BT-Drucksache 16/2823

Pläne der Bundesregierung zur Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung

Vom 29. September 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/2823
16. Wahlperiode 29. 09. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Heinz Lanfermann, Daniel Bahr (Münster), Dr. Konrad Schily,
Dr. Heinrich L. Kolb, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer
Brüderle, Angelika Brunkhorst, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg
van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter
Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen),
Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Dr. Werner Hoyer,
Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald
Leibrecht, Ina Lenke, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt
Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia
Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Carl-Ludwig
Thiele, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff
(Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Pläne der Bundesregierung zur Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung

Laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sollte der Entwurf eines
„Gesetzes zur Sicherung einer nachhaltigen und gerechten Finanzierung der
Pflegeversicherung“ bis zum Sommer des Jahres 2006 vorgelegt werden. Auf
Grund der Schwierigkeiten in der Umsetzung der Eckpunkte zur Reform der
gesetzlichen Krankenversicherung ist die Reform der gesetzlichen Pflegever-
sicherung mindestens bis ins Frühjahr 2007 verschoben. Erste Festlegungen zu
Inhalten der Reform, sowohl auf Leistungs- als auch auf Finanzierungsseite,
wurden bereits im Koalitionsvertrag getroffen. Konkretisierungen zeichnen sich
in der öffentlichen Debatte langsam ab, heben aber auch die Konfliktpunkte zwi-
schen den Koalitionspartnern zunehmend hervor und sorgen so für wachsende
Beunruhigung bei den von der Reform Betroffenen.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

1. Plant die Bundesregierung in der Reform der gesetzlichen Pflegeversiche-
rung eine Anhebung des Betreuungsbetrags nach § 45b des Elften Buches
Sozialgesetzbuch (SGB XI), und wenn ja, in welcher Höhe?

2. Zählen auch Pflegebedürftige der Stufe Null zukünftig zu den Empfängern
des Betreuungsbetrags nach § 45b SGB XI, und wenn ja, unter welchen Vo-

raussetzungen?

3. Wie viele Personen würde dies voraussichtlich betreffen?

4. Welche zusätzlichen Kosten würden durch die Maßnahmen der Fragen 1 und 2
voraussichtlich verursacht?

Drucksache 16/2823 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

5. Wie viele Pflegebedürftige sind bisher schon Bezieher des zusätzlichen Be-
treuungsbetrags nach § 45b SGB XI und wie hat sich die Zahl der Bezieher
seit der Einführung dieser Leistung entwickelt (Aufstellung bitte nach Zahl
der Bezieher in jedem Jahr seit Einführung)?

6. Plant die Bundesregierung eine Erhöhung der Fördermittel für niedrig-
schwellige Betreuungsangebote in den Ländern im Rahmen einer Reform
der gesetzlichen Pflegeversicherung, und wenn ja, in welchem Umfang?

7. Plant die Bundesregierung eine Überarbeitung des Begriffs der Pflege-
bedürftigkeit nach § 14 Abs. 1 SGB XI, und wenn ja, in welchem Zeitraum?

8. Plant die Bundesregierung bei einer Reform der gesetzlichen Pflegever-
sicherung eine schrittweise Angleichung der ambulanten und stationären
Sachleistungsbeträge, und wenn ja, an welches Niveau?

9. Schließt die Angleichung das Pflegegeld mit ein, und wenn nein, warum
nicht?

10. Plant die Bundesregierung eine neue Vergütungsregel für Härtefälle, und
wenn ja, welcher Gestalt?

11. Welche zusätzlichen Kosten würden durch die Maßnahmen der Fragen 7, 8
und 9 verursacht?

12. Plant die Bundesregierung in einer Reform der gesetzlichen Pflegeversiche-
rung eine Dynamisierung der Leistungen, und wenn ja, welcher Art und in
welcher Höhe?

13. Welche Kosten würden durch die Maßnahme der Frage 11 voraussichtlich
verursacht?

14. Plant die Bundesregierung in einer Reform der gesetzlichen Pflegeversiche-
rung Voraussetzungen zu schaffen, die einen Abschluss von Versorgungs-
verträgen mit Einzelpersonen ermöglichen, und wenn ja, welcher Art?

15. Plant die Bundesregierung in einer Reform der gesetzlichen Pflegeversiche-
rung Maßnahmen zur Prävention und Rehabilitation, und wenn ja, welche?

16. Plant die Bundesregierung in einer Reform der gesetzlichen Pflegeversiche-
rung die Einrichtung einer „Arbeitsgruppe Qualität in der Pflege“, und wenn
ja, mit welchen Aufgaben?

17. Plant die Bundesregierung, stationäre Pflegeeinrichtungen im Rahmen einer
Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung zu einer Veröffentlichung von
Qualitätsberichten zu verpflichten, und wenn ja, welche Kriterien sollen Be-
standteil der Berichte sein?

18. Werden in einer Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung Maßnahmen
zur Vereinheitlichung, etwa der Anforderung an die Pflegedokumentation
und der Regelungen zu Buchführung und Finanzierung, getroffen, und
wenn ja, durch wen?

19. Werden im Rahmen einer Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung
Maßnahmen zur inhaltlichen und terminlichen Abstimmung des Medizini-
schen Dienstes der Krankenkassen mit weiteren Prüfinstanzen getroffen,
und wenn ja, welche?

20. Wird die Bundesregierung bei einer Reform der gesetzlichen Pflegever-
sicherung Voraussetzungen dafür schaffen, dass Träger über den Abschluss
eines Versorgungsvertrages mehrere Einrichtungen an einem Ort betreiben
dürfen, und wenn ja, welche?

21. Plant die Bundesregierung in einer Reform der gesetzlichen Pflegeversiche-

rung Änderungen für die Pflegesatz-, die Vergütungsverhandlungen sowie
der Wirksamkeits- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen, und wenn ja, welche?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/2823

22. Welche Änderungen sind in der Abrechnung der Investitionsaufwendungen
stationärer Pflegeeinrichtungen beabsichtigt?

23. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung bei einer Reform der gesetz-
lichen Pflegeversicherung zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung in
Pflegeheimen treffen?

24. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Stärkung des bürger-
schaftlichen Engagements in der Pflege?

25. Beabsichtigt die Bundesregierung in einer Reform der gesetzlichen Pflege-
versicherung die Einführung einer „Pflegezeit“, und wenn ja, wie soll diese
konkret ausgestaltet werden?

26. Wie soll die weitere soziale Absicherung der im Rahmen der Pflegezeit
Pflegenden sichergestellt werden?

27. Wird die Bundesregierung in einer Reform der gesetzlichen Pflegeversiche-
rung Vorkehrungen treffen, dass auch die Pflegekassen private Pflege-
zusatzversicherungen anbieten dürfen, und ist in diesem Zusammenhang
eine verstärkte steuerliche Förderung dieser Form der Eigenvorsorge für
den Pflegefall geplant?

28. Wird die Bundesregierung im Rahmen einer Reform der gesetzlichen
Pflegeversicherung Änderungen an der Pflegeausbildung vornehmen, und
wenn ja, welche?

29. Welche Empfehlungen des Runden Tischs Pflege aus dem Herbst 2005 sind
nach der Übertragung der Zuständigkeit für das Heimrecht an die Länder
noch durch den Bundesgesetzgeber umsetzbar und sollen im Rahmen einer
Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung umgesetzt werden?

30. Welche weiteren Maßnahmen zur Entbürokratisierung sind seitens der Bun-
desregierung im Rahmen einer Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung
geplant?

Berlin, den 28. September 2006

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.