BT-Drucksache 16/2948

Auswirkungen von Zusatzbeitrag, Überforderungsklauseln und Acht-Euro-Regel

Vom 13. Oktober 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/2948
16. Wahlperiode 13. 10. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Birgitt Bender, Matthias Berninger, Alexander Bonde,
Dr. Thea Dückert, Markus Kurth, Brigitte Pothmer, Elisabeth Scharfenberg,
Christine Scheel, Irmingard Schewe-Gerigk, Dr. Harald Terpe
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Auswirkungen von Zusatzbeitrag, Überforderungsklausel und Acht-Euro-Regel

Künftig sollen nach den Reformvorhaben der Bundesregierung solche Kranken-
kassen, die mit den Zuweisungen aus dem geplanten Gesundheitsfonds nicht
auskommen, von ihren Versicherten neben einem von der Bundesregierung fest-
zusetzenden Einheitsbeitrag einen Zusatzbeitrag verlangen können. Dieser soll
nicht mehr als ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens betragen. Aller-
dings soll diese Überforderungsklausel nur dann angewendet werden, wenn der
Zusatzbeitrag mehr als acht Euro beträgt. Damit wird die Geltung der einprozen-
tigen Überforderungsgrenze für Versicherte mit einem Einkommen unterhalb
von 800 Euro eingeschränkt, so dass z. B. eine Person mit nur 400 Euro Einkom-
men bis zu zwei Prozent ihres Einkommens aufbringen müsste. Die Auswirkun-
gen der Überforderungsklausel und der Acht-Euro-Regel auf einkommens-
schwache Versicherte und auf den Wettbewerb der Kassen untereinander werfen
viele Fragen auf.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie begründet die Bundesregierung, dass ausgerechnet für Versicherte mit
niedrigen Einkommen die Überforderungsgrenze nur eingeschränkt gelten
soll?

2. Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass mit der Acht-Euro-
Regel für Versicherte mit einem niedrigen Einkommen ein Anreiz entstehen
kann, von einer Krankenkasse mit einem Zusatzbeitrag unter acht Euro zu
einer Kasse mit einem Zusatzbeitrag oberhalb dieser Grenze zu wechseln, um
in den Genuss der Überforderungsklausel zu kommen?

3. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorwurf, dass durch die Kombination
von Zusatzbeitrag, Überforderungsklausel und Acht-Euro-Regel Kranken-
kassen mit vielen einkommensschwachen Versicherten – unabhängig von ih-
rer Wirtschaftlichkeit – zu hohen Zusatzbeiträgen gezwungen werden?
4. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorwurf, dass durch den Zusatzbei-
trag in Verbindung mit der Überforderungsklausel der Kassenwettbewerb
nicht in Richtung von mehr Wirtschaftlichkeit, sondern in Richtung von mehr
Risikosektion gelenkt wird?

5. Wie erklärt die Bundesregierung die Äußerung der Bundesministerin für
Gesundheit, Ulla Schmidt, dass die Krankenkassen den Zusatzbeitrag ver-
meiden könnten, da sie „genug Geld aus dem Gesundheitsfonds“ erhalten

Drucksache 16/2948 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
würden (Interview in der Rheinischen Post am 9. Oktober 2006) angesichts
der Koalitionsvereinbarung, dass die Finanzierung der Gesundheitsausgaben
„mindestens zu 95 Prozent“ – und damit ggf. auch zu weniger als 100 Prozent
– aus dem Fonds erfolgt?

6. Beabsichtigt die Bundesregierung entgegen der ursprünglichen Koalitionsab-
sprache die GKV-Ausgaben auch über dessen Startphase hinaus zu 100 Pro-
zent über den Gesundheitsfonds zu finanzieren?

Berlin, den 13. Oktober 2006

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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