BT-Drucksache 16/3401

Höhe und Struktur der überperiodischen Verlustverrechnung bei Unternehmen

Vom 10. November 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/3401
16. Wahlperiode 10. 11. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Axel Troost, Dr. Barbara Höll, Oskar Lafontaine und der
Fraktion DIE LINKE.

Höhe und Struktur der überperiodischen Verlustverrechnung bei Unternehmen

Vor dem Hintergrund der durch die Bundesregierung geplanten Unternehmen-
steuerreform wurden verschiedene internationale Steuerbelastungsvergleiche
durchgeführt. Ergebnis ist oft die Feststellung, dass die Bundesrepublik
Deutschland ein „Hochsteuerland“ sei. Allerdings bleiben in zahlreichen Belas-
tungsvergleichen spezifische steuerliche Regelungen außer Betracht, die die
Bemessungsgrundlage erheblich schmälern können. So wird z. B. die Möglich-
keit, Verluste – entgegen dem Jährlichkeitsprinzip bei der Besteuerung – für die
Zukunft stehen zu lassen (intertemporärer Verlustausgleich) nicht berücksich-
tigt. Gerade Verlustrück- und -vorträge führen aber – trotz Einführung der so
genannten Mindestbesteuerung in § 10d EStG – zu einer erheblichen Senkung
der Steuerlast der Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland – auch im
Vergleich zu anderen Staaten, in denen der intertemporäre Verlustausgleich
restriktiver geregelt ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Möglichkeit des intertemporären
Verlustausgleichs?

2. Welche Möglichkeiten des intertemporären Verlustausgleichs existieren in
den Mitgliedstaaten der EU, den USA, Kanada und Japan?

3. Durch welche Vorgänge (z. B. Fusionen) und Gestaltungsmöglichkeiten ist
es deutschen Unternehmen möglich, Verluste ausländischer Unternehmen
steuerlich zu nutzen, und wie und in welcher Höhe wirkt sich dies nach
Kenntnis der Bundesregierung auf die geltend gemachten Verlustvorträge
aus?

4. Wie senken die Verlustvorträge durchschnittlich die Steuerbelastung der
Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch in der Steuer-
belastung in der EU, den USA, Kanada und Japan)?

5. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit die in der Antwort zu Frage 3
genannten Vorgänge bzw. Gestaltungsmöglichkeiten durch Gesetzesänderun-

gen einzuschränken bzw. zu unterbinden, und welche können dies nach
Ansicht der Bundesregierung sein?

6. Wie hat sich jährlich der Gesamtwert der Verlustvorträge seit 1998 bis aktuell
jeweils bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer entwickelt (bitte für die
einzelnen Jahre aufgegliedert in verbleibenden Verlustabzug zum 31. De-
zember des Vorjahres und Zugänge)?

Drucksache 16/3401 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
7. Wie hat sich jährlich der Gesamtwert der Verlustvorträge seit 1998 bis aktuell
bezogen auf die Rechtsformen der Unternehmen entwickelt (bitte aufge-
gliedert auf Personenunternehmen, GmbH, Aktiengesellschaften und Kom-
manditgesellschaften auf Aktien sowie übrige Kapitalgesellschaften)?

8. Wie hat sich jährlich der Gesamtwert der Verlustverlustvorträge seit 1998
bis aktuell bezogen auf die Wirtschaftsbereiche entwickelt (bitte aufge-
gliedert in Landwirtschaft/Forstwirtschaft/Fischerei/Fischzucht, produzie-
rendes Gewerbe, verarbeitendes Gewerbe, Handwerk, Baugewerbe, Handel,
Gastgewerbe, Energie und Wasserversorgung, Verkehr/Transport/Nachrich-
tenübermittlung, Kredit- und Versicherungsgewerbe, Wohnungswirtschaft/
Vermietung)?

9. Wie hat sich jährlich der Gesamtwert der Verlustvorträge seit 1998 bis aktuell
bezogen auf die Größenklassen der Unternehmen bei der Einkommen- und
Körperschaftsteuer entwickelt (bitte aufgegliedert in Gesamtbetrag der
Einkünfte in Höhe von weniger als 0, 1 Euro bis 100 000 Euro, 100 000 Euro
bis 250 000 Euro, 250 000 Euro bis 500 000 Euro, 500 000 Euro bis 1 Mio.
Euro, 1 Mio. Euro bis 2,5 Mio. Euro, 2,5 Mio. Euro bis 5 Mio. Euro, 5 Mio.
Euro bis 10 Mio. Euro, 10 Mio. Euro und mehr)?

Berlin, den 9. November 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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