BT-Drucksache 16/3321

zu dem Antrag der Bundesregierung -16/3150- Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der Unterstützung der gemeinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die USA auf Grundlage des Artikels 51 der Satzung der Vereinten Nationen und des Artikels 5 des Nordatlantikvertrags sowie der Resolutionen 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen

Vom 8. November 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/3321
16. Wahlperiode 08. 11. 2006

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 16/3150 –

Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der
Unterstützung der gemeinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die
USA auf Grundlage des Artikels 51 der Satzung der Vereinten Nationen und des
Artikels 5 des Nordatlantikvertrags sowie der Resolutionen 1368 (2001) und
1373 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen

A. Problem

Nach wie vor sieht sich die Welt terroristischen Bedrohungen ausgesetzt, wie
jüngst die vereitelten Anschläge auf US-Flugzeuge in London und die fehl-
geschlagenen Kofferbomben-Anschläge vor Augen geführt haben. Der Sicher-
heitsrat der Vereinten Nationen hat zuletzt mit der Resolution 1707 vom 12. Sep-
tember 2006 bekräftigt, dass die fortdauernde Unterstützung für die internatio-
nalen Bemühungen zur Bekämpfung des Terrorismus in Einklang mit der Charta
der Vereinten Nationen steht. Auch wenn die Bekämpfung des internationalen
Terrorismus in einer Gesamtstrategie eingebettet sein muss, die politische, ent-
wicklungspolitische, polizeiliche und andere Mittel einsetzt, bedarf es nach wie
vor einer militärischen Bekämpfung des Terrorismus. Während in Afghanistan
ISAF den stärker auch an zivilen Erfordernissen orientierten Ansatz vertritt, be-
darf es nach wie vor der aktiven Bekämpfung des harten Kerns terroristischer
Kräfte in dieser Region durch die Operation Enduring Freedom (OEF). Bei der
Bereitstellung ausgewählter militärischer Fähigkeiten bedarf es einer lage-
abhängigen Beurteilung. Da schon bisher die Obergrenzen der OEF-Einzelkon-
tingente nicht ausgeschöpft wurden, wird mit diesem Mandat eine Anpassung
des Gesamtumfangs vorgenommen. Die Obergrenze der Kontingente umfasst
nunmehr nur noch 1 800 Soldaten.

Die Fortsetzung des Mandats über den 15. November 2006 für weitere zwölf
Monate erfolgt auf Grundlage des Artikels 51 der Satzung der Vereinten Natio-

nen, des Artikels 5 des Nordatlantikvertrags sowie der Resolutionen 1368
(2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und der fort-
geltenden Regelungen der Beschlüsse der Bundesregierung vom 7. November
2001, dem der Deutsche Bundestag am 16. November 2001 zugestimmt hat
(Bundestagsdrucksache 14/7296), dem 6. November 2002, dem der Deutsche
Bundestag am 15. November 2002 zugestimmt hat (Bundestagsdrucksache 15/
37), dem 5. November 2003, dem der Deutsche Bundestag am 14. November

Drucksache 16/3321 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

2003 zugestimmt hat (Bundestagsdrucksache 15/1880), dem 27. Oktober 2004,
dem der Deutsche Bundestag am 12. November 2004 zugestimmt hat (Bundes-
tagsdrucksache 15/4032) und dem 2. November 2005, dem der Deutsche Bun-
destag am 8. November 2005 zugestimmt hat (Bundestagsdrucksache 16/26)
einschließlich der zu Protokoll gegebenen Erklärungen des Bundesministers des
Auswärtigen vom 14. November 2001 (Bundestagsdrucksache 14/7447) und
vom 12. November 2003 (Bundestagsdrucksache 15/2004). Die Bundesregie-
rung unterrichtet den Deutschen Bundestag entsprechend bisheriger Praxis re-
gelmäßig über Einsätze auf der Grundlage dieses Mandats. Aufgrund der beson-
deren Sicherheitsbedürfnisse beim Einsatz von Spezialkräften erfolgt die
Unterrichtung hierüber gemäß besonderem, mit den Fraktionsvorsitzenden ab-
zustimmendem Verfahren.

B. Lösung

Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE und gegen eine Stimme der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten Be-
richt zu den Kosten Stellung.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/3321

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/3150 anzunehmen.

Berlin, den 8. November 2006

Der Auswärtige Ausschuss

Ruprecht Polenz
Vorsitzender

Eckart von Klaeden
Berichterstatter

Gert Weisskirchen (Wiesloch)
Berichterstatter

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Dr. Norman Paech
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin

Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag in seiner
24. Sitzung am 8. November 2006 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

IV.
Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in
einem gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung.

Berlin, den 8. November 2006

Eckart von Klaeden
Berichterstatter

Gert Weisskirchen (Wiesloch)
Berichterstatter

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Dr. Norman Paech
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin
Drucksache 16/3321 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Eckart von Klaeden, Gert Weisskirchen (Wiesloch),
Dr. Werner Hoyer, Dr. Norman Paech, Kerstin Müller (Köln)

I.

Der Deutsche Bundestag hat den vorliegenden Antrag auf
Drucksache 16/3150 in seiner 60. Sitzung am 26. Oktober
2006 beraten.

Der Antrag wurde an den Auswärtigen Ausschuss federfüh-
rend sowie an den Rechtsausschuss, an den Verteidigungs-
ausschuss, an den Ausschuss für Menschenrechte und huma-
nitäre Hilfe sowie an den Ausschuss für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung zur Mitberatung und an
den Haushaltsausschuss gemäß § 96 GO-BT überwiesen.

II.

Der Rechtsausschuss hat den Antrag in seiner 33. Sitzung
am 8. November 2006 beraten und empfiehlt mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN sowie gegen eine Stimme der Fraktion der
FDP die Annahme.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat den Antrag in seiner 22. Sitzung am 8. November
2006 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Abwesenheit der
Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag in seiner 25. Sitzung am
8. November 2006 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Annahme.

III.
Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag in seiner
28. Sitzung am 8. November 2006 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE. und einer Stimme der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

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