BT-Drucksache 16/260

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/162, 16/220- Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Vom 14. Dezember 2005


Bericht der Abgeordneten Waltraud Lehn, Hans-Joachim Fuchtel, Dr. Claudia Winterstein,
Dr. Gesine Lötzsch und Anja Hajduk

Mit dem Entwurf der Bundesregierung eines Zweiten Ge-
setzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
(SGB II) war beabsichtigt, mit Wirkung vom 1. Januar 2005
die grundsätzlich zweckgebundene Beteiligung des Bundes
an den Leistungen der kommunalen Träger für die Grundsi-
cherung der Arbeitsuchenden für Unterkunft und Heizung
in Höhe von bislang 29,1 Prozent auf 0 Prozent abzusenken.
Des Weiteren sollte der Anteil des Bundes für das Jahr 2006
auf Grund der abzusehenden Entwicklung ebenfalls auf
0 Prozent festgesetzt werden. Diese Änderungen waren auf
Grund der gemäß § 46 Abs. 6 Satz 2 SGB II zum 1. Oktober
2005 vorgesehenen Überprüfung und Anpassung zum
1. Januar des gleichen Jahres vorgesehen gewesen. Über
diese Änderungen konnte keine Verständigung erzielt wer-
den.

Der von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD zu dem
Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgelegte Änderungs-
antrag sieht nunmehr vor, die Beteiligung des Bundes an
den Kosten der Unterkunft und Heizung für das Jahr 2005

gen der Absätze 7 bis 10 des § 46 SGB II sowie die Anlage
zu § 46 Abs. 9 SGB II in der bislang geltenden Fassung zu
den dort verankerten regelmäßigen Überprüfungen könnten
dann aufgehoben werden.

Für die öffentlichen Haushalte ergeben sich aus dem nun-
mehr geänderten Gesetzentwurf und der darin festgeschrie-
benen unveränderten Beteiligung des Bundes an den Leis-
tungen der kommunalen Träger für Unterkunft und Heizung
auf Grund der Kostenentwicklung Mehrausgaben gegenüber
dem Ansatz im Bundeshaushalt in Höhe von rd. 400 Mio.
Euro. Für das Jahr 2006 ist bei einer Bundesbeteiligung von
29,1 Prozent ähnlich wie im laufenden Jahr mit Ausgaben in
Höhe von rd. 3,5 Mrd. Euro zu rechnen. Bislang waren hier-
für im Ersten Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt
2006 noch keine Mittel eingeplant.

Für die Länderhaushalte ergeben sich keine finanziellen
Auswirkungen, wenn die Länder die durch das Vierte Ge-
setz für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt beding-
ten Einsparungen in vollem Umfang an die kommunalen
Deutscher Bundestag
16. Wahlperiode

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschus
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregieru
– Drucksachen 16/162, 16/220 –

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Ände
Sozialgesetzbuch
nicht zu revidieren und bei 29,1 Prozent zu belassen. Für das
Jahr 2006 soll eine Bundesbeteiligung an den Kosten der
Unterkunft in Höhe von 29,1 Prozent festgesetzt werden. Er-
gänzend ist geplant, im nächsten Jahr eine gesetzliche Neu-
regelung zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der
Unterkunft und Heizung anzustreben, auf deren Grundlage
der Anteil des Bundes an den Kosten der Unterkunft für die
Jahre ab 2007 dauerhaft festgelegt werden soll. Die Regelun-
Drucksache 16/260
14. 12. 2005

s)

ng

rung des Zweiten Buches
Haushalte weiterleiten.

Für die kommunalen Haushalte ist durch § 46 Abs. 5
SGB II gesetzlich zugesichert, dass sie im Zuge des Vierten
Gesetzes für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
insgesamt um jährlich 2,5 Mrd. Euro entlastet werden.
Durch die Regelungen dieses Gesetzes wird dies sicherge-
stellt. Die der Bundesregierung gegenwärtig vorliegenden

Drucksache 16/260 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Berlin, den 14. Dezember 2005

Otto Fricke
Vorsitzender

Waltraud Lehn
Berichterstatterin

Hans-Joachim Fuchtel
Berichterstatter

Dr. Claudia Winterstein
Berichterstatterin

Dr. Gesine Lötzsch
Berichterstatterin

Anja Hajduk
Berichterstatterin

Daten zeigen, dass mit einer Bundesbeteiligung von
29,1 Prozent an den Leistungen der kommunalen Träger für
Unterkunft und Heizung die tatsächliche Entlastung der
Kommunen in den Jahren 2005 und 2006 erheblich mehr als
2,5 Mrd. Euro betragen wird.

Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung
der Fraktion der FDP für mit der Haushaltslage des
Bundes vereinbar.

Bericht

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