BT-Drucksache 16/2623

zu der ersten Beratung des Antrags der Bundesregierung -16/2573- Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan unter Führung der NATO auf Grundlage der Resolutionen 1386 (2001) vom 20. Dezember 2001, 1413 (2002) vom 23. Mai 2002, 1444 (2002) vom 27. November 2002, 1510 (2003) vom 13. Oktober 2003, 1563 (2004) vom 17. September 2004, 1623 (2005) vom 13. September 2005 und 1707 (2006) vom 12. September 2006 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen

Vom 20. September 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/2623
16. Wahlperiode 20. 09. 2006

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Norman Paech, Monika Knoche, Paul Schäfer (Köln),
Hüseyin-Kenan Aydin, Dr. Diether Dehm, Wolfgang Gehrcke, Heike Hänsel,
Dr. Hakki Keskin, Katrin Kunert, Michael Leutert, Dr. Kirsten Tackmann, Alexander
Ulrich, Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und der Fraktion DIE LINKE.

zu der ersten Beratung des Antrags der Bundesregierung
– Drucksache 16/2573 –

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz der
Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan unter Führung
der NATO auf Grundlage der Resolutionen 1386 (2001) vom 20. Dezember 2001,
1413 (2002) vom 23. Mai 2002, 1444 (2002) vom 27. November 2002, 1510 (2003)
vom 13. Oktober 2003, 1563 (2004) vom 17. September 2004, 1623 (2005) vom
13. September 2005 und 1707 (2006) vom 12. September 2006 des Sicherheitsrates
der Vereinten Nationen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

1. Die Situation in Afghanistan hat sich im vergangenen Jahr dramatisch ver-
schlechtert. Die Zahl der Anschläge hat zugenommen. Die Regierung in
Kabul übt trotz der militärischen Unterstützung durch die ISAF faktisch nicht
die Kontrolle über das Staatsgebiet aus. Präsident Hamid Karzai besitzt keine
Autorität im Land. Selbst die Bundesregierung beschreibt die Lage in Afgha-
nistan in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. als
„nicht ruhig und nicht stabil“ (Bundestagsdrucksache 16/2380). Auch im
ruhigeren Norden Afghanistans setzen Aufständische verstärkt Minen und
Raketen ein und verüben Selbstmordattentate. Die Situation in Afghanistan
gleicht zunehmend der Lage im Irak. An dieser negativen Entwicklung
änderten auch die permanente Ausweitung des Einsatzgebiets und die Auf-
stockung von ISAF nichts. ISAF-Truppen sind inzwischen selbst zu einem
Ziel von Anschlägen geworden.
2. Die Bundeswehr ist seit fast fünf Jahren in Afghanistan präsent. Am 22. De-
zember 2001 erteilte der Deutsche Bundestag erstmals ein Mandat für den
Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan im Rahmen der Internationalen
Sicherheitsunterstützungstruppe (ISAF) (Bundestagsdrucksache 14/7930).
Es wurde zuletzt am 28. September 2005 für weitere zwölf Monate bis zum
13. Oktober 2006 verlängert (Bundestagsdrucksache 15/5996). Dem Deut-

Drucksache 16/2623 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

schen Bundestag ist nicht bekannt, von welcher Dauer die Bundesregierung
bei der Planung des Einsatzes ausgeht. In ihrer Antwort auf eine entspre-
chende Anfrage der Fraktion DIE LINKE. verweigert die Bundesregierung
die Festlegung auf eine zeitliche Perspektive. Die Bundesregierung räumt
jedoch ein, dass sich ihre Planung auf einen Zeitraum mit noch nicht abseh-
barem Ende erstreckt. Damit umgeht die Bundesregierung die Bestimmun-
gen in § 3 Abs. 2 des Gesetzes über die parlamentarische Beteiligung bei der
Entscheidung über den Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Ausland (Parla-
mentsbeteiligungsgesetz) vom 15. März 2005, wonach die Bundesregierung
bei der Beantragung eines Mandats die voraussichtliche Dauer des Einsatzes
anzugeben hat.

3. Auch im fünften Jahr des ISAF-Mandats liegt dem Deutschen Bundestag
kein umfassendes Konzept der Bundesregierung für den Einsatz der Bundes-
wehr in Afghanistan vor. Zu keinem Zeitpunkt wurden Kriterien vorgelegt,
anhand derer die Bundesregierung den Erfolg oder den Misserfolg des
Bundeswehreinsatzes bewertet. Trotz des Eingeständnisses einer vermehrten
Anzahl von „Sicherheitsvorfällen“ beruft die Bundesregierung sich auf nicht
näher definierte Fortschritte bei der „Schaffung oder Aufrechterhaltung
eines Klimas der Sicherheit“. Ebenso weigert sich die Bundesregierung
Kriterien vorzulegen, anhand derer über eine Beendigung des Einsatzes ent-
schieden werden könnte. Die Bundesregierung ist zudem nicht bereit, für
den Fall einer weiteren Verschlechterung der Lage über eine Exit-Strategie
nachzudenken. Dieses Ausbleiben einer politischen und militärischen Eva-
luierung untergräbt die Mitwirkungsmöglichkeiten des Parlaments. In der
Begründung zum Entwurf des im März 2005 in Kraft getretenen Parlaments-
beteiligungsgesetzes ist ausdrücklich von der jährlichen Vorlage eines
„bilanzierenden Gesamtberichts über den jeweiligen Einsatz bewaffneter
Streitkräfte und die politische Gesamtentwicklung im Einsatzgebiet“ die
Rede (Bundestagsdrucksache 15/2742). Eine solche Bilanz des Afghanistan-
Einsatzes liegt dem Deutschen Bundestag nicht vor.

4. Seit Beginn der Mission wurden das Einsatzgebiet des deutschen ISAF-Kon-
tingents, dessen Kompetenzen und dessen Umfang schrittweise und konti-
nuierlich ausgeweitet. War der Einsatz anfangs auf die Hauptstadt Kabul,
einen Umfang von 1 200 Soldaten und einen Zeitraum von sechs Monaten
begrenzt, wurde 2003 der Personalumfang laut Mandat auf 2 250 erweitert.
Erstmals durfte die Bundeswehr von da an auch außerhalb Kabuls, im Rah-
men der sog. Provincial Reconstruction Teams (PRT), eingesetzt werden. Bei
der letzten Verlängerung im September 2005 wurde das mögliche Einsatzge-
biet der Bundeswehr auf ganz Afghanistan ausgeweitet und der zulässige Ge-
samtumfang auf eine Personalstärke von 3 000 erhöht (Bundestagsdruck-
sache 15/5996). Zu den deutschen ISAF-Truppen gehören nach Angaben der
Bundesregierung auch Einheiten der Division Spezielle Operationen (DSO).
Über den Einsatz des zur DSO gehörigen Kommandos Spezialkräfte (KSK)
unter dem ISAF-Mandat verweigert die Bundesregierung weiterhin jede An-
gabe.

5. Am 8. Dezember 2005 beschloss der NATO-Rat, den Einsatz in Afghanistan
„auf eine neue Stufe anzuheben“. Unter anderem sollen die ISAF-Truppen
durch „robuste Reservekräfte“ (NATO-Kommuniqué) verstärkt werden. Die
Ausweitung des ISAF-Einsatzgebiets sollte in zwei Schritten auf den Süden
(ab Juli 2006) und den Osten des Landes (ab Herbst 2006) erfolgen. Dabei
wird sich die Truppenstärke der ISAF nach Angaben der Bundesregierung
von derzeit etwa 9 000 Soldaten (Nord- und Westregion sowie Region Kabul)
um etwa 7 000 Soldaten (vor allem aus Großbritannien, Niederlande und
Kanada) erhöhen. Abhängig vom Grad der Einbeziehung der US-Truppen

könnte die Gesamtstärke schließlich bis zu 25 000 Soldaten umfassen.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/2623

6. Den ISAF-Truppen wurde durch die Beschlüsse des NATO-Rates mit Zu-
stimmung der Bundesregierung ein Kampfauftrag zugewiesen. Die Aussage
der Bundesregierung, sie habe bei der NATO Einschränkungen bei der Um-
setzung der neuen Einsatzrichtlinien („Rules of Engagement“, ROE) betont,
widerspricht den Aussagen des ISAF-Kommandeurs (Commander ISAF),
Lt. Gen. David J. Richards vom 4. Mai 2006, wonach er ohne nationale Vor-
behalte („caveat free environment“) agieren könne. Nach Darstellung der
Bundesregierung wurden einerseits Erklärungen mit „klarstellendem Cha-
rakter“ abgegeben, die „insbesondere die Vorgaben des Bundestagsmandats
reflektieren“. Andererseits sollen nach Angaben der Bundesregierung die
von der NATO beschlossenen „angepassten Einsatzrichtlinien (ROEs) auch
für das deutsche Einsatzkontingent ISAF“ gelten.

7. Spätestens mit der geographischen Ausweitung des ISAF-Einsatzes in den
Süden und Osten Afghanistans und mit der Erweiterung der ISAF-Einsatz-
richtlinien durch die NATO ist die von der Bundesregierung behauptete
Trennung zwischen den ISAF-Einsätzen und jenen der „Operation Enduring
Freedom“ (OEF), an denen auch die deutsche KSK beteiligt ist, nicht mehr
erkennbar. Der von den USA gestellte stellvertretende ISAF-Kommandeur
für Sicherheitsoperationen ist gleichzeitig für die US-Kräfte in der OEF
zuständig („Doppelhut-Funktion“). Die Luftangriffe der NATO-Truppen im
August 2006 im Süden Afghanistans waren ein eindeutiges Anzeichen
dafür, dass die ISAF nun auch Kampfeinsätze führen will, die bislang unter
dem Mandat der OEF durchgeführt wurden.

8. Es gibt in Afghanistan keine erkennbaren Fortschritte bei der Stärkung der
Menschenrechte. Nach Auffassung der Bundesregierung basiert dies auf der
„rudimentär ausgeprägten staatlichen Gewalt der Zentralregierung“. Der
ISAF-Einsatz ist offensichtlich nicht in der Lage, die Zentralregierung in
diesem Sinne zu stärken. Der ISAF-Einsatz verhindert zudem nicht Men-
schenrechtsverletzungen durch daran beteiligte Streitkräfte. Der Bundes-
regierung ist zwar bekannt, dass die USA auf ihrem Stützpunkt Bagram eine
„Hafteinrichtung“ betreiben, nach eigenen Angaben verfügt sie jedoch über
„keine eigenen Erkenntnisse über die Haftbedingungen“.

9. Obwohl der gegen die Taliban geführte Krieg besonders in der deutschen
Öffentlichkeit durch die Aussicht auf eine Befreiung der afghanischen
Frauen von deren Unterdrückung legitimiert wurde, hat sich ihre Lage we-
nig verbessert. In weiten Teilen des Landes hat sich die Lage der Frauen,
auch nach Einschätzung der afghanischen Frauenministerin Dr. Massouda
Jallal, deutlich verschlechtert. Diese Entwicklung wird durch den ISAF-
Einsatz eher befördert, da ISAF-Truppen auch mit Warlords zusammenar-
beiten, deren Umgang mit Frauen sich wenig von denen der Taliban unter-
scheidet. Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch kommt zu
dem Schluss, dass Frauenrechte in Afghanistan von den truppenstellenden
Regierungen nur noch nachrangig behandelt werden.

10. Die Strategie im Kampf gegen den Anbau von Schlafmohn und die Produk-
tion von Opium ist gescheitert. Von Beginn des ISAF-Einsatzes ist die An-
baufläche für Schlafmohn in Afghanistan nach Angaben des United Nations
Office on Drugs and Crime dramatisch angestiegen. Allein im letzten Jahr
wuchs die Anbaufläche in ganz Afghanistan um 59 Prozent. Davon ist nicht
nur der Süden, sondern auch die im Stationierungsgebiet der Bundeswehr
liegende nord-östliche Region Badakhastan betroffen. Insbesondere für den
dortigen Anstieg macht die UN-Drogenbehörde die Armut der Bevölkerung
und den Einsfluss mächtiger Warlords verantwortlich. Die Opiumproduk-
tion ist der wichtigste Wirtschaftsfaktor des Landes und wird von vielen

Afghanen als positiv wahrgenommen, da er vielen von ihnen eine Existenz-
grundlage bietet. Ohne den Aufbau von anderen Anbau- und Wirtschafts-

Drucksache 16/2623 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

strukturen ist die Zerstörung der Anbauflächen sinnlos und erzeugt Wider-
stand und Gewalt. Die Bundesregierung betont, dass die Bundeswehr nicht
aktiv gegen den Schlafmohnanbau und die Opiumproduktion eingesetzt
wird, vertritt aber dennoch die Auffassung, dass auch „repressive Elemente“
zur Eindämmung der Drogenökonomie beitragen können, und unterstützt
ausdrücklich das Vorgehen der afghanischen Regierung und britischen
ISAF-Kontingente. Gleichzeitig geht auch die Bundesregierung offenbar
von einer Beteiligung hoher Regierungsmitglieder an der Produktion von
Schlafmohn und der Produktion von Opium aus. Es sei „nicht unüblich, dass
einflussreiche Funktionsträger aus Politik, Militär und Religion ihre Funk-
tion dahingehend nutzen, Rauschgiftgeschäfte zu decken und zu ermög-
lichen“.

11. Angesichts der geographischen Ausweitung des ISAF-Einsatzes und des
von der NATO formulierten Kampfauftrages wird die Integration von
Hilfsprojekten in militärische Strukturen immer problematischer. Einige
Hilfsorganisationen, wie etwa medico international, sehen in der Instrumen-
talisierung der Hilfe zur Legitimierung von Militäreinsätzen, wie es mit den
Provincial Reconstruction Teams (PRTs) geschieht, einen der Gründe für
die Ermordung afghanischer und ausländischer Helfer. Selbst die dem
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
unterstellten Kräfte (Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit, Kredit-
anstalt für Wiederaufbau, Deutscher Entwicklungsdienst) lehnen diese Ver-
bindung offenbar ab und betreten die PRTs nur zu Koordinierungstreffen.
Die militärisch abgeschotteten Stützpunkte der PRTs vertragen sich nicht
mit der für die Entwicklungsarbeit notwendigen Nähe zur Bevölkerung. Die
seit Mitte des Jahres gültige Weisung an Bundeswehrangehörige in Afgha-
nistan, sich nur noch in Ausnahmefällen außerhalb gepanzerter Fahrzeuge
zu bewegen, verdeutlicht diesen Widerspruch.

12. Die im „Afghanistan Compact“ Anfang 2006 formulierten Ziele sind un-
realistisch und gehen an der Lebenswirklichkeit der afghanischen Bevölke-
rung völlig vorbei. Das im Januar 2006 in London verabschiedete Doku-
ment schreibt eine völlige Entwaffnung aller illegalen Kräfte bis zum Ende
des Jahres 2007 fest. Nach Angaben der Bundesregierung wurden bislang
aber bei bis zu 130 000 geschätzten „illegalen Milizgruppen“ nur „knapp
23 000 Waffen eingezogen“. Keine der geschätzten 1 800 bewaffneten
Gruppen gelte jedoch als aufgelöst. Ähnliche gravierende Widersprüche
finden sich bei der angestrebten Durchsetzung von Menschenrechten und
insbesondere Frauenrechten, des Verbots von Schlafmohnanbau und der
Demokratisierung. Das Beharren auf militärischer Machtdemonstration hat
sich als ungeeignet erwiesen, um die Lage der Menschen in Afghanistan
dauerhaft zu verbessern. Auf dieses Scheitern kann nicht durch eine Aus-
weitung einer sich in der Praxis als falsch erwiesenen Strategie reagiert wer-
den, wie es die Bundesregierung mit ihrer Zustimmung zu den NATO-Plä-
nen für die ISAF-Ausweitung getan hat. Statt die Fehler zu korrigieren, setzt
die Bundesregierung auf die Ausweitung einer gescheiterten Strategie.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. unverzüglich eine Exit-Strategie und einen Zeitplan für den Abzug der Bun-
deswehr vorzulegen;

2. dem Deutschen Bundestag einen bilanzierenden Gesamtbericht des deut-
schen ISAF-Einsatzes in Afghanistan auf der Grundlage transparenter und
nachprüfbarer Kriterien vorzulegen;

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/2623

3. den Deutschen Bundestag, wie im Parlamentsbeteiligungsgesetz festge-
schrieben, über die von der Bundesregierung geplante voraussichtliche Dauer
des Einsatzes in Afghanistan zu unterrichten;

4. Luftangriffe und Kampfeinsätze der ISAF in Afghanistan und im pakista-
nischen Grenzgebiet weder direkt noch indirekt beispielsweise durch Logis-
tik, Aufklärung oder Koordination zu unterstützen;

5. die Verknüpfung militärischer und ziviler Einsätze in Afghanistan, insbeson-
dere im Rahmen der Provincial Reconstruction Teams (PRTs), zu beenden;

6. Alternativen zu der erfolglosen Strategie gegen den Schlafmohnanbau und
die Opiumproduktion zu entwickeln, insbesondere durch Konzepte für die
Unterstützung des Anbaus anderer agrarischer Produkte und für den lizen-
zierten Schlafmohnanbau zu medizinischen Zwecken;

7. die Abschiebung afghanischer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger aus
Deutschland solange zu stoppen, bis sich die Sicherheitslage in Afghanistan
hinreichend verbessert hat;

8. die durch die Beendigung des Bundeswehreinsatzes freiwerdenden Mittel in
zivile Hilfsprojekte in Afghanistan zu investieren.

Berlin, den 19. September 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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