BT-Drucksache 16/2898

Konzept und Finanzierung des Aktionsprogramms Mehrgenerationenhäuser

Vom 10. Oktober 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/2898
16. Wahlperiode 10. 10. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Elke Reinke, Klaus Ernst, Karin Binder, Diana Golze,
Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Konzept und Finanzierung des Aktionsprogramms Mehrgenerationenhäuser

Die Bundesregierung plant bis 2010 die Einrichtung von 439 Mehrgenerationen-
häusern, eines in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt. Eine erste Aus-
schreibungswelle ist bereits angelaufen. Die mit Hilfe von Bundesförderung
aufgebauten Strukturen sollen auch nach Ablauf des Aktionsprojekts verlässlich
und dauerhaft weiter bestehen. Die Mehrgenerationenhäuser (MGH) sollen
gemäß der Konzeption des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend (BMFSFJ) eine Vielzahl von Aufgaben unter einem Dach vereinen.
Im Konzeptpapier des BMFSFJ vom 20. Juni 2006 werden 7 Kriterien für die
Entscheidung einer Projektförderung genannt, denen jedes MGH gerecht werden
soll. Gleichzeitig ist die Förderung der Einzelprojekte mit 40 000 Euro pro Jahr
für einen Zeitraum von 5 Jahren so ausgestaltet, dass nur geringe Personal- und
Sachmittel zur Erfüllung der vielen Aufgaben der Häuser zur Verfügung stehen.
Dies wirft Fragen nach der Realisierbarkeit der vom Ministerium formulierten
Ansprüche an die Projekte auf.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wieso will das BMSFSJ die zukünftigen Mehrgenerationenhäuser nur aus
bestehenden Projekten und Angebotsformen entwickeln?

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass eine erfolgreiche Umset-
zung des Konzepts der Mehrgenerationenhäuser und der skizzierten Antrags-
kriterien (Integration der vier Lebensalter, offener Tagestreff mit Cafeteria,
Informations- und Dienstleistungsdrehscheibe vor Ort, Kooperation mit
vorhandenen Angeboten und Trägern, Einbeziehung der lokalen Wirtschaft,
Mischung aus bezahlter, honorierter und unbezahlter Arbeit, Mischung aus
entlastenden Angeboten und Schaffung von Möglichkeiten des Lernens, der
Qualifizierung und Weiterbildung) in den jeweiligen Projekten erhebliche In-
vestitionen notwendig sind?

2. Auf welche Zeit ist die Zufinanzierung eines Mehrgenerationenhauses be-
grenzt?

Wie plant die Bundesregierung die Nachhaltigkeit der durch das Aktionspro-

gramm etablierten Strukturen ohne weitere finanzielle Förderung zu sichern?

3. Wie hoch ist die Wochenarbeitszeit, die mit einem Personalmitteletat von
20 000 Euro im Jahr finanziert werden kann, wenn der/die Stelleninhaber/-in
Fachkoordinator/-in nach Tarif EG 13, Eingruppierung Stufe 4 (Ost und
West) TVÖD, ein/e Erzieher/-in nach Tarif EG 9, Eingruppierung Stufe 4
(Ost und West) TVÖD oder ein/e Sozialarbeiter/-in nach Tarif 11, Eingrup-
pierung Stufe 4 (Ost und West) TVÖD (Entgelttabelle für Gemeinden) ist?

Drucksache 16/2898 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
4. Welche Grundsätze enthält das Konzept der Bundesregierung hinsichtlich
der Schaffung von nicht sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsver-
hältnissen in Mehrgenerationenhäusern (etwa ausschließlich geringfügige
Beschäftigungsverhältnisse, Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsent-
schädigung oder Praktika)?

5. Wie sollen die Laien im Rahmen von honorierten oder unbezahlten Tätig-
keiten nach dem Konzept des BMFSFJ aktiv in das Projekt eines Mehr-
generationenhauses und der notwendigen Entscheidungsfindung eingebun-
den werden?

Werden einheitliche Richtlinien hinsichtlich der Honorare erstellt, wenn ja,
welche Eckpunkte werden sie enthalten?

6. Wie soll die Weiterbildung und Qualifizierung ehrenamtlicher Helferinnen
und Helfer in Mehrgenerationenhäusern sichergestellt werden?

Welche überregionalen Angebote werden hierfür bereitgestellt?

7. Welche Möglichkeiten bestehen hinsichtlich der unfall- und haftpflichtver-
sicherungsrechtlichen Absicherung ehrenamtlich engagierter Menschen in
Mehrgenerationenhäusern?

Welche Kosten entstehen den öffentlichen Haushalten durch diese Leistun-
gen voraussichtlich?

8. Wie viele Steuerungsgremien wird das Aktionsprogramm haben?

Wie sind diese aufeinander bezogen und welche Aufgabenstellung haben sie?

Wie hoch sind die voraussichtlichen jährlichen Kosten für die Gremien
(Sach-, Personal- und Reisekosten sowie Aufwandsentschädigungen, bitte
einzeln aufführen)?

Wie hoch kalkuliert das BMFSFJ den zeitlichen Aufwand, der durch die
verpflichtende Teilnahme an der Begleitforschung, beim Selbstmonitoring
und durch die Tätigkeiten im Rahmen des Kompetenznetzwerkes entsteht?

9. Wie werden die in den Ausschreibungen vorgeschriebenen Besuche von
anderen Mehrgenerationenhäusern finanziert?

10. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den verbleibenden Teil der Projekt-
mittel, wenn die notwendigen Kosten für Vernetzungsarbeit und Teilnahme
am vorgeschriebenen Begleitprogramm sowie die anderen Kosten der vor-
geschriebenen Aktivitäten von der jährlichen Finanzausstattung abgezogen
werden?

11. Auf welcher Basis erfolgt die Auswahl der Begleitforschung und wie wird
der Deutsche Bundestag an der Evaluierung des Programms beteiligt?

Berlin, den 10. Oktober 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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