BT-Drucksache 16/2810

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD -16/1889, 16/2785 - Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Elterngeldes

Vom 27. September 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/2810
16. Wahlperiode 27. 09. 2006

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ekin Deligöz, Grietje Bettin, Kai Boris Gehring, Katrin Göring-
Eckardt, Britta Haßelmann, Priska Hinz (Herborn), Krista Sager, Irmingard Schewe-
Gerigk und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
– Drucksachen 16/1889, 16/2785 –

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Elterngeldes

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

1. Die frühe Förderung von Kindern und eine zeitgemäße Unterstützung von
Familien ist eine der zentralen Herausforderungen für die Zukunft. Um diese
zu meistern, bedarf es des Aufbaus einer bedarfsgerechten, hochwertigen
Infrastruktur zur Förderung und Bildung von Kindern sowie zur Unterstüt-
zung von erziehenden Eltern. Gleichzeitig sind die bestehenden Instrumente
der finanziellen Familienförderung auf ihre Tauglichkeit hin zu überprüfen.
Denn trotz vergleichsweiser hoher Familienleistungen, muss die Familien-
politik in Deutschland als wenig erfolgreich angesehen werden. Dies gilt
zumindest im europäischen Vergleich, wenn als Indikatoren die Geburten-
quoten, die Armutsquoten von Familien oder auch der Bildungserfolg von
Kindern herangezogen werden. Familienpolitisch erfolgreichere Länder
zeichnen sich durch hohe Investitionen in das Infrastrukturangebot, hohe
Frauenerwerbsquoten und tendenziell geringere, zumindest aber zielgenau-
ere Familientransfers aus.

2. Kinder und Familien benötigen Rahmenbedingungen, die sich an ihren Be-
dürfnissen, nicht aber an überkommenen Leitbildern orientieren. In diesem
Sinne ist die Ablösung des Bundeserziehungsgeldes richtig. Die Umwand-
lung des bisherigen Erziehungsgeldes in ein zeitlich verdichtetes, lohnorien-
tiertes Instrument der Familienförderung ist grundsätzlich zu begrüßen. In
der konkreten Ausgestaltung enthält der Entwurf der Fraktionen der CDU/
CSU und SPD allerdings erhebliche Mängel.
Besonders gravierend ist das Fehlen von Betreuungsplätzen für Kinder ab
dem ersten Lebensjahr zu werten. Solange kein ausreichendes Angebot an so-
genannter Anschlussbetreuung existiert, wird das Elterngeld seine beabsich-
tigte Wirkung nicht entfalten können. Dieses Problem betrifft ganz besonders
die westlichen Flächenländer. Ohne verstärktes Engagement der verantwort-
lichen staatlichen Ebenen, zu denen auch der Bund gehört, wird der Be-
treuungsausbau auch auf längere Sicht nicht das erforderliche Niveau errei-

Drucksache 16/2810 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

chen. Statt hier konkrete flankierende Maßnahmen zu ergreifen, die eine
ausreichende Betreuungsversorgung gewährleisten könnten, bleibt die Bun-
desregierung tatenlos. Notwendig ist hingegen die Ausweitung des Rechts-
anspruchs auf Kindertagesbetreuung ab dem vollendeten ersten Lebensjahr.
Mit dieser entschlossenen Maßnahme ließen sich alle Zweifel über die wei-
tere Entwicklung des Betreuungsangebots verbindlich ausräumen.

Von einem sinnvoll ausgestalteten Elterngeld ist zu erwarten, dass es erstens
die definierten Ziele stringent verfolgt und es zweitens sozial ausgewogen
ausgestaltet ist. In beiden Punkten besteht beim Entwurf der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD erheblicher Verbesserungsbedarf. Die Gewährung des
Mindestbetrages unabhängig vom Partnereinkommen weicht die grundsätz-
liche Erwerbsorientierung des Elterngeldes auf. Die ohnehin recht knapp be-
messene Leistung bei reduzierter Erwerbstätigkeit im Elterngeldbezug wird
durch eine eklatante Benachteiligung von gleichzeitiger Teilzeitarbeit beider
Elternteile im Elterngeld auf die Spitze getrieben. Nicht akzeptabel ist die un-
terschiedliche maximale Bezugsdauer zwischen Familien im Transferbezug
und allen anderen Familien. Zudem ist die strenge Stichtagsregelung zur Ein-
führung des Elterngeldes verfehlt. Durch eine einfache, finanziell überschau-
bare und zeitlich klar begrenzte Übergangsregelung würden Familien mit
nahezu gleichaltrigen Kindern gerechter behandelt. Die Akzeptanz des neuen
Elterngeldes in der Öffentlichkeit würde zudem deutlich gestärkt. Immerhin
konnte im parlamentarischen Verfahren erreicht werden, die problematische
Konstruktion des Geschwisterbonus durch geeignetere Regelungen abzu-
lösen. Die Änderung zielt darauf, die Situation junger Familien mit mehreren
Kindern angemessen zu berücksichtigen. Gleichzeitig rekurriert nun die
Lohnersatzleistung direkt und ausschließlich auf geleistete Erwerbstätigkeit
innerhalb eines zwölfmonatigen Bemessungszeitraums und nicht mehr auf
einen ehemals erworbenen Leistungsanspruch.

3. Elterngeld trägt den sich wandelnden gesellschaftlichen Verhältnissen und
familiären Lebensmodellen Rechnung. Jenseits der unzureichenden Aus-
gestaltung des Entwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD ist das
Elterngeld deshalb grundsätzlich zu unterstützen. Es unterstützt Familien in
der frühen Erziehungsphase, so dass die Geburt eines Kindes nicht zu einem
erheblichen Absinken des Lebensstandards der Familie führt. Im Gegensatz
zum Erziehungsgeld vermeidet es Fehlanreize, die einen langen, folgen-
reichen Berufsausstieg von Müttern befördern. Ein Elterngeld trägt zum
Aufbrechen überkommener Rollenverhalten bei, indem sich Väter ungleich
besser an der Kinderbetreuung und -erziehung beteiligen können. Es kann in
vielen Fällen verhindern, dass etwa Alleinerziehende oder Doppelverdiener-
familien mit geringem Einkommen durch die Geburt eines Kindes in Armut
geraten.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:

● Die maximale Bezugsdauer für alle Eltern gleich zu bemessen und damit eine
Schlechterstellung von Transferempfängern im Verhältnis zu allen anderen
Familien zu vermeiden.

● Den Mindestbetrag in Höhe von 300 Euro nicht einkommensunabhängig zu
gewähren und ab einem Partnereinkommen von ca. 50 000 Euro jährlich kein
oder nur eine degressiv ausgestaltete Mindestleistung auszubezahlen.

● Eine Übergangsregelung für diejenigen Familien zu schaffen, deren Kind in
2007 noch keine 14 Monate alt ist, aber bereits in 2006 geboren wurde.

● Die Bestimmungen zum Elterngeld so auszugestalten, dass eine gleichzeitige

Teilzeitbeschäftigung beider Elternteile im Bezugszeitraum für diese nicht zu
einer Schlechterstellung gegenüber denjenigen Eltern führt, die sich bei der

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/2810

Inanspruchnahme der Elterngeldmonate abwechseln. Damit würde die elter-
liche Option, Erwerbs- und Familienarbeit gleichzeitig und ebenbürtig aufzu-
teilen, nicht (unnötig) gegenüber anderen Handlungsoptionen benachteiligt.

● Mit der Einführung eines Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung für
Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr zu gewährleisten, dass alle
Familien unmittelbar nach Ablauf der Elterngeldphase verbindlich auf einen
Kinderbetreuungsplatz zurückgreifen können.

● Das bestehende Ehegattensplitting in eine Individualbesteuerung mit über-
tragbarem Höchstbetrag von 10 000 Euro umzuwandeln und dafür Sorge zu
tragen, dass die sich daraus ergebenden gesamtstaatlichen Mehreinnahmen
in Höhe von rund 5 Mrd. Euro für die Inanspruchnahme von Kindertages-
betreuung sowie in den Ausbau und in die Qualitätsverbesserung der Be-
treuungsangebote sowie zur Gebührenreduzierung investiert werden.

Berlin, den 27. September 2006

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

Begründung

1. Mit dem in der vergangenen Legislaturperiode erlassenen Tagesbetreuungs-
ausbaugesetz (TAG) ist ein wichtiger Anstoß zum Ausbau des Betreuungsan-
gebotes für Kinder unter drei Jahren erfolgt. Hintergrund für diese gesetz-
liche Maßnahme war die anhaltend schlechte Versorgungssituation für diese
Altersgruppe in weiten Teilen des Landes. Mit dem jüngst vorgestellten ers-
ten Bericht der Bundesregierung zur Ausbauentwicklung durch das TAG
(Bundestagsdrucksache 16/2250) wird zwar die einsetzende Ausbaudynamik
dokumentiert. Das ist ein wichtiger erster Schritt. Das Ziel einer bedarfsge-
rechten Versorgung ist jedoch noch lange nicht erreicht. Auch langfristig ist
es nicht verbindlich gesichert. Das Elterngeld soll jedoch bereits binnen Jah-
resfrist das bisherige Erziehungsgeld ablösen. Um ein verbindliches und
möglichst zeitnahes Angebot in der Kindertagesbetreuung zu etablieren,
wäre die Einführung eines gesetzlich fixierten Rechtsanspruchs auf Betreu-
ung dringend geboten, und zwar nicht nur mit Blick auf das Elterngeld. Im
Zwölften Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung (Bundestags-
drucksache 15/6014) sind die vielfältigen Vorzüge einer hochwertigen Infra-
struktur ausgeführt. Als ein besonders wichtiger Vorzug ist die Bildungs-
leistung von Kindertagesbetreuung anzuführen. Wenn lebenslanges Lernen
als Ziel postuliert wird, muss konsequenterweise auch ein Recht auf Bildung
von Anfang an gesichert werden. Ausdrücklich wird im Zwölften Kinder-
und Jugendbericht die Ausweitung des Rechtsanspruchs auf Kindertages-
betreuung gefordert. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat in einem
gesonderten Antrag diese Forderung erhoben und dort auch einen konzep-
tionellen und finanziellen Vorschlag zur Umsetzung niedergelegt (Bundes-
tagsdrucksache 16/1673).

2. Die Ausgestaltung des Elterngeldes ist im Gesetzentwurf der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD wenig stringent. Es mangelt an sozialer Ausgewogen-
heit und teilweise werden die dem Gesetzentwurf zugrunde gelegten Ziele
gar konterkariert. Das Elterngeld ist als erwerbsorientiertes Instrument an-
ders ausgerichtet als das bisherige Erziehungsgeld. Anders als beim Bundes-

erziehungsgeld wird der Anreiz zum längeren Ausstieg aus dem Beruf – zu-
meist von den Müttern vollzogen – vermieden. Für studierende Eltern geht

Drucksache 16/2810 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

dieser Anspruch allerdings ins Leere. Hier muss an anderer Stelle eine spezi-
fische Unterstützung zur Vereinbarkeit von Familie und Studium erfolgen.

Die ganz weitgehend öffentlich und fachöffentlich begrüßte Neuausrichtung
des Elterngeldes führt dazu, dass bedingt durch die zeitliche Verkürzung der
Leistungsdauer nicht alle Berechtigten hinsichtlich der Gesamtleistung im
Verhältnis zum Status quo besser oder zumindest gleich gut abschneiden. Das
ist, sollen die spezifischen Ziele des Elterngeldes erreicht und Kosten für die
Leistung darstellbar bleiben, folgerichtig und vertretbar. Umso mehr ist es im
Sinne einer glaubwürdigen und auf Ausgleich gerichteten Politik notwendig,
innerhalb des Modells eine hinreichende soziale Balance zu wahren.

Es ist alles andere als sozial ausgewogen, wenn gemäß dem Gesetzentwurf
Transferempfänger oder Studierende ohne Erwerbseinkommen nur maximal
12 Monate, alle anderen Familien hingegen bis zu 14 Monate Elterngeld
erhalten können. Inhaltlich plausibel erklären lässt sich das Zustandekom-
men dieser ungerechtfertigten Regelung nicht. Ausschlaggebend für das Zu-
standekommen war vielmehr der Koalitionsstreit um die Einführung der
Partnermonate. Die Bundesregierung hatte mit der jetzigen, so genannten
12+2 Regelung eine größere Akzeptanz des Elterngeldes seitens der Ver-
fechter traditioneller Familienbilder zu erzielen gesucht. Von der Sache her
ist das der falsche Weg, mit dem lediglich gravierende familienpolitische
Widersprüche in der Koalition offenbar werden. Das ist umso schlimmer,
als die soziale Schieflage im Gesetzentwurf auch noch zu Mehrkosten für
den Bund in Höhe von geschätzt 700 Mio. Euro führen.

Es ist auch nicht einsichtig, dass im Gegensatz zu den Regelungen zum Er-
ziehungsgeld alle Eltern unabhängig vom Partnereinkommen wenigstens die
Mindestleistung erhalten. Für sie entsteht alleine damit schon eine Leistungs-
ausweitung, ohne dass, durch Kindererziehung bedingt, wegfallendes Ein-
kommen ersetzt wird. Es stärkt nicht die Überzeugungskraft für das Eltern-
geld, wenn Transferempfänger oder auch Geringverdiener im Vergleich zum
Erziehungsgeld schlechter abschneiden, dafür aber gutverdienende Familien
sich deutlich besser stellen, ohne dass das Elterngeld als Lohnersatz in An-
spruch genommen würde. Eine stichhaltige Begründung dafür, dass die
Mindestleistung nicht mehr wie bisher nicht bedarfsabhängig, sondern ohne
Ansehen des Partnereinkommens gewährt wird, ist auch im Gesetzentwurf
nicht zu finden.

Die im Gesetzentwurf enthaltene strenge Stichtagsregelung führt zu einer
starken Ungleichbehandlung von Familien mit Kindern in gleichem Alter.
Geringfügige zeitliche Unterschiede einer Geburt können zu einer eklatant
verschiedenen Leistungsgewährung führen. Das ist sowohl hinsichtlich der
betroffenen Familien als auch mit Blick auf die gesellschaftliche Akzeptanz
eines familienpolitisch neuen Instrumentes nicht hilfreich und darüber hinaus
sachlich mitnichten geboten. Eine Übergangsregelung wäre von daher über-
aus sinnvoll, zumal sie zeitlich klar begrenzt und finanziell wohl kalkulierbar
wäre. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schlägt eine Regelung vor,
nach der das Elterngeld ab 1. Januar 2007 auf Antrag gewährt wird, und zwar
bis das Kind 14 Monate alt ist. So fänden auch Eltern Berücksichtigung,
deren Kinder in 2007 noch unter diese Altersgrenze liegen, bereits aber in
2006 geboren sind.

Dem Gesetzentwurf nach führt eine gleichzeitige Teilzeitarbeit nach beidsei-
tiger Arbeitszeitreduzierung der Eltern im Elterngeldbezug zu einem doppel-
ten Anspruchsverbrauch. Pro Elternteil wird eine Halbtagstätigkeit als voller
Bezugsmonat (von 14 Monaten) gewertet. Eltern, die gleichzeitig in Teilzeit
arbeiten – und sich somit Erwerbstätigkeit und Kinderbetreuung gleichmäßig

aufteilen – können folglich nur 7 Monate Elterngeld beziehen. Zwei Teilzeit-

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tätigkeiten gelten dann wie zwei volle Elterngeldmonate. Diese Benachteili-
gung ist keinesfalls akzeptabel.

3. Elterngeld bewirkt in der frühen Erziehungsphase einen teilweisen Ausgleich
von kurzfristigen Opportunitätskosten, welche durch die Aufgabe oder Redu-
zierung von Erwerbstätigkeit entstehen. Gleichzeitig wird durch die im Ver-
gleich zum Erziehungsgeld kürzere Befristung des Elterngeldes ein Anreiz
gesetzt, längere Erwerbsunterbrechungen zu vermeiden. Die überwiegende
Zahl junger Frauen, die noch kinderlos sind, geht einer Erwerbstätigkeit
nach. Dennoch übernehmen sie, sobald ein Kind geboren wird, ungleich stär-
ker als die Väter Verantwortung für häusliche Kinderbetreuung und -erzie-
hung sowie die Hausarbeit. Es sind fast ausschließlich die jungen Mütter, die
bei kleinen Kindern in der Familie ihre Erwerbstätigkeit zurückstellen oder
ganz aufgeben. Das auf das Alleinernährermodell zugeschnittene Ehegatten-
splitting verstärkt den Anreiz, dieses auch langfristig zu tun. Diese Pausen im
Beruf oder die Aufgabe desselben führen auch zu langfristigen Opportuni-
tätskosten im Beruf, gekennzeichnet durch besonders erschwerten Wieder-
einstieg in den Beruf, geringere Entlohnung, geringere sozialrechtliche An-
sprüche bzw. Anwartschaften, erschwerte Aufstiegschancen usw. Generell
droht ihnen vor diesem Hintergrund eine sich verfestigende Abhängigkeit
vom Partner oder von staatlichen Transfers.

Ein Elterngeld kann zum Aufbrechen überholter und von den jungen Men-
schen immer weniger getragenen Rollenbildern beitragen. Zum einen sollte
es helfen, die von jungen Müttern zumeist nicht erwünschte Exklusion vom
Arbeitsleben zu beseitigen. Zum anderen unterstützt es die von zunehmend
mehr Männern erstrebte größere Beteiligung an der Familien- und Erzie-
hungsarbeit. Vielen jungen Vätern, als den zumeist Haupt- oder Alleinverdie-
nern, ist das bislang mit dem Erziehungsgeld finanziell schlichtweg nicht
möglich. Gerade auch ihnen wird nun ein finanzieller Spielraum eröffnet,
ihre Erwerbstätigkeit für eine Weile einzuschränken oder zu unterbrechen.
Hier spielen die Partnermonate eine wichtige Rolle, indem sie einen Anreiz
zur gemeinsamen Wahrnehmung der Erziehungsverantwortung setzen.
Gleichzeitig wird denjenigen Vätern der Rücken gestärkt, die auch in einem
weniger aufgeschlossenen beruflichen Umfeld Elternzeit nehmen wollen.
Nicht gering zu schätzen ist ferner der das Kindeswohl fördernde Aspekt die-
ses Sachverhalts. Kinder haben das Recht auf Mutter und Vater. Zu Recht
sollten daher Rahmenbedingungen so gesetzt sein, dass auch Väter schon in
der frühen Erziehungsphase sich mit größerer Intensität um das Kind küm-
mern können.

Eine modernisierte Förderung von Familien kann die Entscheidung für ein
Kind bestärken und dadurch zu steigenden Geburtenquoten beitragen. Aller-
dings ist eine solche Entscheidung von vielen Faktoren abhängig. Nur auf
einen Teil soll und kann die Politik Einfluss nehmen. Der Siebte Familien-
bericht der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 16/1360) hat den fami-
lienpolitischen Handlungsspielraum dezidiert beschrieben und anschaulich
als Dreiklang von Transfers, Infrastruktur und Zeitpolitik zusammengefasst.

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