BT-Drucksache 16/2774

zu dem Antrag der Bundesregierung -16/2573- Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan unter Führung der NATO auf Grundlage der Resolutionen 1386 (2001) vom 20. Dezember 2001, 1413 (2002) vom 23. Mai 2002, 1444 (2002) vom 27. November 2002, 1510 (2003) vom 13. Oktober 2003, 1563 (2004) vom 17. September 2004, 1623 (2005) vom 13. September 2005 und 1707 (2006) vom 12. September 2006 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen

Vom 27. September 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/2774
16. Wahlperiode 27. 09. 2006

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 16/2573 –

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz
der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan unter Führung
der NATO auf Grundlage der Resolutionen 1386 (2001) vom 20. Dezember 2001,
1413 (2002) vom 23. Mai 2002, 1444 (2002) vom 27. November 2002, 1510 (2003)
vom 13. Oktober 2003, 1563 (2004) vom 17. September 2004, 1623 (2005) vom
13. September 2005 und 1707 (2006) vom 12. September 2006 des Sicherheits-
rates der Vereinten Nationen

A. Problem

Mit dem Zusammentritt des afghanischen Parlaments zu seiner konstituieren-
den Sitzung am 19. Dezember 2005 wurde der „Bonn-Prozess“ erfolgreich ab-
geschlossen, obgleich auch Verzögerungen und Rückschläge zu verkraften wa-
ren. Auf der Londoner Afghanistan-Konferenz wurde am 31. Januar 2006 der
„Afghanistan Compact“ verabschiedet, ein politischer, rechtlich nicht binden-
der Pakt zwischen der internationalen Gemeinschaft und der Islamischen Re-
publik Afghanistan. Darin werden die allgemeinen Entwicklungsgrundsätze
für die Wiederaufbaubemühungen in Afghanistan vorgestellt, die Eigenverant-
wortung Afghanistans für seine Entwicklung festgeschrieben („Afghan owner-
ship“) und die umfassende Unterstützung der internationalen Gemeinschaft zu-
gesagt.

Trotz der in den letzten Jahren erzielten Fortschritte beim Wiederaufbau und der
Stabilisierung Afghanistans geben seit Ende 2005 vor allem die Entwicklung der
Sicherheitslage insbesondere im Süden und Osten sowie eine signifikante
Zunahme des Drogenanbaus in Teilen des Landes Grund zur Sorge. Neben
sicherheitsrelevanten Vorfällen, die ihre Ursachen in der organisierten Krimina-
lität, der Drogenkriminalität, in Stammesrivalitäten etc. haben, belegen verstärkte
Angriffe und Anschläge auf Soldaten der internationalen Sicherheitspräsenz

ISAF, der Operation Enduring Freedom und der afghanischen Sicherheitskräfte
(Afghan National Army und Afghan National Police), auf Mitarbeiter der Ver-
einten Nationen und Nichtregierungsorganisationen sowie auf die Zivilbevölke-
rung, dass es noch weiterer Anstrengungen bedarf, um die Sicherheitslage
grundlegend und nachhaltig zu verbessern.

Drucksache 16/2774 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Auf Bitten der afghanischen Regierung hatten die Vereinten Nationen bereits
mit der Resolution 1510 (2003) vom 13. Oktober 2003 die Ausweitung des bis
dahin auf Kabul und Umgebung begrenzten Engagements von ISAF auf ganz
Afghanistan beschlossen. In der Folge hatte der NATO-Gipfel in Istanbul im
Juni 2004 auf Ersuchen der afghanischen Regierung und im Einklang mit den
Resolutionen des VN-Sicherheitsrates den Grundsatzbeschluss gefasst, ISAF
schrittweise auf ganz Afghanistan auszudehnen. Nach der Kabul-, sowie der
Nord- und Westregion hat ISAF am 31. Juli 2006 auch die Verantwortung für die
Südregion übernommen. Mit der Verantwortungsübernahme für die Ostregion
wird die Ausdehnung von ISAF auf ganz Afghanistan abgeschlossen. Anti-Ter-
ror-Einsätze werden auch zukünftig ausschließlich von der Operation Enduring
Freedom durchgeführt in enger Abstimmung mit ISAF. Dabei bleibt die für die
Bundesregierung wichtige klare Abgrenzung „Terrorismusbekämpfung“ von
„ISAF-Sicherheitsoperationen“ bestehen.

Das ISAF-Bundestagsmandat wurde bereits 2005 so angepasst, dass es der er-
weiterten Rolle und Verantwortung Deutschlands in ganz Afghanistan entspricht
und der Ausdehnung des ISAF-Verantwortungsgebiets auf ganz Afghanistan
Rechnung trägt. Eine inhaltliche Anpassung des Bundestagsmandats ist daher
nicht erforderlich. Der ISAF-Einsatz hat gemäß Sicherheitsresolution 1707
(2006) vom 12. September 2006 unverändert zum Ziel, Afghanistan bei der Auf-
rechterhaltung der Sicherheit so zu unterstützen, dass sowohl die afghanischen
Staatsorgane als auch das Personal der Vereinten Nationen und anderes inter-
nationales Zivilpersonal, insbesondere solches, das dem Wiederaufbau und hu-
manitären Aufgaben nachgeht, in einem sicheren Umfeld arbeiten können. Die
Bundesregierung ist daher bereit, nach Zustimmung des Bundestages der Bitte
der afghanischen Regierung und der Vereinten Nationen zu entsprechen und im
Rahmen der internationalen Gemeinschaft und der NATO ihren substanziellen
Beitrag zum Wiederaufbau Afghanistans fortzusetzen, um so zu einer dauerhaf-
ten Stabilität in einer kritischen Region der Welt beizutragen.

Die Fortsetzung des Einsatzes erfolgt auf der Grundlage der Resolutionen 1386
(2001) vom 20. Dezember 2001, 1413 (2002) vom 23. Mai 2002, 1444 (2002)
vom 27. November 2002, 1510 (2003) vom 13. Oktober 2003, 1563 (2004) vom
17. September 2004, 1623 (2005) vom 13. September 2005 und 1707 (2006)
vom 12. September 2006 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen.

B. Lösung

Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE.

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten Be-
richt zu den Kosten Stellung.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/2774

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/2573 anzunehmen.

Berlin, den 27. September 2006

Der Auswärtige Ausschuss

Hans-Ulrich Klose
Amtierender Vorsitzender

Eckart von Klaeden
Berichterstatter

Markus Meckel
Berichterstatter

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Dr. Norman Paech
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin

Fraktion DIE LINKE. die Annahme. einem gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung.

Berlin, den 27. September 2006

Eckart von Klaeden
Berichterstatter

Markus Meckel
Berichterstatter

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Dr. Norman Paech
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin
Drucksache 16/2774 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Eckart von Klaeden, Markus Meckel, Dr. Werner Hoyer,
Dr. Norman Paech und Kerstin Müller (Köln)

I.
Der Deutsche Bundestag hat den vorliegenden Antrag auf
Drucksache 16/2573 in seiner 51. Sitzung am 21. Septem-
ber 2006 beraten.

Der Antrag wurde an den Auswärtigen Ausschuss feder-
führend sowie an den Rechtsausschuss, an den Verteidi-
gungsausschuss, an den Ausschuss für Menschenrechte und
humanitäre Hilfe, an den Ausschuss für wirtschaftliche Zu-
sammenarbeit und Entwicklung sowie an den Haushaltsaus-
schuss gemäß § 96 GO-BT überwiesen.

II.
Der Rechtsausschuss hat den Antrag in seiner 25. Sit-
zung am 27. September 2006 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE. und einer Stimme aus der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag in seiner
19. Sitzung am 27. September 2006 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
hat den Antrag in seiner 19. Sitzung am 27. September 2006
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung hat den Antrag in seiner 21. Sitzung
am 27. September 2006 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

III.

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag in seiner
24. Sitzung am 27. September 2006 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

IV.

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in

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