BT-Drucksache 16/3013

Mehrwertsteuersatz für apothekenpflichtige Arzneimittel

Vom 18. Oktober 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/3013
16. Wahlperiode 18. 10. 2006

Antrag
der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms,
Carl-Ludwig Thiele, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster),
Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Jörg van
Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter
Geisen, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan,
Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich
L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Ina
Lenke, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Jan Mücke, Hans-Joachim Otto
(Frankfurt), Detlef Parr, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Marina Schuster, Dr. Max Stadler,
Dr. Rainer Stinner, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein,
Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der
Fraktion der FDP

Mehrwertsteuersatz für apothekenpflichtige Arzneimittel

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Das Mehrwertsteuersystem ist in den letzten Jahren laufend verändert und im-
mer weiter verkompliziert worden. Es ist selbst von Fachleuten kaum noch zu
verstehen, in seinen Detailregelungen vollkommen unübersichtlich und höchst
betrugsanfällig. Seit Jahren wird versucht, gerade den Betrug durch immer wei-
tere Änderungen des materiellen Rechts entgegenzutreten. Diese Versuche wa-
ren vergeblich.

Besonders deutlich wird die Kompliziertheit des Systems bei der Abgrenzung
der Produkte und Dienstleistungen, für die der ermäßigte bzw. der normale
Steuersatz erhoben wird. So gilt z. B. für Prothesen, Herzschrittmacher oder
künstliche Gelenke der ermäßigte Satz, nicht aber für Teile und Zubehör dazu.
Die Reihe absurder Beispiele lässt sich verlängern. Für Gänseleber gilt der er-
mäßigte Steuersatz, für Mineralwasser nicht. Verwaltung und Wirtschaft wissen
oft nicht, welcher Satz für ein Produkt angewendet werden muss. In Zweifels-
fällen können sich die Betroffenen eine unverbindliche Zolltarifauskunft ein-
holen, was völlig unbefriedigend ist.

Der Deutsche Bundestag ist der Auffassung, dass das Mehrwertsteuersystem

dringend vereinfacht werden muss. Das gilt insbesondere für die Abgrenzungen
von ermäßigtem und normalem Steuersatz. Der Deutsche Bundestag hält es für
falsch, dieses komplizierte System unverändert zu lassen und lediglich über die
Höhe der Steuersätze zu diskutieren. Das gilt auch für den Steuersatz für Medi-
kamente und medizinische Dienstleistungen. Deshalb ist das Mehrwertsteuer-
system grundlegend zu reformieren.

Drucksache 16/3013 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, den Katalog der
ermäßigt und normal besteuerten Gegenstände unter Einbeziehung der
europäischen Ebene zu überarbeiten.

III. Der Deutsche Bundestag ist der Auffassung, dass unsinnige Subventionstat-
bestände im Mehrwertsteuersystem gestrichen werden müssen.

Berlin, den 18. Oktober 2006

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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