BT-Drucksache 16/2808

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/2256- Entwurf eines Gesetzes zur Auflösung der Unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der DDR

Vom 28. September 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/2808
16. Wahlperiode 28. 09. 2006

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/2256 –

Entwurf eines Gesetzes zur Auflösung der Unabhängigen Kommission
zur Ermittlung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen
der DDR

A. Problem

Die im Sommer 1990 durch die letzte DDR-Regierung eingesetzte Unabhängige
Kommission zur Ermittlung des Vermögens der Parteien und Massenorganisa-
tionen der DDR (UKPV) hat die Aufgabe, die Vermögenswerte aller Parteien,
mit ihnen verbundenen Organisationen, juristischen Personen und Massenorga-
nisationen der ehemaligen DDR festzustellen. Daneben ist sie Einvernehmens-
behörde gegenüber der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben
(BvS). Dieser obliegt die Aufgabe der treuhänderischen Verwaltung dieses Ver-
mögens. Zusätzlich ist die UKPV Einvernehmensbehörde bei den Entscheidun-
gen des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen über
Anträge auf Rückübertragung von Vermögenswerten.

Die UKPV hat seit Ende 1990 Vermögenswerte in Höhe von rund 1,6 Mrd. Euro
ermittelt. Dieses Vermögen wurde, soweit es nicht den früheren Eigentümern
zurückgegeben wurde, den betroffenen Institutionen nur wieder zur Verfügung
gestellt, wenn diese es nach materiell-rechtsstaatlichen Kriterien rechtmäßig er-
worben hatten. Das nicht wieder zur Verfügung gestellte Vermögen wurde nach
Abzug der Verbindlichkeiten und erforderlichen Rückstellungen von der BvS im
Einvernehmen mit der UKPV für gemeinnützige Zwecke in den neuen Bundes-
ländern, insbesondere zur wirtschaftlichen Umstrukturierung sowie für soziale
und kulturelle Zwecke verwendet. In diesem Rahmen wurden auch Mittel für die
Abdeckung der Altschulden der neuen Länder, für den Denkmalschutz und für
die Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur verwendet.

Die unter der Herrschaft der SED erfolgte Vermögensausstattung der Parteien
und Massenorganisationen, die überwiegend materiell-rechtsstaatlichen Grund-
sätzen widersprach, wurde rückgängig gemacht. Die Chancengleichheit als
elementarer Grundsatz für die Betätigung politischer Parteien in der Bundes-
republik Deutschland wurde so wiederhergestellt. Die nach der Wende vorge-
nommenen beträchtlichen Vermögensverschiebungen wurden soweit wie mög-
lich aufgeklärt. Die UKPV hat festgestellt, dass es derzeit keine Anhaltspunkte
dafür gibt, dass weitere Vermögensermittlungen erfolgversprechend sein könn-

Drucksache 16/2808 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

ten. Sie hat daher in ihrer 86. Sitzung am 29. März 2006 beschlossen, dass sie
ihren gesetzlichen Auftrag als erfüllt ansieht und hat dem Gesetzgeber ihre Auf-
lösung empfohlen.

B. Lösung

Durch den vorliegenden Gesetzentwurf sollen die Auflösung der UKPV vollzo-
gen und die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass auch das die UKPV
in ihrer Arbeit unterstützende Sekretariat seine Tätigkeit beendet.

Daneben soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass die theoretische
Möglichkeit neuer Hinweise oder Erkenntnisse auf bislang unbekannte Vermö-
gensgegenstände der Parteien und Massenorganisationen der DDR nicht völlig
ausgeschlossen werden kann. Daher soll die wirksame Sicherung, Verwaltung
und interessengerechte Verteilung solcher Vermögensgegenstände auch für die
Zukunft sichergestellt werden, ohne dass eine besondere Nachfolgeinstitution
zur UKPV geschaffen wird.

Hierzu bedarf es einer Änderung der – aufgrund einer Regelung im Einigungs-
vertrag fortgeltenden – §§ 20a und 20b des Parteiengesetzes der DDR sowie
einer teilweisen Neuformulierung der in Maßgaberegelungen des Einigungs-
vertrages festgelegten Grundsätze zur treuhänderischen Verwaltung des be-
troffenen Vermögens und deren Übernahme in das Parteiengesetz der DDR.
Daneben ist die Parteivermögenskommissionsverordnung, die neben Verfah-
rensbestimmungen auch die Rechtsgrundlage für die Tätigkeit des Sekretariats
der UKPV darstellt, aufzuheben und es sind die auf die UKPV bezogenen Re-
gelungen des Vermögensgesetzes zu streichen. Aus formalen Gründen sind zu-
dem Maßgaberegelungen des Einigungsvertrages für nicht mehr anwendbar zu
erklären und entsprechende Folgeänderungen in anderen Gesetzen vorzuneh-
men, die auf diese Maßgaberegelungen verweisen.

Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung

C. Alternativen

Keine

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Keine

2. Vollzugsaufwand

Keiner. Die Auflösung der UKPV führt zu Einsparungen in Höhe von ca. 80 000
Euro pro Jahr durch Wegfall von Aufwendungen für die Mitglieder der Kom-
mission und für Sachverständige. Durch die beabsichtigte Beendigung der
Tätigkeit des Sekretariats der UKPV wird dessen Personal für andere Aufgaben
zur Verfügung stehen. Zusätzliche Einsparungen im Personalhaushalt sind damit
nicht verbunden, da die Beschäftigten bereits auf Stellen des Bundesministe-
riums des Innern geführt werden.

E. Sonstige Kosten

Sonstige Kosten, insbesondere für die Wirtschaft und die sozialen Sicherungs-
systeme, entstehen nicht. Auswirkungen auf die Einzelpreise und das Preis-
niveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten, da
Kosten für die private Wirtschaft und private Verbraucher nicht entstehen.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/2808

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/2256 mit folgender Maßgabe, im Übrigen
unverändert anzunehmen:

In der Bezeichnung des Gesetzentwurfs wird das Wort „Ermittlung“ durch das
Wort „Überprüfung“ ersetzt.

Berlin, den 27. September 2006

Der Innenausschuss

Sebastian Edathy
Vorsitzender

Günter Baumann
Berichterstatter

Maik Reichel
Berichterstatter

Gisela Piltz
Berichterstatterin

Jan Korte
Berichterstatter

Silke Stokar von Neuforn
Berichterstatterin

Drucksache 16/2808 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Günter Baumann, Maik Reichel, Gisela Piltz, Jan Korte
und Silke Stokar von Neuforn

I. Zum Verfahren

1. Überweisung

Der Gesetzentwurf auf Bundestagsdrucksache 16/2256
wurde in der 51. Sitzung des Deutschen Bundestages am
21. September 2006 an den Innenausschuss federführend
sowie an den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtent-
wicklung zur Mitberatung überwiesen.

2. Votum des mitberatenden Ausschusses

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat in seiner 21. Sitzung am 27. September 2006 einstimmig
die Annahme des Gesetzentwurfs empfohlen.

3. Beratungen im federführenden Ausschuss

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache
16/2256 in seiner 20. Sitzung am 27. September 2006 ab-
schließend beraten. Als Ergebnis der Beratungen wurde der
Gesetzentwurf in der Fassung des Änderungsantrags der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Ausschussdruck-
sache 16(4)106 einstimmig angenommen.

Zuvor wurde der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/
CSU und SPD auf Ausschussdrucksache 16(4)106 einstim-
mig angenommen.

II. Zur Begründung

Zur Begründung allgemein wird auf die Bundestagsdruck-
sache 16/2256 hingewiesen. Mit der vom Innenausschuss
auf Grundlage des Änderungsantrags der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD auf Ausschussdrucksache 16(4)106
vorgenommenen Ersetzung des Wortes „Ermittlung“ durch
das Wort „Überprüfung“ in der Bezeichnung des Gesetz-
entwurfs wird ein offenkundiges Redaktionsversehen beho-
ben, aufgrund dessen die Unabhängige Kommission zur
Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorga-
nisationen der DDR (UKPV) unzutreffend als „Unabhängige
Kommission zur Ermittlung des Vermögens der Parteien und
Massenorganisationen der DDR“ bezeichnet worden ist.

Während der Beratungen im Ausschuss trug der Vorsitzende
der Unabhängigen Kommission zur Überprüfung des Ver-
mögens der Parteien und Massenorganisationen der DDR,
Dr. Christian Freiherr von Hammerstein, unter Bezugnahme
auf den Schlussbericht der Kommission auf Drucksache
16/2466 vor. Der Ausschuss dankte der Kommission ein-
vernehmlich für ihre Tätigkeit und zog eine überaus positive
Bilanz.

Berlin, den 27. September 2006

Günter Baumann
Berichterstatter

Maik Reichel
Berichterstatter

Gisela Piltz
Berichterstatterin

Jan Korte
Berichterstatter

Silke Stokar von Neuforn
Berichterstatterin

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