger, Dr. Werner
Hoyer, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht,
Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen,
Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank
Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele,
Christoph Waitz, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil,
Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 16/2300, 16/2302, 16/3112, 16/3123, 16/3124, 16/3125 –

Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2007
(Haushaltsgesetz 2007)

hier: Einzelplan 12
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Der Bundesrechnungshof (BRH) hat in einer Unterrichtung an den Deutschen
Bundestag im Zusammenhang mit der Finanzierung der Bundesschienenwege
u. a. die Finanzierungsvereinbarungen zwischen dem Bund und der Deutsche

Bahn AG (DB AG) kritisiert. So moniert er die Umstellung des Finanzierungs-
verfahrens von Darlehen auf Baukostenzuschüsse. Der Bund hat für die Jahre
2001 bis 2008 in so genannten trilateralen Vereinbarungen zugesichert, dass In-
vestitionen in das Bestandsnetz weiterhin mit Baukostenzuschüssen finanziert
würden. Den finanziellen Vorteil gegenüber rückzahlbaren Darlehen beziffert
das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) für
die DB AG mit jährlich 750 Mio. Euro. Der Wert ergibt sich aus dem Barwert

Drucksache 16/3510 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
der nicht getilgten zinslosen Darlehen. Der BRH hält die Berechnung des
BMVBS für eine vorsichtige Abschätzung. Der tatsächliche finanzielle Vorteil
dürfte für die DB AG wesentlich höher liegen, da neben der Tilgung für die zins-
losen Darlehen auch die Eigenmittelbeteiligung entfällt.

Ein weiterer Aspekt bei der Finanzierungsumstellung ist im Hinblick auf die Pri-
vatisierung der Deutsche Bahn AG zu beachten. Mit der Kapitalprivatisierung
der DB AG kommt der Finanzierung der Schienenwege auch im Hinblick auf
die rechtlichen Verhältnisse zu den neuen Miteigentümern eine neue Bedeutung
zu. Der Bund kann sich das mit den Investitionsförderungen geschaffene wirt-
schaftliche Vermögen nur als Forderung über die Gestaltungsfigur des zinslosen
Darlehens vollwertig erhalten.

Bei einer Finanzierung der Schienenwege durch zinslose Darlehen müssen die
vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel als Fremdmittel ausgewiesen werden.
Die Baukostenzuschüsse wurden hingegen von der DB AG nicht in die Bilanz
aufgenommen. Damit wurden die Anschaffungs- und Herstellungskosten unter-
halb der tatsächlichen Kosten in die Bilanz eingestellt und das Anlagevermögen
der DB AG niedriger ausgewiesen als dies bei einer alleinigen Finanzierung
ihrerseits der Fall wäre. Der mit den Baukostenzuschüssen zugeflossene Wert
fließt somit bislang allein in die stillen Reserven der DB AG, welche bei einer
teilweisen Kapitalprivatisierung mitprivatisiert werden. Auch bei dem Modell,
bei welchem das bloße formelle Eigentum an der Verkehrsinfrastruktur beim
Bund verbleibt, geht das wirtschaftliche Eigentum an die Bahn über, wenn diese
Verkehrsinfrastruktur bei der Bahn bilanziert werden soll.

Mit der Umstellung der Finanzierung auf zinslose Darlehen wird erreicht, dass
das vom Bund mitfinanzierte Anlagevermögen in Zukunft mit seinen vollen An-
schaffungs- und Herstellungskosten in die Bilanz eingeht und der wirtschaft-
liche Wert der Investitionsförderung in Form einer Darlehensforderung vollwer-
tig beim Bund verbleibt. Die Ansetzung der vollständigen Anschaffungs- und
Herstellungskosten – einschließlich der Bundeshilfen – ist auch der börsen-
orientierten, klaren und verständlichen Rechenschaftslegung dienlich.

Eine Finanzierung gemäß der Systematik des Bundesschienenwegeausbaugeset-
zes kann nur dann in Betracht kommen, wenn es sich um eine rein „politische“
Maßnahme handelt, die nicht im wirtschaftlichen Interesse der DB AG ist.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

gemäß den Bemerkungen des Bundesrechnungshofs die Umstellung des Finan-
zierungsverfahrens von Baukostenzuschüssen auf Darlehen als Regelfinanzie-
rung zu vollziehen.

Berlin, den 21. November 2006

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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