BT-Drucksache 16/3322

zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Norman Paech, Paul Schäfer (Köln), Monika Knoche, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. -16/3151- zu dem Antrag der Bundesregierung -16/3150- Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der Unterstützung der gemeinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die USA auf Grundlage des Artikels 51 der Satzung der Vereinten Nationen und des Artikels 5 des Nordatlantikvertrags sowie der Resolutionen 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen

Vom 8. November 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/3322
16. Wahlperiode 08. 11. 2006

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Norman Paech, Paul Schäfer
(Köln), Monika Knoche, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/3151 –

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache16/3150 –

Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der
Unterstützung der gemeinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die
USA auf Grundlage des Artikels 51 der Satzung der Vereinten Nationen und des
Artikels 5 des Nordatlantikvertrags sowie der Resolutionen 1368 (2001) und
1373 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen

A. Problem

Der Deutsche Bundestag könne nach Ansicht der Antragsteller einem Einsatz
nicht zustimmen, über den die Bundesregierung nicht unterrichte. Dies ist der
Fall bei den im Rahmen der Operation Enduring Freedom (OEF) eingesetzten
Kommandos Spezialkräfte (KSK). Zudem hätte die Bundesregierung nicht die
Vorwürfe entkräften können, wonach deutsche Streitkräfte der Operation Endu-
ring Freedom (OEF) an schweren Menschenrechtsverletzungen beteiligt waren.
Die OEF-Einsätze hätten terroristische Anschläge nicht verhindert. Damit sei
das Ziel des Mandats nicht erreicht. Auch die Stationierung der Bundesmarine
am Horn von Afrika diene offenbar dem Anspruch der Bundesregierung, an ei-
nem der weltweit bedeutendsten Seeverkehrswege militärisch präsent zu sein.
Schließlich sei die rechtliche Legitimation der Bundesregierung für die Beteili-
gung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Operation Enduring Freedom
nicht schlüssig, da derzeit ein Angriff auf die USA nicht stattfinde. Damit seien
die Voraussetzungen für Artikel 5 des Nordatlantikvertrags und Artikel 51 der
Satzung der Vereinten Nationen nicht gegeben. Die Beteiligung bewaffneter

deutscher Streitkräfte an der Operation Enduring Freedom sei daher umgehend
einzustellen, der Deutsche Bundestag sei umfassend über die Einsätze auch der
KSK zu unterrichten und durch eine politische und militärische Gesamtbilanz
des OEF-Einsatzes zu informieren. Schließlich wird die Bundesregierung aufge-
fordert, im NATO-Rat einen Antrag einzubringen, mit dem festgestellt wird,
dass die Voraussetzung für Artikel 5 des Nordatlantikvertrags nicht mehr gege-
ben ist.

Drucksache 16/3322 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE.

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Keine

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/3322

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/3151 abzulehnen.

Berlin, den 8. November 2006

Der Auswärtige Ausschuss

Ruprecht Polenz
Vorsitzender

Eckart von Klaeden
Berichterstatter

Gert Weisskirchen (Wiesloch)
Berichterstatter

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Dr. Norman Paech
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin

Berlin, den 8. November 2006

Eckart von Klaeden
Berichterstatter

Gert Weisskirchen (Wiesloch)
Berichterstatter

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Dr. Norman Paech
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin
Drucksache 16/3322 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Eckart von Klaeden, Gert Weisskirchen (Wiesloch),
Dr. Werner Hoyer, Dr. Norman Paech und Kerstin Müller (Köln)

I.
Der Deutsche Bundestag hat den vorliegenden Antrag auf
Drucksache 16/3151 in seiner 60. Sitzung am 26. Oktober
2006 beraten.

Der Antrag wurde an den Auswärtigen Ausschuss federfüh-
rend sowie an den Rechtsausschuss, an den Verteidigungs-
ausschuss, an den Ausschuss für Menschenrechte und huma-
nitäre Hilfe und an den Ausschuss für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung zur Mitberatung über-
wiesen.

II.
Der Rechtsausschuss hat den Antrag in seiner 33. Sitzung
am 8. November 2006 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. die Ablehnung.

Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag in seiner
24. Sitzung am 8. November 2006 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. die Ablehnung.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat den Antrag in seiner 22. Sitzung am 8. November
2006 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Abwesenheit der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag in seiner 25. Sitzung am
8. November 2006 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD und FDP bei Stimmenthal-
tung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung.

III.

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag in seiner 28. Sit-
zung am 8. November 2006 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. die Ablehnung.

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