BT-Drucksache 16/268

zu dem Antrag der Bundesregierung -16/100- Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Unterstützung der Überwachungsmission AMIS der Afrikanischen Union (AU) in Darfur/Sudan auf Grundlage der Resolutionen 1556(2004) und 1564(2004) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 30. Juli 2004 und 18. September 2004

Vom 15. Dezember 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 16/268
16. Wahlperiode 15. 12. 2005

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 16/100 –

Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Unterstützung
der Überwachungsmission AMIS der Afrikanischen Union (AU) in Darfur/Sudan
auf Grundlage der Resolutionen 1556(2004) und 1564(2004) des Sicherheitsrates
der Vereinten Nationen vom 30. Juli 2004 und 18. September 2004

A. Problem

Der Konflikt in Darfur im Westen des Sudans hat zu einer der größten humani-
tären und menschenrechtlichen Krisen weltweit geführt, der trotz erster Erfolge
der AU-Mission nach wie vor andauert. Die VN-mandatierte internationale Un-
tersuchungskommission hat Ende Januar 2005 in ihrem Bericht festgestellt, dass
die sudanesische Regierung und die mit ihr verbündeten Janjaweed-Milizen für
Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen verantwortlich
sind. Den Darfur-Rebellengruppierungen SLM/A und JEM werden Kriegsver-
brechen zur Last gelegt. Der Bericht macht zudem deutlich, dass das Vorgehen
der sudanesischen Armee und der Janjaweed-Milizen nur in sehr geringem
Maße der Bekämpfung der in Darfur seit Februar 2003 gegen die sudanesische
Regierung kämpfenden Rebellenbewegungen SLM/A und JEM diente, sondern
hauptsächlich die Terrorisierung der schwarzafrikanischen Zivilbevölkerung
zum Ziel hatte.

Ziel der Mission der AU ist es, durch eine deutlich erhöhte Präsenz von Beob-
achtern die Einhaltung eines Waffenstillstands zwischen den Konfliktparteien zu
überwachen, zur Stabilisierung der Lage beizutragen sowie humanitäre Hilfs-
leistungen zu ermöglichen. Zudem hat die Mission den Auftrag, Zivilbevölke-
rung zu schützen, die in unmittelbarer Bedrohung angetroffen wird. Die Bundes-
regierung hat auf der Grundlage ihres Beschlusses vom 17. November 2004,
dem der Deutsche Bundestag am 3. Dezember 2004 zugestimmt hat (Bundes-
tagsdrucksache 15/4227), mit dem Transport von Soldaten im Dezember 2004
und Zivilpolizisten im Oktober 2005 einen wichtigen Beitrag zum schnellen
Aufwuchs und damit zur Funktionsfähigkeit von AMIS geleistet. Im Rahmen
der EU werden seit Oktober 2004 auch deutsche Offiziere zur Beratung der AU
in ihrem Hauptquartier in Addis Abeba eingesetzt. Die Bundesregierung hat
AMIS zudem mit bilateralen finanziellen Beiträgen in Höhe von drei Mio. Euro
unterstützt und darüber hinaus technisches Gerät zur Verfügung gestellt. Die
Bundesregierung hat am 29. November 2005 beschlossen, den Einsatz bewaff-

Drucksache 16/268 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

neter deutscher Streitkräfte zur Unterstützung der Überwachungsmission AMIS
der Afrikanischen Union (AU) in Darfur/Sudan für weitere sechs Monate bis
zum 2. Juni 2006 fortzusetzen. Die Rahmenbedingungen haben sich nicht ge-
ändert. Der Einsatz wird ohne inhaltliche Änderungen und unter unveränderter
Fortgeltung der Regelungen und des Beschlusses der Bundesregierung vom
17. November 2004, dem der Deutsche Bundestag am 3. November 2004 zuge-
stimmt hat (Bundestagsdrucksache 15/4227) und vom 4. Mai 2005, dem der
Deutsche Bundestag mit Wirkung vom 12. Mai 2005 zugestimmt hat (Bundes-
tagsdrucksache 15/5423), fortgesetzt.

Gegenüber dem von der Bundesregierung gewählten vereinfachten Zustim-
mungsverfahren hatten die Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN nach § 4 Abs. 1 Satz 4 des Parlamentsbeteiligungsgesetzes eine Be-
fassung des Deutschen Bundestages verlangt.

B. Lösung

Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE.

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten Be-
richt zu den Kosten Stellung.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/268

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/100 anzunehmen.

Berlin, den 15. Dezember 2005

Der Auswärtige Ausschuss

Ruprecht Polenz
Vorsitzender

Anke Eymer (Lübeck)
Berichterstatterin

Brunhilde Irber
Berichterstatterin

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Dr. Norman Paech
Berichterstatter

Marieluise Beck (Bremen)
Berichterstatterin

Drucksache 16/268 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Anke Eymer (Lübeck), Brunhilde Irber,
Dr. Werner Hoyer, Dr. Norman Paech und Marieluise Beck (Bremen)

I.

Der Deutsche Bundestag hat den vorliegenden Antrag auf
Drucksache 16/100 in seiner 7. Sitzung am 14. Dezember
2005 beraten.

Der Antrag wurde an den Auswärtigen Ausschuss federfüh-
rend sowie an den Rechtsausschuss, an den Verteidigungs-
ausschuss, an den Ausschuss für Menschenrechte und
humanitäre Hilfe und an den Ausschuss für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung zur Mitberatung sowie an
den Haushaltsausschuss gemäß § 96 GO-BT überwiesen.

II.

Der Rechtsausschuss hat den Antrag in seiner 2. Sitzung am
14. Dezember 2005 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen eine Stimme der Fraktion DIE
LINKE. bei einer Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.
die Annahme.

Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag in seiner 3. Sit-
zung am 15. Dezember 2005 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. die Annahme.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
hat den Antrag in seiner 2. Sitzung am 15. Dezember 2005
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag in seiner 3. Sitzung am 15. De-
zember 2005 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die
Annahme.

III.

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag in seiner 2. Sit-
zung am 14. Dezember 2005 beraten. Er empfiehlt in seiner
3. Sitzung am 15. Dezember 2005 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die
Annahme.

Berlin, den 15. Dezember 2005

Anke Eymer (Lübeck)
Berichterstatterin

Brunhilde Irber
Berichterstatterin

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Dr. Norman Paech
Berichterstatter

Marieluise Beck (Bremen)
Berichterstatterin

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