BT-Drucksache 16/2592

Berechnung der Versorgungsquoten im Bericht der Bundesregierung über den Stand des Ausbaus für ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren

Vom 15. September 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/2592
16. Wahlperiode 15. 09. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ekin Deligöz, Grietje Bettin, Kai Boris Gehring, Katrin
Göring-Eckardt, Britta Haßelmann, Priska Hinz (Herborn), Krista Sager,
Irmingard Schewe-Gerigk und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Berechnung der Versorgungsquoten im Bericht der Bundesregierung über den
Stand des Ausbaus für ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindertagesbetreuung
für Kinder unter drei Jahren

Mit großem Interesse wird die Entwicklung des Systems der Kindertagesbetreu-
ung fachpolitisch und öffentlich verfolgt. Der Angebotsausbau gilt zu Recht als
eine zentrale Herausforderung. Ein wichtiges Element ist hierbei das Anfang
2005 in Kraft getretene Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG). Die Erfüllung der
darin konkretisierten Bedarfskriterien für das Angebot an Kindertagesbetreuung
für unter Dreijährige ist mit einer Übergangsfrist bis zum Oktober 2010 ver-
sehen. Eine jährliche Berichterstattung über den Ausbauprozess, so wie sie im
Gesetz festgeschrieben und durch den Bericht der Bundesregierung in 2006 erst-
mals erfolgt ist, ist besonders wichtig im Hinblick darauf, ob die mit dem TAG
angestrebte flächendeckende Bereitstellung des Angebotes in 2010 tatsächlich
realistisch erscheint. Zusätzliche Bedeutung hat die Berichterstattung dadurch
gewonnen, dass zu Anfang 2007 die Einführung des Elterngeldes geplant ist.
Nach ganz verbreiteter Auffassung kann dieses nur dann seiner – auch im Ge-
setzentwurf angeführten – Zielsetzung eines beschleunigten (Wieder-)Eintritts
von erziehenden Eltern in den Beruf gerecht werden, wenn ein ausreichendes
Kinderbetreuungsangebot für Kinder ab dem Alter von rund einem Jahr exis-
tiert. Der Bericht der Bundesregierung wirft jedoch Fragen auf hinsichtlich der
Einordnung der Platzzahlen von Berlin in die Darstellung des Betreuungsange-
botes für Kinder dieser Altersklasse in den westlichen Bundesländern. Es wäre
einer besseren Bewertung der Ausbauentwicklung dienlich, wenn die Angaben
über die aktuelle Versorung im versorgungsstarken Berlin sowie der eher versor-
gungsschwachen westlichen Flächenländer auch getrennt ausgewiesen würden.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Aus welchen Gründen wird im Bericht der Bundesregierung zum Ausbau-
stand der Kindertagesbetreuung für unter Dreijährige gemäß dem Tages-
betreuungsausbaugesetz die Angabe der Versorgungsquote für die westlichen
Bundesländer einschließlich der Betreuungsplätze in Berlin erhoben, wäh-
rend die bislang maßgebliche amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik seit
1990 die Versorgungsquoten der westlichen und östlichen Bundesländer
jeweils ohne Berücksichtigung der Platzzahlen in Berlin ausgewiesen hat?

2. Umfasst der Hinweis „inklusive Berlin“ bei den Versorgungsquoten der west-
lichen Länder nur Westberlin oder das gesamte Land Berlin?

Drucksache 16/2592 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
3. Werden die Platzzahlen und die Versorgungsquote für die Kindertagesbetreu-
ung unter Dreijähriger in Berlin in der maßgeblich für den Bericht zugrunde
gelegten „DJI-TAG-Erhebung 2005“ ausgewiesen, und, wenn ja, welche An-
gaben finden sich dort?

Sollte diese Erhebung keine Werte für Berlin ausweisen, von welchen Platz-
zahlen bzw. welcher Angebotsstruktur geht die Bundesregierung in Berlin
aus, und wie finden diese Angaben Eingang in der Berichtsdarstellung des
Gesamtangebotes (Kapitel 3.3 und 6)?

4. Wie fielen die in Tabelle 3.5 auf Seite 28 des Berichts dargestellten Versor-
gungsquoten (Platz-Kind-Relationen), aufgeteilt nach einrichtungsbezoge-
nen Plätzen, nach Plätzen in Kindertagespflege sowie nach Gesamtangebot in
den westlichen Bundesländern aus, wenn jene unter Ausschluss des Betreu-
ungsangebotes von Berlin ausgewiesen würden?

5. Warum ist im Bericht keine Darstellung bezogen auf einen Zeitpunkt nach
2002 aufgenommen worden, in welcher in Anlehnung an andere Berichte zur
Kindertagesbetreuung, wie etwa des Deutschen Jugendinstitutes oder auch
im Nationalen Bildungsbericht 2006, die Angebotsstrukturen der östlichen
und westlichen Flächenstaaten sowie der Stadtstaaten getrennt ausgewiesen
sind?

Inwiefern wäre dies ratsam gewesen angesichts der Tatsache, dass gemäß der
letzten amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik sowie anderer Erhebungen
die Versorgungsquoten ganz besonders in den westlichen Flächenstaaten klar
verbesserungswürdig erschienen und dadurch in öffentlichen Diskussionen
das TAG als „West-Gesetz“ klassifiziert wurde?

6. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung hinsichtlich der im Bericht
niedergelegten Erkenntnis ergreifen, dass ein erheblicher Teil des Angebots-
ausbaus über den Ausbau altersübergreifender Gruppen nach Angaben der
Kommunen bzw. Jugendämter bewerkstelligt werden soll, die dazu not-
wendigen pädagogisch-konzeptionellen Veränderungen aber offenbar nicht
oder nur unzureichend erfolgen und deshalb, so der Bericht, „die Öffnung für
unter 3-jährige Kinder in diesen Fällen eher als fachlich kritisch zu bewerten-
de Strategie gesehen werden [muss]“?

7. Soll die von der Bundesregierung in Auftrag gegebene „DJI-TAG-Erhebung“
veröffentlicht werden, und wenn ja, wann soll dies geschehen?

Wenn keine Veröffentlichung vorgesehen ist, warum nicht?

Berlin, den 14. September 2006

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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