BT-Drucksache 16/264

Finanzierung der Europäischen Verteidigungsagentur

Vom 14. Dezember 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 16/264
16. Wahlperiode 14. 12. 2005

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Rainer Stinner, Birgit Homburger, Elke Hoff, Jürgen Koppelin,
Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher,
Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Horst Friedrich (Bayreuth),
Dr. Edmund Peter Geisen, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel
Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb,
Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Markus Löning, Horst
Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel,
Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Gisela Piltz, Jörg Rohde, Marina Schuster, Carl-
Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Finanzierung der Europäischen Verteidigungsagentur

Die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) hat in den letz-
ten Jahren große Fortschritte erzielt. Ein wichtiger Schritt auf dem weiteren
Weg zur verstärkten Integration der europäischen Streitkräfte ist die Bündelung
der Beschaffungs- und Entwicklungsausgaben. Zu diesem Zweck wurde im
Jahr 2004 die Europäische Verteidigungsagentur (EVA) gegründet.

Die EVA soll insbesondere die europäische Rüstungszusammenarbeit und die
Effektivität der europäischen Verteidigungsforschung und -technologie fördern
und zur Schaffung eines wettbewerbsfähigen europäischen Marktes für Vertei-
digungsgüter beitragen.

Zur Erfüllung dieser Aufgaben stehen der EVA unterschiedliche Finanzierungs-
instrumente zur Verfügung.

Die grundlegende Finanzierung erfolgt durch den Verwaltungshaushalt, der
einen operativen Anteil für externe Beratung und für spezielle Maßnahmen im
Bereich Forschung und Entwicklung beinhaltet.

Der Verwaltungshaushalt wird durch nationale Beiträge der Mitgliedstaaten
finanziert, die sich aus dem jeweiligen Bruttoinlandsprodukt ergeben. Deutsch-
land trägt derzeit mit 22,5 Prozent den größten Anteil.

Die hierfür notwendigen Haushaltsmittel entstammen dem Einzelplan 14 (Bun-
desministerium der Verteidigung). Über den jeweiligen Pflichtbeitrag wird bei
der Haushaltsaufstellung mit 2/3-Mehrheit der teilnehmenden Mitgliedstaaten
entschieden.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit der Kofinanzierung von Projekten durch
die EU, die Mitgliedstaaten, Drittstaaten, Firmen oder Organisationen.

Zudem können Projekte durch spezielle Projektbudgets finanziert werden, wo-
bei die Kosten unter den an dem Projekt teilnehmenden Mitgliedstaaten aufge-
teilt werden.

Drucksache 16/264 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
In den Jahren 2004 und 2005 wurde die Agentur nur durch den Verwaltungs-
haushalt finanziert. Auch im Jahr 2006 werden keine neuen Projekte durch die
alternativen Finanzierungsinstrumente (Kofinanzierung und Projektfinanzierung)
– soweit bisher bekannt – finanziert. Stattdessen wird der operative Anteil des
Verwaltungshaushaltes um 70 Prozent angehoben. Der operative Anteil wird
damit auf über 20 Prozent des Verwaltungshaushaltes ansteigen.

Solange die alternativen Finanzierungsinstrumente nicht genutzt werden, finan-
zieren somit alle teilnehmenden Mitgliedstaaten – unabhängig von der Beteili-
gung an einzelnen Projekten – alle Vorhaben der EVA gemäß dem mehrheitlich
bestimmten Kostenschlüssel.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Warum beinhaltet der Verwaltungshaushalt einen projektbezogenen, opera-
tiven Anteil?

2. Welche Projekte wurden daraus finanziert?

3. Wie bewertet die Bundesregierung die Finanzierung dieser Projekte aus
dem Verwaltungshaushalt?

4. Wie bewertet die Bundesregierung die Bestrebungen, diesen operativen
Anteil weiter aufzustocken?

5. Warum wurden die alternativen Finanzierungsinstrumente bisher nicht ge-
nutzt?

6. Strebt die Bundesregierung eine Stärkung der alternativen Finanzierungs-
instrumente an (wenn ja, welche und in welcher Form)?

7. Sieht die Bundesregierung bei der Finanzierung der EVA anderweitigen
Handlungsbedarf (Eingrenzung des operativen Anteils, Änderung des
Pflichtanteils, Veränderung der 2/3-Mehrheit bei der Haushaltsaufstellung
u. Ä.), und wenn ja, welche konkreten Initiativen ergeben sich hieraus?

8. Welchen Anteil haben die deutsche wehrtechnische Industrie und andere
Institutionen (Forschungseinrichtungen, Hochschulen etc.) in Deutschland
an den Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der EVA (absolut und rela-
tiv)?

9. Ist dieser Anteil aus Sicht der Bundesregierung angemessen?

10. Inwieweit wurde bzw. wird die nationale Planung im Bereich Forschung
und Technologie (F&T) aufgrund der EVA-Finanzierung verändert?

11. Lassen sich bereits konkrete Synergieeffekte bei den (zukünftigen) EVA-
Vorhaben identifizieren, und wenn ja, welche?

12. Entstehen durch die Umschichtung im Vergleich zur bisherigen F&T-Pla-
nung Lücken auf europäischer oder nationaler Ebene?

Berlin, den 13. Dezember 2005

Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion
Kleine Anfrage
Finanzierung der Europäischen Verteidigungsagentur

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.