BT-Drucksache 16/259

zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU und SPD -16/109- Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

Vom 14. Dezember 2005


Bericht der Abgeordneten Dr. Claudia Winterstein, Dr. Gesine Lötzsch, Anja Hajduk,
Waltraud Lehn und Hans-Joachim Fuchtel

Mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Dritten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB III) und anderer Gesetze ist beab-
sichtigt, den mit den Strukturreformen am Arbeitsmarkt ein-
geschlagenen Weg zur Steigerung der Effektivität und Effi-
zienz der Arbeitsförderung fortzusetzen.

Die Geltungsdauer derjenigen arbeitsmarktpolitischen In-
strumente im Dritten Buch Sozialgesetzbuch, die bis Ende
des Jahres 2005 befristet sind, sollen mit Ausnahme des
Existenzgründungszuschusses und der Förderung der Wei-
terbildung beschäftigter Arbeitnehmer bis zum 31. Dezem-
ber 2007 verlängert werden. Existenzgründungszuschüsse
können noch bis zum 30. Juni 2006 beantragt werden; die
Möglichkeit der Förderung der Weiterbildung beschäftigter
Arbeitnehmer soll um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2006
verlängert werden. Im Arbeitszeitgesetz wird die Über-
gangsregelung für zum 1. Januar 2004 bestehende oder
nachwirkende Tarifverträge bis zum 31. Dezember 2006
verlängert.

Für die öffentlichen Haushalte ergeben sich in den Kas-

Durch die Verlängerung der weiteren Instrumente entstehen
keine Mehrkosten im Haushalt der Bundesagentur für Ar-
beit, da die Maßnahmen aus dem Eingliederungstitel finan-
ziert werden.

Durch die Verlängerung des Existenzgründungszuschusses
entstehen im Jahr 2006 geschätzte Minderausgaben beim
Arbeitslosengeld in Höhe von rd. 180 Mio. Euro. Den
Mehrkosten, die durch die Verlängerung der weiteren Re-

Entgelt-
sicherung

Existenzgründungs-
zuschuss

2006 12 Mio. Euro 270 Mio. Euro

2007 20 Mio. Euro 180 Mio. Euro

2008 16 Mio. Euro 90 Mio. Euro

2009 8 Mio. Euro 15 Mio. Euro

2010 – –
Deutscher Bundestag
16. Wahlperiode

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschus
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der
– Drucksache 16/109 –

Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Ände
Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
senjahren 2006 bis 2010 die nachfolgenden Auswirkun-
gen:

Die Verlängerung der Geltungsdauer der Entgeltsicherung
für ältere Arbeitnehmer bis zum 31. Dezember 2007 und
des Existenzgründungszuschusses bis zum 30. Juni 2006 hat
folgende finanzielle Auswirkungen:
Drucksache 16/259
14. 12. 2005

s)

CDU/CSU und SPD

rung des Dritten Buches
gelungen des Dritten Buches Sozialgesetzbuch anfallen,
stehen Einsparungen beim Arbeitslosengeld gegenüber, die
allerdings nicht näher beziffert werden können.

Auf Grund der Verlängerung der Geltungsdauer des § 428
SGB III und des § 65 Abs. 4 Satz 2 SGB II werden die fol-
genden Mehrausgaben beim Arbeitslosengeld II erwartet:
anzeiger Verlags
Drucksache 16/259 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE
LINKE. gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für mit der Haushaltslage
des Bundes vereinbar.

Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.

Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Aus-
schuss für Arbeit und Soziales vorgelegten Beschlussemp-
fehlung.

2006 80 Mio. Euro

2007 130 Mio. Euro

2008 80 Mio. Euro

2009 50 Mio. Euro

2010 30 Mio. Euro

Berlin, den 14. Dezember 2005

Der Haushaltsausschuss

Otto Fricke
Vorsitzender

Dr. Claudia Winterstein
Berichterstatterin

Dr. Gesine Lötzsch
Berichterstatterin

Anja Hajduk
Berichterstatterin

Waltraud Lehn
Berichterstatterin

Hans-Joachim Fuchtel
Berichterstatter
Bericht

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.