BT-Drucksache 16/2826

Sachgrundlose Befristungen von Arbeitsverträgen in Bundesbehörden

Vom 29. September 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/2826
16. Wahlperiode 29. 09. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Dirk Niebel, Jens Ackermann, Dr. Karl
Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst,
Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Horst Friedrich
(Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß,
Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein,
Elke Hoff, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz
Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Horst Meierhofer,
Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Hans-Joachim Otto
(Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler,
Marina Schuster, Carl-Ludwig Thiele, Christoph Waitz, Dr. Volker Wissing,
Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle
und der Fraktion der FDP

Sachgrundlose Befristungen von Arbeitsverträgen in Bundesbehörden

CDU, CSU und SPD haben im Koalitionsvertrag am 11. November 2005 ver-
einbart, das Kündigungsschutzrecht weiterzuentwickeln, um mehr Beschäfti-
gung zu ermöglichen und die Schutzfunktion des Kündigungsschutzes für
bestehende Arbeitsverhältnisse nachhaltig zu sichern. Den Arbeitgebern soll
danach bei Neueinstellungen die Option an die Hand gegeben werden, anstelle
der gesetzlichen Regelwartezeit von sechs Monaten bei der Begründung des
Arbeitsverhältnisses mit dem Einzustellenden eine Wartezeit von bis zu 24 Mo-
naten zu vereinbaren. Gleichzeitig soll die Möglichkeit gestrichen werden,
Arbeitsverträge in den ersten 24 Monaten sachgrundlos zu befristen.

Die Möglichkeit sachgrundloser Befristung von Arbeitsverträgen bis zu zwei
Jahren ist, worauf auch die von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gebildete frühere Bundesregierung am 16. Februar 2005 in ihrer
Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der FDP (Bundestagsdrucksache
15/4836) hingewiesen hat, nicht nur eine beschäftigungspolitisch sinnvolle
Alternative zur Überstundenarbeit. Sie ermöglicht Arbeitsuchenden, insbeson-
dere solchen, die länger arbeitslos waren, die Gelegenheit, wieder im Berufs-
leben Fuß zu fassen, ihre Eignung und Leistungsfähigkeit zu beweisen und
damit ihre Chancen auf eine unbefristete Weiterbeschäftigung zu verbessern.
Auch die öffentliche Verwaltung nutzt die Möglichkeiten befristeter Beschäfti-
gung. Nach der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 15/
4836 betrug der Anteil der Arbeitnehmer mit einem befristeten Arbeitsvertrag
an allen Arbeitnehmern im Jahr 2003 im öffentlichen Dienst in den alten Bun-
desländern 8,1 Prozent und in den neuen Bundesländern 11 Prozent.

Drucksache 16/2826 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden im Bundeskanzleramt
sowie den einzelnen Bundesministerien und Bundesbehörden, inklusive
der bundesunmittelbaren Körperschaften des öffentlichen Rechts, seit Be-
stehen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) sachgrundlos befris-
tet beschäftigt, und wie viele sind dort derzeit noch in dieser Form beschäf-
tigt (bitte jeweils einzeln und pro Jahr ausweisen)?

2. Welchen Gehaltsstufen lassen sich diese sachgrundlosen Befristungen zu-
ordnen?

3. Wie hoch ist jeweils der Anteil älterer Arbeitnehmer, für die nach § 14
Abs. 3 TzBfG erweiterte Möglichkeiten für sachgrundlose Befristungen
bestehen?

4. In welcher Höhe wurden seit Bestehen des Teilzeit- und Befristungsgeset-
zes Haushaltsmittel der jeweiligen Titel „Vergütung und Löhne für Ar-
beitskräfte mit befristeten Beschäftigungsverhältnissen“ für sachgrundlose
Befristungen aufgewendet (bitte für die jeweiligen Haushalte einzeln aus-
weisen)?

5. In welcher Höhe sind im Haushaltsentwurf 2007 in dem Titel „Vergütung
und Löhne für Arbeitskräfte mit befristeten Beschäftigungsverhältnissen“
Mittel für sachgrundlose Befristungen eingeplant?

6. Was sind jeweils die Gründe für die Inanspruchnahme des Instruments der
sachgrundlosen Befristung?

7. Von welcher durchschnittlichen Einarbeitungszeit, ggf. ausgewiesen nach
einzelnen Laufbahnen, wird bei einer sachgrundlos befristeten Beschäfti-
gung ausgegangen?

8. Wie hoch sind die Kosten für Einarbeitung und Qualifizierung der sach-
grundlos befristet Beschäftigten pro Beschäftigungsverhältnis?

9. Wie viele der sachgrundlos befristeten Beschäftigungsverhältnisse wurden
jährlich in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis überführt, und wie
viele der zurzeit bestehenden sachgrundlos befristeten Beschäftigungsver-
hältnisse sollen in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis überführt
werden?

10. Liegen der Bundesregierung Untersuchungen zu den arbeitsmarktpoliti-
schen Auswirkungen der Regelungen zu sachgrundlosen Befristungen vor?

Wenn ja, welche, und welche Konsequenzen wird sie daraus ziehen?

11. Beabsichtigt die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag vorgesehene
Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes umzusetzen?

12. Wenn ja, wann, und wie werden das Bundeskanzleramt sowie die einzelnen
Bundesministerien und Bundesbehörden, inklusive der bundesunmittel-
baren Körperschaften des öffentlichen Rechts, den bislang durch sach-
grundlose Befristungen abgedeckten Personalbedarf nach der im Koali-
tionsvertrag vorgesehenen Abschaffung des Instruments der sachgrundlosen
Befristung decken?

13. Welche Auswirkungen hätte dies für den Bundeshaushalt 2007 bzw. die
darauffolgenden Haushalte?

Berlin, den 28. September 2006

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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