BT-Drucksache 16/3055

Bauabzugssteuer abschaffen

Vom 19. Oktober 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/3055
16. Wahlperiode 19. 10. 2006

Antrag
der Abgeordneten Frank Schäffler, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt,
Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst,
Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Ulrike Flach, Otto Fricke,
Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Miriam Gruß, Joachim
Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff,
Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus,
Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann,
Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn),
Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke,
Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz,
Jörg Rohde, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler,
Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz,
Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil,
Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Bauabzugssteuer abschaffen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Seit dem 1. Januar 2002 sind bei Bauleistungen an Unternehmen im Sinne von
§ 2 des Umsatzsteuergesetzes oder an eine juristische Person des öffentlichen
Rechts 15 v. H. als Steuerabzug von der Gegenleistung durch den Leistungs-
empfänger einzubehalten. Das gilt nur dann, wenn der Leistende dem Leistungs-
empfänger keine gültige Freistellungsbescheinigung vorlegt. Diese Bauabzugs-
steuer soll in erster Linie der Bekämpfung der illegalen Betätigung im Bau-
gewerbe dienen.

Nach einem Bericht des Bundesrechnungshofs hat die Bauabzugssteuer diese
Besteuerungssituation nicht verbessert. Das liege u. a. daran, dass die Finanz-
ämter in mehr als 95 Prozent aller Fälle eine Freistellungsbescheinigung er-
teilen. Diese kommt aus Sicht der Unternehmer einer steuerlichen Unbedenk-
lichkeitsbescheinigung gleich. Im Ergebnis müsse die Besteuerung in sämt-
lichen Fällen, in denen eine Freistellungsbescheinigung erteilt wird, beim leis-
tenden Werkvertragsunternehmer durchgeführt werden. Die Finanzämter seien

mit denselben Schwierigkeiten und Problemen bei der steuerlichen Erfassung
konfrontiert wie vor Einführung der Bauabzugssteuer. Der Bundesrechnungshof
hält die Bauabzugssteuer in der derzeitigen Form für ein unzureichendes Mittel,
um wirksam gegen Betrugsmodelle und illegale Betätigung im Baugewerbe vor-
zugehen.

Drucksache 16/3055 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Der Bundesrechnungshof hält es u. a. für dringend erforderlich, dass die Voraus-
setzungen für einen besseren Gesetzesvollzug geschaffen werden. Er nennt als
notwendige Maßnahmen eine bundesweite Vernetzung der Sonderermittlungs-
stellen, Steuerfahndungsstellen und Außendiensten. Ferner sollte die Zahl der
Baustellenkontrollen deutlich erhöht und in ein angemessenes Verhältnis zur
vermuteten Dunkelziffer der Scheinfirmen gesetzt werden.

Ein vom Bundesministerium der Finanzen in Auftrag gegebenes Gutachten vom
Dezember 2003 kommt zu dem Ergebnis, dass die Bauabzugssteuer lediglich zu
einem Informationsgewinn für die Finanzämter geführt hat. Das Verfahren sei
mit erheblichen Kosten für Verwaltung und Unternehmen verbunden. Nennens-
werte Auswirkungen auf die Struktur der Unternehmen gebe es nicht. Die Bau-
abzugssteuer habe auch keine erkennbaren Auswirkungen auf das Ausmaß an
Schwarzarbeit.

Die Bundesregierung verfügt hinsichtlich der Bauabzugssteuer über so gut wie
keine Informationen (siehe Bundestagsdrucksache 16/1283).

Fazit: Die Bauabzugssteuer belastet die Finanzverwaltung und die Betriebe mit
Kosten und bürokratischem Aufwand. Ein Rückgang der Schwarzarbeit kann
nicht festgestellt werden. Der Deutsche Bundestag ist der Auffassung, dass die
Ziele der Bauabzugssteuer am ehesten durch einen effektiven Vollzug der Steu-
ergesetze erreicht werden können. Er teilt die Auffassung des Bundesrechnungs-
hofs, dass dazu eine bessere Zusammenarbeit der Landesfinanzverwaltungen er-
forderlich ist.

Der Deutsche Bundestag unterstützt die Bundesregierung in ihrem Bestreben,
die Bürokratie in Deutschland zu reduzieren. Er ist der Auffassung, dass das sehr
aufwändige Freistellungsverfahren zusammen mit der Bauabzugssteuer entfal-
len kann, weil die angestrebten Ziele nicht erreicht werden.

II. Der Deutsche Bundestag fordert

1. die Bauabzugssteuer abzuschaffen,

2. die Länder auf, den Vollzug der Steuergesetze – wie vom Bundesrechnungs-
hof vorgeschlagen – zu verbessern.

Berlin, den 19. Oktober 2006

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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