BT-Drucksache 16/3484

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung -16/2300, 16/2302, 16/3124, 16/3125- Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2007 (Haushaltsgesetz 2007)

Vom 20. November 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/3484
16. Wahlperiode 20. 11. 2006

Änderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, Roland Claus, Michael
Leutert und der Fraktion DIE LINKE.

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 16/2300, 16/2302, 16/3124, 16/3125 –

Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2007
(Haushaltsgesetz 2007)

Der Bundestag wolle beschließen:

1. § 23 wird wie folgt gefasst:

㤠23
Entlastung der Exekutive von Lobby-Druck

Für sämtliche Personaltitel des Bundeshaushalts gilt: Den Bundesbehörden
ist es untersagt, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit beratender und/oder
Vorgesetzten-Funktion zu beschäftigen, die gleichzeitig einen laufenden oder
ruhenden Arbeits- und/oder Werkvertrag mit einem Verband oder einer Per-
sonen- oder Kapitalgesellschaft mit nichtstaatlichen Anteilseignern haben.“

2. Die Ordnungsnummern der §§ 23ff. aus dem Regierungsentwurf werden
jeweils um einen Zähler erhöht.

Berlin, den 20. November 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

Begründung

In Ministerien und Kanzleramt sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig, die
gleichzeitig vertraglich an Unternehmen und Verbände gebunden sind. Die
Abgesandten wirken zum Teil direkt an der Erstellung von Gesetzentwürfen
mit. Lobby-Gruppen können so ihre Interessen unmittelbar durchsetzen. Sich
darüber öffentlich empört zu zeigen reicht nicht aus. Die Exekutive kann nur
durch eindeutige Regeln von Lobby-Druck entlastet werden.

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