BT-Drucksache 16/2892

Anrechnung des Partnereinkommens beim Arbeitslosengeld II - Anzahl der Betroffenen

Vom 9. Oktober 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/2892
16. Wahlperiode 09. 10. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Brigitte Pothmer, Monika Lazar,
Hans-Christian Ströbele, Wolfgang Wieland und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN

Anrechnung des Partnereinkommens beim Arbeitslosengeld II –
Anzahl der Betroffenen

Bei der Einführung des Arbeitslosengeldes II wurde in Bezug auf die Anrech-
nung des Partnereinkommens im Wesentlichen die damalige Regelung der
Sozialhilfe übernommen. Gegenüber den Regelungen der Arbeitslosenhilfe
bedeutete das in den meisten Fällen eine Schlechterstellung. Expertinnen und
Experten schätzen, dass vor allem weibliche Erwerbslose von der Anrechnung
des Partnereinkommens stark betroffen sind. Sie erhalten kein eigenes oder nur
ein geringeres Arbeitslosengeld II und fallen damit nach dem Bezug von
Arbeitslosengeld in die finanzielle Abhängigkeit ihres Partners zurück. Wer
kein eigenes Arbeitslosengeld II bezieht und nicht als Ehegatte bzw. Ehegattin
in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert ist, verliert auch den
gesetzlichen Krankenversicherungsschutz. Das trifft Unverheiratete bzw. nicht
in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft Lebende, die bei der Arbeitsagentur
als Bedarfsgemeinschaft gelten und sich nicht freiwillig versichern. Jenseits des
Kreises der Einkommensschwächsten innerhalb dieser Gruppe, die bislang im
Rahmen der Verwaltungspraxis nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
(SGB II) und nunmehr nach § 26 Abs. 3 SGB II durch Zahlung eines Zuschus-
ses zur freiwilligen Krankenversicherung vor Hilfebedürftigkeit bewahrt
werden, ist nach derzeitiger Regelung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
(SGB V) zu befürchten, dass viele sich aufgrund der hohen Kosten für den Ein-
zelnen/die Einzelne nicht freiwillig versichern und damit über keinerlei Kran-
kenversicherung verfügen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Antragstellerinnen haben seit Einführung des Arbeitslosengeldes II
aufgrund der Anrechnung des Einkommens des Partners/der Partnerin kein
Arbeitslosengeld II erhalten (bitte getrennt für alte und neue Bundesländer
angeben)?

2. Wie viele Antragstellerinnen haben seit Einführung des Arbeitslosengeldes II

aufgrund der Anrechnung des Einkommens des Partners/der Partnerin nur
ergänzendes Arbeitslosengeld II erhalten (bitte getrennt für alte und neue
Bundesländer angeben)?

3. Wie viele Antragsteller haben seit Einführung des Arbeitslosengeldes II auf-
grund der Anrechnung des Einkommens des Partners/der Partnerin kein
Arbeitslosengeld II erhalten (bitte getrennt für alte und neue Bundesländer
angeben)?

Drucksache 16/2892 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
4. Wie viele Antragsteller haben seit Einführung des Arbeitslosengeldes II auf-
grund der Anrechnung des Einkommens des Partners/der Partnerin nur er-
gänzendes Arbeitslosengeld II erhalten (bitte getrennt für alte und neue Bun-
desländer angeben)?

5. Wie viele derer, die aufgrund der Anrechnung des Partnereinkommens kein
Arbeitslosengeld II erhalten haben, erhalten im Moment Zuschüsse zur
Krankenversicherung, um Hilfebedürftigkeit zu vermeiden (entsprechend § 26
Abs. 3 SGB II und Vorgängerregelung)?

6. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele Frauen
bzw. Männer, die aufgrund der Anrechnung des Einkommens des Partners/
der Partnerin kein Arbeitslosengeld II erhalten haben und keine Zuschüsse
erhalten, freiwillig bei einer Krankenversicherung versichert sind, und wie
viele nicht über einen Versicherungsschutz verfügen?

Berlin, den 9. Oktober 2006

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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