BT-Drucksache 16/3094

Exzellenzinitiative erweitern - herausragende Lehre prämieren

Vom 25. Oktober 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/3094
16. Wahlperiode 25. 10. 2006

Antrag
der Abgeordneten Kai Boris Gehring, Priska Hinz (Herborn), Krista Sager,
Grietje Bettin, Ekin Deligöz, Katrin Göring-Eckardt, Britta Haßelmann
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Exzellenzinitiative erweitern – herausragende Lehre prämieren

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die deutsche Hochschullandschaft ist mit der Exzellenzinitiative und dem
Hochschulpakt in Bewegung geraten. Bei beiden Vorhaben handelt es sich
allerdings um Instrumente, die im einen Fall ausschließlich, im anderen Fall
überwiegend zur Förderung der Forschung an Hochschulen eingesetzt werden.
Damit gerät ein Charakteristikum des deutschen Hochschulwesens aus dem
Blick: Die Attraktivität und der Erfolg der deutschen Hochschulen bauen auf
dem Prinzip der Einheit von Forschung und Lehre auf.

Dieses Erfolgsmodell sollte nicht durch die neuen Instrumente zur Förderung
der Hochschulen untergraben werden. Deswegen muss die Prämierung heraus-
ragender Forschungsleistungen schnellstmöglich um die Belohnung heraus-
ragender Lehrleistungen ergänzt werden. Forschungsleistungen an Hochschulen
verdienen nur das Prädikat der Exzellenz, wenn sie mit außerordentlichen Lehr-
leistungen einhergehen.

Darüber hinaus darf die Notwendigkeit von Exzellenz in der Forschung nicht als
Begründung vorgeschoben werden, die Zahl der Studienplätze zu verringern.
Die deutschen Hochschulen werden nur dann dem höheren Bedarf an gut auszu-
bildenden Menschen gerecht werden können, wenn eine deutliche Erhöhung der
Studienkapazitäten erfolgt. Dazu ist es erforderlich, dass sich die Länder unter-
einander und gemeinsam mit dem Bund auf intelligente Ausgleichsmechanismen
und Anreizsysteme im Rahmen des Hochschulpakts einigen.

Eine Erhöhung der Kapazitäten allein führt allerdings noch nicht automatisch
zur notwendigen Verbesserung der Lehre. Um die Qualität und Innovations-
kraft in der Hochschullehre nachhaltig zu verbessern, muss die Förderung der
Hochschulen durch Bund und Länder schon im kommenden Jahr um einen
Wettbewerb zur Förderung der exzellenten Lehre ergänzt werden. Ein solcher
Wettbewerb soll Anstrengungen für exzellente Lehre belohnen und etabliert
einen höheren Stellenwert sowie ein neues Qualitätsverständnis für heraus-

ragende und innovative Lehrleistungen.

Der Wettbewerb setzt durch die besondere finanzielle Förderung exzellenter
Lehre einen Anreiz, dass Hochschulen ein eigenes, für Studierende hoch attrakti-
ves Profil herausbilden. Dadurch kann der Wettbewerb bis zu seiner Verschmel-
zung mit der bestehenden Exzellenzinitiative im Jahr 2011 die Anschlussfähig-
keit der prämierten Hochschulen im Wettbewerb um die Forschungsexzellenz
verbessern.

Drucksache 16/3094 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Ab dem Jahr 2011 muss die bestehende Exzellenzinitiative in ihrer Weiterent-
wicklung um eine Linie zur Förderung exzellenter Lehre erweitert werden. Da-
mit würden einerseits in dieser neuen Förderlinie Hochschulen mit exzellenten
Konzepten für die Lehre prämiert. Gleichzeitig würde klargestellt, dass eine
Hochschule nur als herausragende Spitzenuniversität mit insgesamt überzeugen-
dem Zukunftskonzept gelten kann, wenn sie auch herausragende Leistungen in
der Lehre bringt. Die zwischen Bund und Ländern vereinbarte Evaluation der
Exzellenzinitiative im Jahr 2009 sollte dazu genutzt werden, die Erfahrungen
beider Wettbewerbe zu überprüfen, um die Exzellenzinitiative ab dem Jahr 2011
in einer überarbeiteten Form fortzusetzen.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

gemeinsam mit den Ländern

● im nächsten Jahr einen Wettbewerb für herausragende und innovative Lehre
an den Hochschulen zu starten. Die Ausschreibung sollte im Frühsommer
2007 erfolgen, so dass zum Jahresende 2007 entschieden und zum Sommer-
semester 2008 mit der Förderung begonnen werden kann;

● diese Prämierung von herausragender Lehre mit ausreichenden Mitteln für
eine jährliche Ausschreibung für mindestens 25 Förderungen auszustatten.
Nur durch eine kontinuierliche und breite Förderung wird möglichst vielen
Hochschulen ein Anreiz gegeben, sich an der Entwicklung wettbewerbsfähi-
ger Konzepte für herausragende Lehre zu beteiligen;

● ein transparentes Verfahren der Begutachtung und Bewertung festzulegen.
Nur wenn die Teilnahme am Wettbewerb auch ohne Prämierung einen kla-
ren Erkenntnisgewinn für die Hochschule und damit Hinweise zur Verbesse-
rung der Lehre enthält, kann der Wettbewerb breite Wirkung entfalten;

● bei der Förderung sicherzustellen, dass für die verschiedenen Fächergruppen
eine angemessene, die spezifischen Fachbesonderheiten berücksichtigende
Fachbegutachtung vorgesehen wird. Es muss gewährleistet sein, dass alle
Fächergruppen eine angemessene Chance haben, die Qualitätskriterien zu
erfüllen;

● bei der Förderung sicherzustellen, dass die Chancengleichheit von Frauen
berücksichtigt wird;

● zur Entwicklung der genauen Kriterien, anhand derer herausragende und
förderungswürdige Lehre beurteilt wird, ein international besetztes Gre-
mium von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zu benennen;

● bei der Evaluation der Exzellenzinitiative in der Forschung im Jahr 2009
sicherzustellen, dass die Exzellenzförderung in der Lehre ab 2011 sinnvoll
als dritte Förderlinie integriert wird;

● darüber hinaus bei der Überprüfung der bestehenden Exzellenzinitiative
sicherzustellen, dass eine Fachbegutachtung durchgeführt wird, die die
spezifischen Besonderheiten der Fächergruppen berücksichtigt und so eine
fachlich angemessene Bewertung z. B. der geistes-, sozial- und kulturwissen-
schaftlichen wie auch der ingenieurwissenschaftlichen Forschung im Wett-
bewerb um Exzellenzförderung leistet.

Berlin, den 25. Oktober 2006

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.