BT-Drucksache 16/2777

zu dem Antrag der Bundesregierung -16/2700- Fortsetzung der Beteiligung deutscher Streitkräfte an der Friedensmission der Vereinten Nationen im Sudan (UNMIS) auf Grundlage der Resolution 1709 (2006) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 22. September 2006

Vom 27. September 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/2777
16. Wahlperiode 27. 09. 2006

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 16/2700 –

Fortsetzung der Beteiligung deutscher Streitkräfte an der Friedensmission der
Vereinten Nationen im Sudan (UNMIS) auf Grundlage der Resolution 1709 (2006)
des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 22. September 2006

A. Problem

Die Umsetzung des Friedensvertrags von Nairobi zur Beendigung des jahrzehn-
telangen Bürgerkriegs im Sudan ist seit der Mandatierung der VN-Friedens-
mission UNMIS durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen mit der Reso-
lution 1590 (2005) vom 24. März 2005 und dem vom Deutschen Bundestag am
22. April 2005 beschlossenen Einsatz von Bundeswehrsoldaten in UNMIS spür-
bar vorangekommen. Dennoch bleibt die Umsetzung der Vereinbarungen teil-
weise hinter dem Zeitplan zurück. Die Entwaffnung und Eingliederung der ehe-
maligen Kombattanten bleibt eine große Herausforderung für die Stabilität im
Südsudan. Die Gewährleistung eines sicheren Umfeldes für Hilfsorganisationen
und die Zivilbevölkerung ist jedoch notwendig, um die Rückführung von
Flüchtlingen und einen wirtschaftlichen Wiederaufbau zu ermöglichen. Der
Friedensmission UNMIS, die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen zur Be-
obachtung und Verifikation der Einhaltung der im Friedensvertrag von Nairobi
enthaltenen Maßnahmen eingesetzt worden ist, kommt daher nach wie vor eine
zentrale Rolle zu.

Die Fortsetzung des Nord-Süd-Friedensprozesses mit Hilfe der Internationalen
Gemeinschaft ist auch für eine politische Lösung des Konflikts in der west-
sudanesischen Region Darfur von entscheidender Bedeutung. In Darfur trägt
derzeit die Afrikanische Union (AU) mit ihrer Mission (AMIS) zur Stabilisie-
rung der Sicherheitslage bei. Sie ist dabei auf nachhaltige internationale Unter-
stützung angewiesen. Vor diesem Hintergrund hat der VN-Sicherheitsrat am
31. August 2006 die VN-Sicherheitsratsresolution 1706 (2006) verabschiedet.

Resolution 1706 erweitert das UNMIS-Mandat mit dem Ziel, die rasche und
wirksame Durchführung des Darfur-Friedensabkommens zu unterstützen. Die
sudanesische Regierung wird in Resolution 1706 vom Sicherheitsrat aufgefor-
dert, ihre Zustimmung für eine VN-Truppenentsendung nach Darfur zu ertei-
len. Formal ist diese Zustimmung nicht notwendig. Praktisch wäre der Aufbau
von UNMIS-Truppen in der Region Darfur gegen den Willen der sudane-
sischen Regierung jedoch kaum vorstellbar.

Drucksache 16/2777 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Faktisch soll es zunächst zwei UNMIS-Teilmissionen geben, die von zwei un-
terschiedlichen SR-Resolutionen mandatiert werden: UNMIS im Südsudan (ge-
mäß Resolution 1590) und UNMIS in Darfur (gemäß Resolution 1706). Damit
hat Resolution 1706 auch auf den Auftrag der deutschen Streitkräfte keine un-
mittelbare Auswirkung.

Der Bundestag solle beschließen, den Einsatz ohne inhaltliche Änderung und
unter Fortgeltung der Regelungen des Beschlusses vom 13. April 2005, dem der
Deutsche Bundestag am 22. April 2005 zugestimmt hat (Drucksache 15/5265
vom 13. April 2005), der Protokollnotiz der Bundesregierung vom 20. April
2005 (Drucksache 15/5343 vom 20. April 2005), des Verlängerungsbeschlusses
der Bundesregierung vom 21. September 2005, dem der Deutsche Bundestag
mit Wirkung vom 24. September 2005 zugestimmt hat (Drucksache 15/5997
vom 24. September 2005) sowie des Verlängerungsbeschlusses der Bundes-
regierung vom 22. März 2006, dem der Deutsche Bundestag am 7. April 2006
zugestimmt hat (Drucksache 16/1052 vom 24. März 2006) fortzusetzen. Recht-
liche Grundlage ist die Resolution 1590 (2005) vom 24. März 2005 des Sicher-
heitsrates der Vereinten Nationen.

B. Lösung

Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimme der Fraktion DIE
LINKE.

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten
Bericht zu den Kosten Stellung.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/2777

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/2700 anzunehmen.

Berlin, den 27. September 2006

Der Auswärtige Ausschuss

Hans-Ulrich Klose
Amtierender Vorsitzender

Eckart von Klaeden
Berichterstatter

Brunhilde Irber
Berichterstatterin

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Dr. Norman Paech
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin

mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. die Annahme.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
hat den Antrag in seiner 19. Sitzung am 27. September 2006

IV.

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem
gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung.

Berlin, den 27. September 2006

Eckart von Klaeden
Berichterstatter

Brunhilde Irber
Berichterstatterin

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Dr. Norman Paech
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin
Drucksache 16/2777 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Eckart von Klaeden, Brunhilde Irber, Dr. Werner Hoyer,
Dr. Norman Paech und Kerstin Müller (Köln)

I.
Der Deutsche Bundestag hat den vorliegenden Antrag auf
Drucksache 16/2700 in seiner 53. Sitzung am 27. September
2006 beraten.

Der Antrag wurde an den Auswärtigen Ausschuss federfüh-
rend sowie an den Rechtsausschuss, an den Verteidigungs-
ausschuss, an den Ausschuss für Menschenrechte und huma-
nitäre Hilfe und an den Ausschuss für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung zur Mitberatung sowie an
den Haushaltsausschuss gemäß § 96 GO-BT überwiesen.

II.
Der Rechtsausschuss hat den Antrag in seiner 25. Sitzung
am 27. September 2006 beraten und empfiehlt mit den Stim-
men der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. die Annahme.

Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag in seiner
20. Sitzung am 27. September 2006 beraten und empfiehlt

beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag in seiner 21. Sitzung am
27. September 2006 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.
die Annahme.

III.

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag in seiner 24. Sit-
zung am 27. September 2006 (vormittags) anberaten. Der
Auswärtige Ausschuss empfiehlt in seiner 25. Sitzung am
27. September 2006 (nachmittags) mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE. die
Annahme.

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