BT-Drucksache 16/2686

Versetzung von politischen Beamten des Bundes in den einstweiligen Ruhestand

Vom 21. September 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/2686
16. Wahlperiode 21. 09. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Max Stadler, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian
Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Angelika Brunkhorst, Ernst
Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach,
Otto Fricke, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß,
Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger,
Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann,
Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,
Michael Link (Heilbronn), Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhard Müller-
Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper,
Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Rainer Stinner,
Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Guido Westerwelle
und der Fraktion der FDP

Versetzung von politischen Beamten des Bundes in den einstweiligen Ruhestand

Gut zehn Monate nach Übernahme der Amtsgeschäfte durch die neue Bundes-
regierung dürfte der Personalfindungsprozess auch auf Beamtenebene abge-
schlossen sein. Laut einer Meldung der „Wirtschaftswoche“ vom 7. Dezember
2005 sollen bereits kurz nach Abschluss der Regierungsbildung mehr als 20 Spit-
zenbeamte in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden sein. In dem Artikel
heißt es weiter, Bundespräsident Prof. Dr. Horst Köhler wolle weiteren Entlas-
sungen erst zustimmen, wenn er einen Gesamtüberblick darüber habe, wie viele
und welche Spitzenbeamte gehen sollten und wer dafür als Nachfolger kommen
solle. Bis dahin wolle er seine Unterschrift unter Entlassungsurkunden verwei-
gern.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele politische Beamte wurden – jeweils aufgeschlüsselt nach Ressort
und den Funktionen in § 36 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 des Bundesbeamtengesetzes
(BBG) bzw. für § 36 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BBG nach Besoldungsgruppen – seit
Übernahme der Amtsgeschäfte durch die neue Bundesregierung in den einst-
weiligen Ruhestand versetzt?

2. Wie alt waren die Beamten – wiederum aufgeschlüsselt nach Ressort und

Funktion bzw. Besoldungsgruppe –, die seit der Übernahme der Amtsge-
schäfte durch die neue Bundesregierung in den einstweiligen Ruhestand ver-
setzt worden sind?

3. Wie lange waren sie – aufgeschlüsselt nach Ressort und Funktion bzw. Be-
soldungsgruppe – zum jeweiligen Zeitpunkt ihrer Versetzung in den einstwei-
ligen Ruhestand in einer Funktion gemäß § 36 BBG im Dienst?

Drucksache 16/2686 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

4. Welches sind die Gründe, die die Bundesregierung gegenüber dem Bundes-
präsidenten für die Versetzung der Beamten in den einstweiligen Ruhestand
geltend gemacht hat?

5. In wie vielen Fällen ist der Bundespräsident den Vorschlägen der Bundes-
regierung nicht gefolgt, und was waren die Gründe dafür?

6. Haben Beamte gegen ihre Versetzung in den einstweiligen Ruhestand
Rechtsmittel eingelegt, und wenn ja, wie viele, und wie sind diese Verfah-
ren, soweit bereits abgeschlossen, ausgegangen?

7. Ist in jedem Einzelfall vor der Versetzung eines politischen Beamten in den
einstweiligen Ruhestand die Möglichkeit einer Weiterverwendung auf
einem anderen Dienstposten geprüft worden, und wenn ja, mit welchen Er-
gebnissen, und wenn nein, warum nicht?

8. In wie vielen Fällen sind in den einstweiligen Ruhestand versetzte politische
Beamte durch andere Bundesbeamte ersetzt worden?

9. Wie viele politische Beamte wurden – jeweils aufgeschlüsselt nach Jahr,
Ressort und den Funktionen in § 36 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 BBG bzw. für § 36
Abs. 1 Nr. 2 und 3 BBG nach Besoldungsgruppen – seit Übernahme der
Amtsgeschäfte durch die rot-grüne Bundesregierung im Jahre 1998 bis zu
deren Ablösung in den einstweiligen Ruhestand versetzt?

10. Wie viele Beamte wurden in den einstweiligen Ruhestand versetzt, die in
dem in Frage 9 genannten Zeitraum erstmals auf Posten eines politischen
Beamten berufen worden waren, aufgeschlüsselt nach Jahr, Ressort und
Funktion bzw. Besoldungsgruppe?

11. Wie alt waren diese Beamten – wiederum aufgeschlüsselt nach Jahr, Ressort
und Funktion bzw. Besoldungsgruppe –, bei ihrer Versetzung, und wie lange
waren sie in diesem Zeitpunkt in einer Funktion gemäß § 36 BBG im
Dienst?

12. Haben Beamte gegen ihre Versetzung in den einstweiligen Ruhestand
Rechtsmittel eingelegt, und wenn ja, in wie vielen Fällen, und wie sind diese
Verfahren, soweit abgeschlossen, ausgegangen?

13. Wie hoch ist die absolute Summe der seit 1998 bis heute aufgewendeten
Versorgungsbezüge für Beamte im einstweiligen Ruhestand?

14. In welcher Höhe werden in diesem Jahr Versorgungsbezüge für Beamte im
einstweiligen Ruhestand fällig?

15. In wie vielen Fällen wurde Beamten, die seit 1998 gemäß § 36 BBG in den
einstweiligen Ruhestand versetzt worden sind, noch innerhalb von drei Mo-
naten eine andere Aufgabe im Rahmen der Bundesregierung übertragen?

16. Wie viele Beamte, die seit 1998 gemäß § 36 BBG in den einstweiligen
Ruhestand versetzt worden sind, wurden innerhalb von fünf Jahren erneut
in ein Beamtenverhältnis berufen?

17. Wie viel Zeit war bis dahin seit der Versetzung in den einstweiligen Ruhe-
stand vergangen?

18. Wie viele Beamte, die seit 1998 in den einstweiligen Ruhestand versetzt
wurden, haben nach Ablauf von fünf Jahren eine Tätigkeit außerhalb eines
Beamtenverhältnisses aufgenommen?

19. Gibt es seit 1998 gemäß § 36 BBG in den einstweiligen Ruhestand versetzte
Beamte, die mit einer erneuten Berufung ins Beamtenverhältnis einverstan-
den waren, obwohl sie nur eine geringerwertige bzw. geringer bezahlte Tä-

tigkeit aufnehmen konnten, und wenn ja, wie viele?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/2686

20. Welche Bemühungen unternimmt die Bundesregierung, um Beamte, die ge-
mäß § 36 BBG in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden sind, erneut
in ein Beamtenverhältnis berufen zu können?

21. Welches sind die Gründe dafür, dass eine erneute Berufung von seit 1998 in
den einstweiligen Ruhestand versetzten Beamten in das Beamtenverhältnis
gescheitert ist?

22. Hält die Bundesregierung im Rahmen einer Reform des Versorgungsrechts
die gegenwärtigen Regelungen für Beamte im einstweiligen Ruhestand für
überprüfungsbedürftig, und wenn ja, in welchen Punkten und mit welcher
Zielrichtung?

Berlin, den 21. September 2006

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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