BT-Drucksache 16/3477

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung -16/2300, 16/2302, 16/3120, 16/3123, 16/3124, 16/3125- Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2007 (Haushaltsgesetz 2007) hier: Einzelplan 30 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Vom 20. November 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/3477
16. Wahlperiode 20. 11. 2006

Änderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Cornelia Hirsch, Dr. Gesine Lötzsch,
Dr. Dietmar Bartsch, Roland Claus, Michael Leutert, Volker Schneider
(Saarbrücken) und der Fraktion DIE LINKE.

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 16/2300, 16/2302, 16/3120, 16/3123, 16/3124, 16/3125 –

Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2007
(Haushaltsgesetz 2007)

hier: Einzelplan 30
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Der Bundestag wolle beschließen:

In Kapitel 30 04 wird der Ansatz für den Titel 685 09 (Hochschulpakt 2020)
um 40 000 T Euro auf 200 000 T Euro erhöht.

Berlin, den 20. November 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

Begründung

Der Deutsche Bundestag begrüßt die Anstrengungen der Bundesregierung, die
ursprünglich für den Hochschulpakt 2020 vorgesehenen Mittel in Höhe von
1,0 Mrd. Euro bis zum Jahre 2010 auf rund 1,27 Mrd. Euro zu erhöhen.

Der Bund macht damit einen ersten Schritt, um seiner gesamtstaatlichen Ver-
antwortung angesichts wachsender Studierendenzahlen im nächsten Jahrzehnt
nachzukommen. Dafür wird er gemeinsam mit den Ländern im Rahmen des
Hochschulpakts 2020 den Ausbau der Studienplatzkapazitäten (Erste Säule)
unterstützen und durch die Einführung einer Programmkostenpauschale, so

genannte Overhead-Kosten (Zweite Säule), hervorragende Forschung fördern
sowie Landeshaushalte entlasten.

Der Deutsche Bundestag meint, dass trotzdem weitere Anstrengungen unerläss-
lich sind, um die Studienplatzkapazitäten auszubauen und die Qualität der
Lehre zu verbessern. Bisher stehen für die Erste Säule des Hochschulpakts
565,703 Mio. Euro bis zum Jahre 2010 zur Verfügung. Die Bundesregierung

Drucksache 16/3477 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
geht dabei nach den Berechnungen der Kultusministerkonferenz von einer pro-
gnostizierten Steigerung von rund 91 000 zusätzlichen Studienanfängern für
den Zeitraum 2007 bis 2010 aus. In den Spitzenjahren 2011 bis 2013 soll die
Zahl der zusätzlichen Studienanfänger auf ca. 40 000 jährlich steigen. Danach
soll sie wieder sinken.

Der Deutsche Bundestag hält eine noch deutlichere Prioritätensetzung im Bun-
deshaushalt zugunsten des Ausbaus von Studienplatzkapazitäten für unver-
zichtbar. Die für das Jahr 2007 vorgesehenen Mittel des Bundes in Höhe von
160 Mio. Euro für den Hochschulpakt (Erste Säule: 35,255 Mio. Euro, Zweite
Säule: 100,244 Mio. Euro) werden deshalb um 40 Mio. erhöht. Sie sollen maß-
geblich für die Aufstockung der ersten Säule verwendet werden.

Dies entspricht den Berechnungen des Wissenschaftsrates. Er hält für das
kommende Haushaltsjahr Aufwendungen in Höhe von 400 Mio. Euro für den
Ausbau der Studienplatzkapazitäten nötig, die anteilig durch Bund und Länder
zu tragen sind.

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung im Rahmen der laufen-
den Verhandlungen mit den Wissenschaftsministern der Länder auf, eine
Lösung dafür zu finden, dass der demographisch bedingte Rückgang der Stu-
dienanfängerzahlen in den neuen Bundesländern im Rahmen der ersten Säule
des Hochschulpakts genauso berücksichtigt wird wie die Anstrengungen der-
jenigen Länder, die bisher über Bedarf ausgebildet haben. Diese Länder dürfen
nicht von den Mitteln des Hochschulpakts 2020 ausgeschlossen bleiben. Auch
muss der Bund im Rahmen der zu treffenden Bund-Länder-Vereinbarung die
Kosten für die Studierenden aus den Entwicklungsländern übernehmen.
Änderungsantrag
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2007...

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