BT-Drucksache 16/3353

Spenden- und Sponsoringeinnahmen nicht von staatlichen Zuwendungen abziehen - Eigeninitiative von Kultureinrichtungen fördern statt bestrafen

Vom 9. November 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/3353
16. Wahlperiode 09. 11. 2006

Antrag
der Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Christoph Waitz,
Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster),
Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher,
Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Horst Friedrich
(Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen),
Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger,
Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Harald
Leibrecht, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Markus Löning, Horst
Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Dirk Niebel, Detlef Parr, Cornelia Pieper,
Jörg Rohde, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Rainer Stinner, Carl-
Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Martin
Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Spenden- und Sponsoringeinnahmen nicht von staatlichen Zuwendungen
abziehen – Eigeninitiative von Kultureinrichtungen fördern statt bestrafen

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. bei der Aufstellung des Bundeshaushaltes zukünftige Einnahmen aus Spon-
soring, Spenden und ähnlichen freiwilligen Geldleistungen bei Kultur-
einrichtungen nicht in die Wirtschaftspläne und Haushaltsansätze dieser Ein-
richtungen aufzunehmen;

2. sicherzustellen, dass zu erwartende Einnahmen aus Sponsoring, Spenden und
ähnlichen freiwilligen Geldleistungen nicht von der staatlichen Zuwendung
abgezogen werden, sondern den jeweiligen Einrichtungen als zusätzliche
Mittel in vollem Umfang zugute kommen.

Berlin, den 8. November 2006

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

Drucksache 16/3353 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Begründung

Die Förderung und finanzielle Unterstützung von Kunst und Kultur ist eine
grundlegende Verpflichtung des Staates. Zahlreiche Kultureinrichtungen kön-
nen ohne öffentliche Zuwendungen nicht existieren. Angesichts knapper wer-
dender öffentlicher Gelder und einer immensen Staatsverschuldung sind auch
Kultureinrichtungen verpflichtet, mit den zur Verfügung stehenden Mitteln spar-
samer und effizienter zu wirtschaften. Über die oftmals knapp bemessene
Grundfinanzierung öffentlicher Kultureinrichtungen hinaus besteht für diese die
Möglichkeit, zusätzliche Projekte über das Einwerben von Spenden zu finanzie-
ren. Diese zusätzlich eingeworbenen Mittel müssen jedoch den Einrichtungen
selbst zur freien Verfügung stehen und dürfen nicht zur Absenkung der öffentli-
chen Zuwendung führen.

Die Einbeziehung zukünftiger Einnahmen aus Sponsoring und Spenden in den
Bundeshaushalt ist jedoch in einigen Fällen geschehen. Im Entwurf der Bundes-
regierung für den Bundeshaushalts 2007 (Bundestagsdrucksache 16/2300) sind
beispielsweise für die Deutsches Historisches Museum GmbH Zuwendungen
des Bundes i. H. v. 17 111 000 Euro eingestellt. Laut Wirtschaftsplan sollen die
zu erwartenden Ausgaben i. H. v. 19 841 000 Euro über die Zuwendungen des
Bundes hinaus durch Verwaltungseinnahmen, wie Einnahmen aus Vermietung
oder Veröffentlichungen, sowie durch Einnahmen aus Sponsoring, Spenden und
ähnlichen freiwilligen Geldleistungen i. H. v. 450 000 Euro gedeckt werden.
Die Höhe dieser zukünftigen Einnahmen wurde in Anlehnung an die in den Vor-
jahren eingeworbenen, zumeist zweckgebundenen Spenden festgesetzt. Können
die Spenden in der veranschlagten Höhe nicht eingeworben werden, müssen die
Mindereinnahmen aus anderen Haushaltstiteln intern ausgeglichen werden.
Fraglich ist zudem, ob zweckgebundene Spenden überhaupt zur Deckung des
allgemeinen Betriebshaushaltes verwendet werden dürfen.

Das Einstellen zukünftiger Spendeneinnahmen zur Deckung der allgemeinen
Betriebsausgaben in den Wirtschaftsplan und die entsprechende Kürzung der
öffentlichen Zuwendung konterkarieren jegliche Eigeninitiative und das
Engagement zur Einwerbung zusätzlicher Mittel für bestimmte Sonderprojekte.
Zudem stellen die Spendenmittel vielfach die einzig flexibel handhabbaren
Mittel. Eine solche Praxis bestraft all jene, die vermehrte Anstrengungen unter-
nehmen, zusätzliche und nicht über den Haushalt finanzierte Projekte durchzu-
führen oder beispielsweise besondere Objekte für eine Sammlung zu erwerben.
Demgegenüber muss es Ziel der öffentlichen Hand und der Gesellschaft insge-
samt sein, ein solches zusätzliches Engagement zu fördern.

Viele Personen und Unternehmen sind bereit, sich für bestimmte zusätzliche
Projekte einer mit öffentlichen Mitteln grundfinanzierten Kultureinrichtung
finanziell zu engagieren. Niemand wird dies jedoch tun, wenn er nicht die
Gewissheit hat, dass seine Spende der Einrichtung zusätzlich zugute kommt,
sondern stattdessen die öffentliche Zuwendung um die gleiche Summe gekürzt
wird.

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