BT-Drucksache 16/3151

zu dem Antrag der Bundesregierung -16/3150- Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der Unterstützung der gemeinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die USA auf Grundlage des Artikels 51 der Satzung der Vereinten Nationen und des Artikels 5 des Nordatlantikvertrags sowie der Resolutionen 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen

Vom 25. Oktober 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/3151
16. Wahlperiode 25. 10. 2006

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Norman Paech, Paul Schäfer (Köln), Monika Knoche,
Hüseyin-Kenan Aydin, Dr. Diether Dehm, Wolfgang Gehrcke, Heike Hänsel,
Inge Höger-Neuling, Dr. Hakki Keskin, Katrin Kunert, Michael Leutert, Alexander
Ulrich, Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und der Fraktion DIE LINKE.

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 16/3150 –

Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der
Unterstützung der gemeinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die
USA auf Grundlage des Artikels 51 der Satzung der Vereinten Nationen und des
Artikels 5 des Nordatlantikvertrags sowie der Resolutionen 1368 (2001) und
1373 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

1. Der Deutsche Bundestag kann keiner Verlängerung eines Einsatzes zustim-
men, über den er nicht unterrichtet wird. Dies ist bei dem Einsatz der Bundes-
wehr im Rahmen der US-geführten Operation Enduring Freedom (OEF) der
Fall. Die Bundesregierung verweigert gegenüber dem Deutschen Bundestag
und seinen zuständigen Ausschüssen jede Auskunft über die Einsätze des im
OEF-Mandat ausdrücklich erwähnten Kommandos Spezialkräfte (KSK). Der
von der Bundesregierung gewählte Weg der gelegentlichen Unterrichtung
handverlesener und zum Schweigen verpflichteter Abgeordneter erfüllt die
Informationsverpflichtung gegenüber dem Parlament nicht.

2. Die Bundesregierung hat die Vorwürfe nicht entkräften können, wonach un-
ter dem OEF-Mandat eingesetzte bewaffnete deutsche Streitkräfte unmittel-
bar oder mittelbar an schweren Menschenrechtsverletzungen beteiligt waren.
Der Deutsche Bundestag muss angesichts der mangelnden Unterrichtung
durch die Bundesregierung davon ausgehen, dass der Einsatz der Bundes-
wehr unter dem OEF-Mandat auch in anderen Fällen nicht den vom Deut-

schen Bundestag festgelegten Zielen und Mitteln entspricht.

3. Der sogenannte Anti-Terror-Einsatz der Operation Enduring Freedom hat
sein Ziel nicht erreicht. Es gibt weder Belege noch Indizien für die Annahme,
dass der OEF-Einsatz Anschläge verhindert hat. Ein militärisches Vorgehen
muss schon deshalb scheitern, weil die Anschläge der letzten Jahre nicht von
einer zentral gesteuerten und daher militärisch angreifbaren Organisation

Drucksache 16/3151 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
sondern offenbar von in den Anschlagsländern selbst ansässigen, dezentral
organisierten Personen und Gruppen vorbereitet und ausgeführt wurden.

4. Der Einsatz der Bundesmarine am Horn von Afrika steht in keinem erkenn-
baren Zusammenhang mit dem im Bundestagsmandat festgeschriebenen Ziel
der Verhinderung von weiteren Anschlägen in Mitgliedstaaten der NATO.
Der dortige Einsatz der Bundeswehr dient offenbar nur dem Anspruch der
Bundesregierung, an einem der weltweit bedeutendsten Seeverkehrswege
militärisch präsent zu sein.

5. Die rechtliche Legitimation der Bundesregierung für die Beteiligung bewaff-
neter deutscher Streitkräfte an der Operation Enduring Freedom ist nicht
schlüssig. Ein bewaffneter Angriff auf die USA findet derzeit nicht statt. Die
Vorraussetzungen für die weitere Inanspruchnahme von Artikel 5 des Nord-
atlantikvertrags und Artikel 51 der Satzung der Vereinten Nationen sind des-
halb nicht gegeben.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Operation Enduring
Freedom umgehend einzustellen;

2. den Deutschen Bundestag über alle unter dem OEF-Mandat durchgeführten
Einsätze, einschließlich der des Kommandos Spezialkräfte (KSK), umfas-
send zu unterrichten;

3. dem Deutschen Bundestag, entsprechend der Vorgabe im Parlamentsbetei-
ligungsgesetz, eine politische und militärische Gesamtbilanz des OEF-Ein-
satzes vorzulegen;

4. im NATO-Rat einen Antrag einzubringen, mit dem festgestellt wird, dass die
Voraussetzungen für die Anwendung von Artikel 5 des Nordatlantikvertrags
nicht mehr gegeben sind.

Berlin, den 25. Oktober 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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